78 Anwälte für Umweltrecht | Seite 4
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Rechtstipps von Anwälten für Umweltrecht
Fragen und Antworten
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Was macht einen guten Anwalt für Umweltrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Umweltrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Umweltrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Umweltrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Umweltrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Umweltrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Umweltrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Umweltrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Umweltrecht im Allgemeinen, und somit auch das deutsche Umweltrecht, ist kein eigenständiges abgeschlossenes Rechtsgebiet. Seit dem Jahre 1994 wird aufgrund einer entsprechenden Verfassungsänderung der Staat aus Art. 20a GG verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diese Regelung stellt kein Grundrecht dar, aus dessen Verletzung sich ein Recht zur Verfassungsbeschwerde ergeben könnte, sondern ist eine so genannte Staatszielbestimmung. Darunter versteht man einen Programmauftrag für die öffentliche Gewalt. Dadurch werden Gesetzgeber und Verwaltung nur allgemein, aber gerade nicht zu einem bestimmten gesetzgeberischen oder verwaltungsmäßigen Handeln verpflichtet, das gerichtlich einklagbar wäre.
Die wichtigsten Gesetze zum Umweltrecht sind:
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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Umweltinformationsgesetz (UIG)
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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Baugesetzbuch (BauGB)
Darüber hinaus finden sich auch auf Länderebene zahlreiche umweltrechtliche Vorschriften der jeweiligen Bundesländer, z.B. das BayerischeWasserhaushaltsgesetz.
Der Hauptansatzpunkt des Umweltschutzes besteht im Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen. Dazu gehören z.B. Abgase, Lärm, Abfälle usw. Diesen Schutz kann man durch verschiedene Arten des Vorgehens erreichen:
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Einwirkungen auf das Schutzgut minimieren: Ausgehend vom Schutzgut und dessen Gefährdungen begrenzt oder minimiert man die Einwirkungen auf das Schutzgut. Beispiele dafür sind: die Naturschutzgesetze, das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze.
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Schädliche Wirkungen bekannter Umweltgefahren begrenzen: Ausgehend von bekannten Quellen von Umweltgefährdungen oder -schädigungen werden die von ihnen ausgehenden schädlichen Wirkungen begrenzt. Möglich sind zweierlei Arten: Es kann quellenbezogen angesetzt werden, das heißt, man regelt die von einer Gefährdungsquelle ausgehenden Emissionen. Oder es kann umweltbezogen angesetzt werden, wobei man eine Gesamtimmissionsbelastung festlegt, die dann durch Regelungen an den einzelnen Quellen zu unterschreiten ist. Beispiel für einen quellenbezogenen Ansatz ist das Immissionschutzrecht.
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Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Gegendständen: Bestimmte umweltgefährdende Stoffe oder Gegenstände werden einem Regelungsregime unterworfen um so die von den Stoffen oder Gegenständen selbst oder vom Umgang mit ihnen ausgehenden Umweltgefahren zu minimieren. Beispiele dafür sind: das Abfallrecht, das Chemikalienrecht und in Ansätzen das Atomrecht zu nennen
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Manche Umweltschutzregelungen sind aber nicht eindeutig einer der genannten Methoden zuzuordnen, sie sind dann eine Mischform. Hierzu gehören z.B. Teile des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Um den Umweltschutz voranzutreiben, werden immer neue Strategien entwickelt. Als Beispiele dienen u.a.:
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Kraftfahrzeug-Besteuerung
Die aktuelle Kraftfahrzeugsteuer ist so ausgestaltet worden, dass für Fahrzeuge mit dem jeweils modernsten Standard spürbare Steuervergünstigungen eingeräumt werden. Für die Verbraucher soll dadurch ein Anreiz geschaffen werden, bei Neuanschaffungen möglichst schadstoffarme Fahrzeuge zu wählen. Zu diesem Vorgehen zählen auch die Ökosteuer und die Umweltsteuer. -
Umweltmanagement und Umwelt-Betriebsprüfung
Es sollen neue industrielle Prozesse mit Blick auf die Umweltauswirkungen entwickelt werden und auch die Betriebsorganisation soll Erfordernisse des Umweltschutzes in ihre alltäglichen Abläufe integrieren. -
Emissionsrechtehandel
Dieses Instrument entstammt dem Immissionsschutzrecht der USA und besteht darin, dass für alle beteiligten Emittenten innerhalb eines bestimmten Gebietes ein Gesamtemissionsbetrag gebildet und fixiert wird. In Höhe dieses Emissionsbetrages werden vom Staat Emissionsrechte geschaffen und an alle Emittenten des Gebietees nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Es liegt nun an den Emittenten, ob sie diese Verteilung beibehalten oder durch (entgeltliche) Übertragung der Rechte untereinander verändern, es darf jedenfalls insgesamt nicht mehr emittiert werden als es Emissionsrechte gibt.
Da das Umweltrecht in vielen Gesetzen verstreut ist, gibt es schon seit Jahren Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung durch ein Umweltgesetzbuch (UGB). Seit vielen Jahren wird von Umweltwissenschaftlern und Umweltjuristen gefordert, das Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch kodifiziert zusammenzufassen, und im Interesse eines besseren Gesetzesvollzuges die Einzelvorschriften besser aufeinander abstimmen zu können. Es liegen sogar schon ausgearbeitete und teilweise kommentierte Entwürfe dafür vor, aber auf Seiten der deutschen Bundesländer fehlt der politische Wille, dieses wichtige Vorhaben mitzutragen und in die Tat umzusetzen.
Jedoch gibt es seit März 2006 einen ersten Entwurf des Bundesrates zur Änderung der Gesetzgebungskompetenzen im Umweltbereich, d.h. die Verlagerung der Zuständigkeit auf Bundesebene - eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen des Projekts UGB.
(WEI)
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