1.178 Anwälte für Versicherungsbedingungen | Seite 50

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sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl
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Herr Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Versicherungsbedingungen gerne behilflich
aus 73 Bewertungen Sehr professionelle und schnelle Beratung! Kann ich jedem nur weiter empfehlen 🙏🏼🙏🏼🙏🏼 Nochmal vielen vielen Dank! … (03.03.2024)
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Rechtsanwalt Sven Weyen
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Herr Rechtsanwalt Sven Weyen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Versicherungsbedingungen
aus 7 Bewertungen Sehr kompetente, freundliche und hilfreiche Beratung und schnelle Erledigung dieser Angelegenheit. (29.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsbedingungen

Fragen und Antworten

  • Versicherungsbedingungen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsbedingungen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsbedingungen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versicherungsbedingungen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsbedingungen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Im Rahmen von Versicherungsbedingungen wird der Vertragsinhalt einer abgeschlossenen Versicherung festgelegt. Die Versicherungsbedingungen liegen dem Versicherungsschein - auch Versicherungspolice genannt - in der Regel als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bei und legen fest, wann Versicherungsschutz besteht, also z. B. ein Schadensfall vorliegt oder ob eine Haftungsbeschränkung bzw. ein Haftungsausschluss greift. Neben den Versicherungsbedingungen finden aber noch einige Gesetze beim Vertragsverhältnis Anwendung, z. B. das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder das VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag).

Die sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden als AGB vereinbart und gelten somit für eine Vielzahl von Verträgen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen die in § 10 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) bestimmten Mindestangaben enthalten, also z. B. wann ein Versicherungsfall vorliegt oder über die Art der Schadensregulierung. Ferner muss der Versicherte zumindest darüber informiert werden, dass eine Prämie fällig wird sowie über die rechtlichen Folgen, wenn man sie nicht zahlt. Ferner muss der Verbraucher unter anderem auf seine Anzeigenpflicht hingewiesen werden sowie einen evtl. Anspruchsverlust bei Fristversäumnis. Daneben müssen die Versicherungsbedingungen Aussagen darüber machen, wann die Versicherung - z. B. Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung oder Pflegeversicherung - nicht einstandspflichtig ist bzw. ihre Leistung kürzen will. Wer etwa nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht begeht, einen Unfall wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fahruntüchtigkeit - z. B. wegen des Konsums von Drogen oder Alkohol - verursacht, der muss damit rechnen, dass der Versicherer - die Haftpflicht bzw. die Kfz-Versicherung - seine Leistung vollständig verweigert. Ferner kann es passieren, dass etwa eine Gebäudeversicherung nicht zahlen will, wenn der Versicherte einen Brandschaden verschuldet hat, ihm also Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Individual vereinbarte Versicherungsbedingungen werden dagegen als sog. Besondere Versicherungsbedingungen in die Versicherungspolice aufgenommen. Diese Regelungen gehen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor und enthalten z. B. ergänzende Aussagen zu Haftungsausschlüssen.

(VOI)

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