1.186 Anwälte für VOB | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Kurtztisch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um VOB
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Lühring
Rechtsanwalt Tilman Lühring
Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Obernstraße 58-62, 28832 Achim 6692.6906393665 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich VOB bietet Herr Rechtsanwalt Tilman Lühring
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Rechtsanwalt Thomas Matthes
Kanzlei Thomas Matthes, Hattinger Str. 847, 44879 Bochum 6662.2727406603 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Matthes ist Ihr kompetenter Partner im Bereich VOB
(28.01.2024) Ein kompetenter und aufrichtiger Rechtsanwalt, der im Sinne des Mandanten handelt und nicht nur monetäre Ziele …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich VOB
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Hanke
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Hanke
Rechtsanwältin Andrea Hanke, Im Altrott 3, 68723 Plankstadt 6859.2926592171 km
"Die Kunst, Recht zu behalten" (Schopenhauer)
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich VOB beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Hanke
aus 16 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden mit Frau Hanke gewesen, Sie arbeitet wirklich sehr Professionell. Bei uns ging es um eine … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Neumann
Kanzlei Mathias Neumann, Untermarkt 48, 82515 Wolfratshausen 7122.3922794152 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich VOB bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mathias Neumann
(18.02.2022) Alles prima.
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Kanzlei Franz Eschlböck, Pfarrgasse 15, 4600 Wels, Österreich 7271.2197781901 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Eschlböck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich VOB
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Leswal
Rechtsanwalt Frank Leswal
KLK Rechtsanwälte, Schützenstr. 9, 50126 Bergheim 6654.6266039399 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Leswal hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich VOB
(26.09.2022) Ich habe mich sehr gut bei Herrn Leswal aufgehoben gefühlt. Er hat mich steuerlich sehr gut beraten und ich würde ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Walther
Rechtsanwalt Joachim Walther
Kanzlei an der Kunsthalle, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg 6720.3364476805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Walther - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich VOB
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel
RARA Rechtsanwälte Dr. Rasel & Kircheis, Königstr. 23, 01097 Dresden 7079.7162377862 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel bietet im Bereich VOB Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Ich bat in der Kanzlei um Auskunft in einer Angelegenheit im Arbeitsrecht. Herr Dr.Rasel konnte mir nach Sichtung der … (11.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema VOB

Fragen und Antworten

  • VOB: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema VOB umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema VOB und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • VOB: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit VOB sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB

Im Baubereich kann auf Werkverträge die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, vormals: Verdingungsordnung für Bauleistungen) in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ausdrückliche Vereinbarung gelten.

Auch wenn der Titel auf den ersten Blick darauf hindeuten mag, ist die VOB gleichwohl kein Gesetz. Rechtlich handelt es sich bei den Klauseln der VOB um Allgemeine Geschäftsbedingungen - kurz AGB - für den Bauvertrag, also den auf Herstellung eines Bauwerks gerichteten Werkvertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Die VOB enthält zum einen Vorschriften für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen. Sie gilt nur für Bauleistungen, nicht jedoch für (Planungs-) Leistungen aufgrund eines Architektenvertrags.

Die VOB ist in drei Abschnitte eingeteilt: Teil A (VOB/A) beinhaltet „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“, wie beispielsweise öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibungen oder die freihändige Vergabe. In der Praxis kommt dem B-Teil (VOB/B) für Privatleute die größte Bedeutung zu. Er enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge. Gegenstand des Teil C (VOB/C) sind „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV), die als DIN-Normen ausgegeben sind.

Zuletzt wurde die VOB 2006 aktualisiert und an die Regelungen des neu gefassten Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) angepasst. Aufgrund der Vertragsautonomie ist es zwar theoretisch möglich auch ältere Fassungen der VOB in den Bauvertrag mit einzubeziehen. Dies wird in der Praxis wohl der Ausnahmefall bleiben, da die aktuelle Fassung der VOB 2006 den weitesten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien bietet. Ist keine bestimmte Fassung der VOB vereinbart, gilt die aktuelle Fassung als maßgeblich.

Bei Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ist die VOB zwingender Vertragsbestandteil. Doch auch Privatparteien vereinbaren häufig, dass die VOB gelten soll. Hierfür muss ausdrücklich im Bauvertrag vereinbart werden, dass die VOB Anwendung findet. Der bloße Hinweis auf die VOB reicht nur aus, wenn ausschließlich Fachleute aus dem Baubereich Vertragspartner sind. Ist eine Privatperson als Bau-Laie Partei des Bauvertrages, muss ihr darüber hinaus auch die Möglichkeit eingeräumt werden, von dem Inhalt der VOB Kenntnis zu nehmen. Das OLG Saarbrücken stellt strenge Anforderungen an die Einbeziehung der VOB in einen Bauvertrag mit einem bauunerfahrenen Auftraggeber: Entweder muss der vollständigen VOB-Text bei Vertragsschluss vom Bauunternehmer dem Vertragspartner ausgehändigt werden oder der Architekt des Auftraggebers direkt am Vertragsschluss beteiligt sein. Das Gericht sieht es insbesondere als nicht ausreichend an, wenn der Architekt dem Auftraggeber erst nach Baubeginn die VOB übergibt und der Vertrag auf dieser Basis schriftlich geschlossen wird. (Az.: 8 U 627/04)

Weil in der Praxis viele im Baurecht auftretende Rechtsfragen nicht ausreichend mit dem grundsätzlich für Bauaufträge geltenden Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gelöst werden können, sind in der VOB Klauseln festgehalten, die eine interessengerechtere Lösung bieten. Denn der Werkvertrag des BGB hat eher einen statischen Ansatz und entspricht nicht den Anforderungen von Bauverträgen, die beispielsweise auch Änderungswünschen des Auftraggebers gerecht werden sollen.

Deshalb enthält die VOB/B Modifizierungen und Ergänzungen der werkvertraglichen Regelungen des BGB. Die VOB/B trifft Sonderregelungen z.B. wenn sich Leistungen verzögern, die Leistungserbringung behindert wird, über die Gefahrtragung, Mängelansprüche, eine verkürzte vierjährige Verjährungsfrist für Mängel bei Bauwerken von 4 Jahren, Vertragsstrafen und Haftung. Beispiel: Im Werkvertragsrecht hängt die Fälligkeit der Zahlungsforderung grundsätzlich von der Abnahme des Werkes ab. Ist nun die VOB Bestandteil des Bauvertrages, tritt die Fälligkeit der Schlusszahlungsforderung – unabhängig von der Bauabnahme – erst mit Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung ein. Spätestens zwei Monate nach ihrem Zugang ist der Bauherr zur Zahlung verpflichtet.

Achtung: Da die vorbehaltlose Zahlung eventuelle Nachforderungsansprüche ausschließt, sollte der Bauherr eine Schlussrechnung sorgfältigst prüfen.

Mit der Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag wird automatisch auch Teil C Vertragsbestandteil und ist z.B. für die Beurteilung maßgebend, wann ein Baumangel vorliegt. Entsprechen also beispielsweise bestimmte Bauleistungen nicht den DIN-Normen der VOB/C, liegt regelmäßig eine nicht vertragsgemäße und fachlich nicht den Regeln der Baukunst entsprechende Herstellung vor.

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