Arbeitszeugnis: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
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Inhaltsverzeichnis
- Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
- Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
- Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
- Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
- Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Tätigkeiten bei einem ehemaligen Arbeitsgeber. Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, sehen Arbeitgeber dabei genau hin. Darum ist es ausgesprochen ärgerlich, wenn das Arbeitszeugnis Fehler aufweist, Sie Formulierungen als ungerecht empfinden oder wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dagegen können Sie sich jedoch mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn es um Ihr Arbeitszeugnis geht.
Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Das gilt für jede Art von Arbeitnehmer: also auch für Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten oder Mini-Jobber. Es spielt zudem keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt und ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder mit Ablauf der Befristung endete.
Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch ein Arbeitszeugnis erhalten, Sie müssen die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses selbst bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss Ihnen folglich nur auf Verlangen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben Informationen zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeitsbeschreibung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber aber stattdessen immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält. Wenn Sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein solches aushändigen. Er ist übrigens nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.
Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig ist jedoch, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Arbeitnehmer können den Anspruch unter Umständen jedoch schon vorher verlieren, nämlich dann, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält, innerhalb derer man seinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend machen muss.
Ein Arbeitnehmer, der zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt wurde, kann seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis also bis zum 31.12.2026 gerichtlich geltend machen. Eine Arbeitnehmerin, deren befristeter Arbeitsvertrag am 31.05.2022 endete, bis zum 31.12.2025.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnis (z. B. für ein kurzes Praktikum) werden Arbeitgeber in der Regel ein einfaches Arbeitszeugnis erstellen. Dient das Zeugnis als reiner Beschäftigungsnachweis (etwa für Ämter), ist ein einfaches Zeugnis ausreichend.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wenn Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen, sollten sie ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnisses ist darin auch eine Beschreibung und Bewertung der Qualifikationen, der fachlichen Leistungen sowie des Sozialverhaltens des Mitarbeiters enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis spiegelt somit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis und kann ebenfalls einfach oder qualifiziert ausgestellt werden. Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise der Antritt der Elternzeit, ein Wechsel in eine andere Abteilung, in eine Führungsposition oder ein Betriebsübergang sein – allgemein also eine Veränderung im Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen haben Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem vorläufigen Arbeitszeugnis, weshalb der Arbeitgeber dann ein Zwischenzeugnis ausstellen muss.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Es enthält:
Angaben zum Unternehmen
Angaben zum Arbeitnehmer
Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Tätigkeitsbeschreibung
Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (nur beim qualifizierten Arbeitszeugnis)
Grund für das Beschäftigungsende (nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
Schlussformel (optional)
Ort, Datum und Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss immer im Original und in Schriftform (auf Papier) übergeben werden, eine elektronische Zustellung (z. B. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig. Zudem muss es verständlich formuliert sein. Das Zeugnis muss die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers enthalten oder von einer vom Arbeitgeber befugten und Ihnen gegenüber weisungsbefugten Person – mit Angaben zu ihrer Stellung – unterschrieben werden.
Allgemein gilt: Achten Sie darauf, dass alle Angaben zum Unternehmen und Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Prüfen Sie die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis sorgfältig und vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit der früheren Stellenausschreibung. Lassen Sie bei Zweifeln das Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen!
Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist häufig Streitpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel wenn das Arbeitszeugnis nicht die richtigen Kernkompetenzen enthält. Folgende Eigenschaften sollten in einem Arbeitszeugnis beurteilt werden:
Arbeitsbefähigung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Fachkenntnisse
Führungsfähigkeit und -leistung (z. B. bei leitenden Angestellten)
Gesamtbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Neben der Leistungsbeurteilung nimmt die Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens gegenüber seinen Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und gegenüber anderen Personen, zu denen er am Arbeitsplatz Kontakt hatte (z. B. Kunden, Gästen, Patienten etc.), einen weiteren wichtigen Teil des Arbeitszeugnisses ein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge – eingeht. Wird die Reihenfolge geändert oder bleibt eine Personengruppe unerwähnt, könnte das bedeuten, dass der Arbeitgeber hier Grund zur Beschwerde hatte.
