79 Anwälte für Umweltschutzbehörde
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Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Ich bin als Rechtsanwalt in Hamburg niedergelassen und berate bundesweit. Meine Beratungsbereiche sind Umwelt, Wirtschaft, Handel, Bauen und vieles mehr. Die Bewertungen dürften für sich sprechen.
Ihre Kanzlei für internationales Recht.
Ich berate deutschlandweit seit 2015 im Öffentlichen Baurecht, Denkmalschutzrecht, Kommunalrecht, Informationsfreiheitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht (außer GEZ) sowie im Medien-/Urheberrecht.
Ihr Anspruch ist meine Motivation!
Wir wissen, dass Risiken für alle Unternehmen selbstverständlich sind. Der Anwalt muss ein Berater sein und neben seinem Mandanten gehen, die Schwierigkeiten beseitigen oder minimieren.
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Kreativ, Mutig und Hartnäckig
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltschutzbehörde
Fragen und Antworten
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Umweltschutzbehörde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltschutzbehörde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Umweltschutzbehörde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Umweltschutzbehörde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltschutzbehörde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Die Umweltschutzbehörde - auch Umweltamt genannt - ist eine Behörde, die das in Deutschland geltende Umweltrecht vollziehen und seine Einhaltung überwachen soll. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in Deutschland kein einheitliches Umweltschutzgesetz gibt und laut dem Grundgesetz die Zuständigkeit in Bezug auf den Umweltschutz auf den Bund und die Bundesländer verteilt ist. Zentrale Umweltschutzbehörde ist somit zunächst das Umweltbundesamt, während die einzelnen Fachabteilungen z. B. der Landkreise als Umweltschutzbehörden agieren.
Zu den Aufgaben einer Umweltschutzbehörde gehört es grundsätzlich etwa,
- das Abfallrecht,
- das Abwasserrecht,
- das Bodenschutzrecht - auch die Altlasten betreffend -,
- das Wasserrecht,
- das Jagdrecht,
- das Fischereirecht sowie unter anderem
- das Pflanzenschutzgesetz und das Tierschutzgesetz
einzuhalten bzw. die Einhaltung zu überwachen und z. B. gegen eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen. Dabei ist auch EU-Recht - z. B. die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - einzuhalten. Ferner müssen andere Behörden häufig eine Umweltschutzbehörde beteiligen, z. B. eine Baubehörde. Um eine Umweltverschmutzung und eventuell einen Umweltschaden zu vermeiden, muss im Baurecht noch vor Erteilung einer Baugenehmigung geprüft werden, ob das Vorhaben etwa aufgrund der zu erwartenden Emissionen einen Umweltschaden verursachen könnte bzw. andere Auswirkungen auf die Umwelt möglich sind. Bei bestimmten Vorhaben muss somit eine UVP - sog. Umweltverträglichkeitsprüfung - durchgeführt werden. Ferner kann die Behörde die Baugenehmigung mit einer Auflage erteilen. So kann etwa der Immissionsschutz für Mensch und Tier gewährleistet, die Umwelt also z. B. vor einer stetigen Lärmbelästigung durch das Vorhaben geschützt werden.
(VOI)
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