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Folgende Informationen dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht mitgeteilt werden:
Abmahnungen
Betriebsratszugehörigkeit
Zugehörigkeit zu einer Religion, Ethnie oder Partei
Streikteilnahmen
Nebenberufliche Tätigkeiten
Gesundheitszustand (z. B. Schwerbehinderungen)
Anzahl der Krankentage (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Mutterschutz und Elternzeit (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Privates Verhalten
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Für Arbeitszeugnisse gilt eine eigene Zeugnissprache für die Beurteilungen. Grundsätzlich haben Arbeitgeber eine Wohlwollenspflicht, d. h., das Zeugnis sollte keine Formulierungen enthalten, die die Suche nach einer neuen Tätigkeit erschweren. Achten Sie dennoch immer auf versteckte Codes beziehungsweise auf die genaue Wortwahl! Auch positiv klingende Aussagen können in Arbeitszeugnissen eine abwertende Bedeutung besitzen. Häufige Phrasen und deren entsprechende Bewertungsnoten in Arbeitszeugnissen sind unter anderem:
Sehr gut (Note 1)
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“
„stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer im höchsten Maße zuverlässig“
„zeigte stets besonders hohes Engagement“
Gut (Note 2)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer sehr zuverlässig“
„zeigte stets hohes Engagement“
Befriedigend (Note 3)
„stets zu unserer Zufriedenheit“
„systematisch und zufriedenstellend“
„immer zuverlässig“
„zeigte stets Engagement“
Ausreichend (Note 4)
„zu unserer Zufriedenheit“
„zeigte sich zuverlässig“
„zeigte Engagement“
„war motiviert“
Mangelhaft (Note 5)
„Insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber nicht von vornherein eine bestimmte Ausdrucksweise vorschreiben. Sie müssen also zunächst abwarten und können erst dann, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind oder er nicht der Wahrheit entspricht, um eine Korrektur bitten. Kommt man Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung einreichen. Die Frist dafür beträgt drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses. Verlangen Sie eine bessere Note als befriedigend, müssen Sie bei einem Prozess beweisen, dass Ihre Leistungen die Note übertroffen haben. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Es ist übrigens nicht möglich, dass sich ein Zeugnis aufgrund einer Berichtigungsklage nachträglich verschlechtert.
Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?
Jeder Arbeitnehmer hat – wenn sein Arbeitsverhältnis endet – nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Dauer der Beschäftigung ist dafür nicht von Bedeutung. Der Arbeitnehmer ist jedoch in der Holpflicht, sprich: Er muss ausdrücklich nach einem Zeugnis verlangen. Hierbei muss sich der Arbeitnehmer überlegen, ob er um ein einfaches Arbeitszeugnis oder um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bittet. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet nur Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zudem noch Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Nur Letzteres eignet sich für Bewerbungen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen?
Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich danach verlangt. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit beinhalten. Dies entspricht einem einfachen Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann jedoch ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein solches zu erstellen.
Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit Teilen des Zeugnisses oder insgesamt damit unzufrieden sind, suchen Sie am besten direkt das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Vorgesetzten und bitten Sie ihn um eine Korrektur. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein, indem Sie alle für Sie kritischen Passagen benennen und alternative Formulierungen vorschlagen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
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Rechtstipps zu "Arbeitszeugnis" | Seite 15
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09.06.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen. Gelegentlich kann man gegen die Kündigung auch aus formalen Gründen vorgehen. So kann die Kündigung zum Beispiel wegen …“ Weiterlesen
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08.06.2017 Rechtsanwalt Florian Brödel„… dem Arbeitgeber mehr bestehen oder nehmen Sie Ihre Ansprüche ausdrücklich in den Vertrag auf. Zudem sollte unbedingt ein Arbeitszeugnis mit der Note „gut“ oder besser im Vertrag aufgenommen werden. Oft …“ Weiterlesen
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26.05.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… für den Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zahlt. Doch auch darüber hinaus können darin weitere Punkte wie Resturlaub, Überstundenabgeltung oder das Arbeitszeugnis …“ Weiterlesen
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24.05.2017 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Cantz„1. Kann die Unterschrift eingescannt werden? § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung regelt den Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dies bedeutet, dass das Zeugnis eigenhändig vom Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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23.05.2017 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… Licht erscheinen. Hierfür sollte der Arbeitnehmer Sorge tragen. Abschließend steht auch noch das ... Arbeitszeugnis ... an. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes Abschlusszeugnis …“ Weiterlesen
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05.05.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zählen neben einer Abfindung auch weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wie etwa Überstundenabgeltung oder ein Arbeitszeugnis, das einem auch tatsächlich beim weiteren beruflichen Fortkommen …“ Weiterlesen
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27.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… auf eine Abfindung sowie ggf. weitere Leistungen des Arbeitgebers, wie z. B. ein sehr gutes Arbeitszeugnis, wahren. Diese werden regelmäßig im Rahmen eines Vergleichs festgeschrieben, durch den die Parteien dann …“ Weiterlesen
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16.03.2017 Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund„Zunächst ist festzustellen das ausscheidende Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben. Dieser Anspruch endet grundsätzlich erst drei Jahre nach Beendigung …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt Philipp Bartholomé„… beinhalten muss. Zwar sollte ein Arbeitszeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden, jedoch muss der Inhalt der Bewertung auch der Wahrheit entsprechen. Es ist daher durchaus angemessen …“ Weiterlesen
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28.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einer Abfindung (und ggf. weitere Leistungen, wie etwa ein sehr gutes Arbeitszeugnis) beendet wird und damit dann auch der Prozess endet. Zu welchem Zeitpunkt aber ist eine solche Einigung …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt„… Arbeitszeugnis, die Abgeltung von Urlaub oder eine Outplacementmaßnahme erreichen. Schnelle Entscheidung notwendig: 3-Wochen-Frist Sie haben nicht viel Zeit, zu entscheiden, ob …“ Weiterlesen
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24.02.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Grund abweichen darf. Arbeitgeber erstellt ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis Der überreichte Entwurf wurde bei der Erstellung des Zeugnisses auch berücksichtigt. Allerdings nahm der Arbeitgeber einige …“ Weiterlesen
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09.01.2018 anwalt.de-Redaktion„Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Doch nicht immer wird es sofort gebraucht. Schließt sich beispielsweise nahtlos die nächste Beschäftigung an, gerät …“ Weiterlesen
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20.12.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… – zulasten oder zugunsten der früheren Angestellten – sind unzulässig. Doch wann ist ein Arbeitszeugnis noch wohlwollend formuliert und ab wann enthält es Lügen? Gerichte müssen über Kündigung entscheiden …“ Weiterlesen
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08.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Abfindung, sondern auch das Arbeitszeugnis und weitere Ansprüche. Wer sich diese Chance entgehen lässt, verschenkt unter Umständen Geld und Sicherheit. Vorsicht bei Änderung der Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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30.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note gut. Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber ein von ihm formuliertes Zeugnis vorlegen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, von dem Text nur …“ Weiterlesen
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14.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note gut. Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber ein von ihm formuliertes Zeugnis vorlegen. Der Arbeitgeber verpflichtet …“ Weiterlesen
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22.02.2018 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Über die Sinnhaftigkeit von Arbeitszeugnissen wird immer wieder gestritten. Zwar dürfen keine Lügen in einem Arbeitszeugnis stehen, dennoch glauben die meisten Arbeitgeber längst nicht alles …“ Weiterlesen
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31.10.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… anbietet. Dazu können etwa eine Abfindung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung etc. zählen. Entscheidende Nachteile auf der anderen Seite: es wird eine Sperrzeit von zwölf Wochen …“ Weiterlesen
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25.10.2016 PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem„… verwendet: Zunächst hat er das Arbeitszeugnis der betroffenen Arbeitnehmerin zunächst nicht einmal selbst unterschrieben, sondern einen Personalreferenten das Zeugnis unterschreiben lassen …“ Weiterlesen
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17.10.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen. Selbst wenn es einen Sozialplan gibt, ist die Kündigungsschutzklage sinnvoll. Wichtige Nebenansprüche (Arbeitszeugnis, Überstundenvergütung, Provisionen …“ Weiterlesen
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23.09.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Arbeitgeber dazu, ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen, das von seinem Geschäftsführer eigenhändig unterschrieben …“ Weiterlesen
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21.09.2016 Rechtsanwalt Richard Rummel LL.M.„Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 109 GewO einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dies gilt auch für Auszubildende, Praktikanten …“ Weiterlesen
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13.09.2016 Rechtsanwalt Henrik Thiel„… einer Arbeitnehmerin in deren Arbeitszeugnis beschäftigen müssen. Streitig war konkret, welche in den Formulierungen versteckte Zeugnisnote „durchschnittlich“ ist. Bisher galt als Durchschnitt die Note …“ Weiterlesen