Wie widersprechen Sie einem Versäumnisurteil? Muster für den Zivilprozess
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Experten-Autorin dieses Themas
Ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist ein Rechtsbehelf, der von einer Partei eingesetzt wird, um gegen ein Versäumnisurteil vorzugehen, das in einem Zivilverfahren gegen sie ergangen ist. Ein Versäumnisurteil ergeht dann, wenn eine Partei sich nicht rechtzeitig gegen eine Klage verteidigt hat oder bei einem Termin zur mündlichen Verhandlung ohne ausreichende Entschuldigung vor Gericht nicht erschienen ist.
Der Einspruch bietet der nicht erschienenen Partei die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren und gegen das ergangene Versäumnisurteil vorzugehen. Durch die Einreichung des Einspruchs kann die Partei ihre Position vor Gericht erneut darlegen und gegebenenfalls ergänzende Argumente sowie Beweise vorbringen.
In diesem Ratgeber erhalten Sie ein kostenloses Muster für einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil. Das Musterschreiben für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Elemente wie die Angabe des Gerichts, das Aktenzeichen des Verfahrens, das Verkündungsdatum des Versäumnisurteils sowie die ausdrückliche Einspruchserklärung.
Das Muster für den Einspruch bei Versäumnisurteil gibt Ihnen anhand eines fiktiven Beispiels einen Überblick darüber, wie eine typische Einspruchsschrift aussieht. Mithilfe der Hinweise zum Muster werden die Anwendungsfälle näher erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen.
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Beispiel
Wie sieht der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil aus? Unsere PDF-Vorlage für einen Einspruch zeigt Ihnen den exemplarischen Aufbau.
Hannelore Vergesslich
Brunnenplatz 10
12345 Feldkirchen
Amtsgericht Feldkirchen
Platz der Gerechtigkeit 2
12345 Feldkirchen
12.06.2023
In dem Rechtsstreit
Hans Saubermann ./. Hannelore Vergesslich
Az.: 2 C 467/22
wird hiermit gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Feldkirchen vom 08.06.2023
Einspruch
eingelegt und zugleich beantragt:
1. Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 08.06.2023 wird die Klage abgewiesen.
2. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 08.06.2023 wird einstweilen ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung eingestellt.
Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:
I.
Durch das Versäumnisurteil des erkennenden Gerichts vom 08.06.2023 ist die Beklagte verurteilt worden, an den Kläger einen Kaufpreis für den streitgegenständlichen Staubsauger in Höhe von 470 € zu zahlen. Das Urteil ist der Beklagten am 10.06.2023 zugestellt worden, sodass die Einspruchsfrist am 24.06.2023 abläuft und mit diesem Schriftsatz gewahrt wird.
II.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil ist nach § 707 Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vorläufig einzustellen. Die Zwangsvollstreckung ist dabei nach § 719 Absatz 1 Satz 2 ZPO auch ohne Sicherheitsleistung einzustellen, weil die Beklagte als Schuldnerin nicht in der Lage ist, die Sicherheitsleistung zu erbringen, da sie über keine Ersparnisse oder sonstige Vermögenswerte verfügt. Zur Glaubhaftmachung werden insoweit vorgelegt:
Kontoauszug der Beklagten vom 01.06.2023 (Anlage B 1)
Einkommensteuerbescheid der Beklagten für das Jahr 2022 (Anlage B 2)
III.
Das Versäumnisurteil ist aufzuheben und die Klage abzuweisen, weil dem Kläger der geltend gemachte Anspruch nicht zusteht. Insoweit wird zur Begründung auf die bisherigen Schriftsätze nebst den hiermit zu den Akten gereichten Urkunden Bezug genommen. Zur Begründung des Klageabweisungsantrages ist ergänzend Folgendes auszuführen:
Die Beklagte hatte mit Schreiben vom 17.09.2022 gegenüber dem Kläger ihre auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen. Die Beklagte hatte den Staubsauger über den Online-Shop des Klägers am 09.09.2022 bestellt, sodass ein Fernabsatzgeschäft vorlag und die Beklagte somit ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den §§ 355 Abs. 1, 312g, 312c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hatte. Die Widerrufserklärung der Beklagten vom 17.09.2022 ist dem Kläger am 17.09.2022 per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zugegangen.
Beweis: E-Mail der Beklagten vom 17.09.2022
Anlage B 3
Infolge des wirksam erklärten Widerrufs ist der Vertrag rückwirkend unwirksam geworden. Der Kläger hat daher gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und die Klage ist antragsgemäß als unbegründet abzuweisen.
IV.
Es wird gebeten, zunächst kurzfristig über den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 719, 707 ZPO zu entscheiden.
[Unterschrift]
(Hannelore Vergesslich)
Hinweise zum Muster-Einspruch gegen ein Versäumnisurteil
Hinweis zur Benennung des Rechtsstreits und des Gerichtsaktenzeichens
In dem Einspruchsschreiben muss das sogenannte Kurzrubrum angegeben werden. Dies ist die Bezeichnung der Rechtsstreitigkeit in Form des Namens der klagenden Partei gegen den Namen der beklagten Partei. Hier also: „Hans Saubermann ./. Hannelore Vergesslich“. Zudem sollte auch das Aktenzeichen des Gerichts angegeben werden, damit eine problemfreie Zuordnung bei Gericht möglich ist.
Hinweis zur Einspruchsfrist
Gemäß § 339 ZPO beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen. Sie beginnt erst mit der Zustellung des Versäumnisurteils und nicht bereits mit der Verkündung.
Mehr zum Thema Fristen finden Sie in unserem betreffenden Ratgeber. Sie können mithilfe unseres Fristenrechners Fristen auch selbst berechnen.
Hinweis zur Einspruchserklärung
Es sollte darauf geachtet werden, dass ausdrücklich der „Einspruch“ eingelegt wird. Dies ist das statthafte Rechtsmittel gegen ein ergangenes Versäumnisurteil. Weiter ist zu beachten, dass der Einspruch schriftlich einzulegen ist. Die Einlegung über Telefon ist daher unzulässig und wäre unwirksam. Der Einspruch muss ferner beim Prozessgericht eingelegt werden, das heißt bei dem Gericht, das das Versäumnisurteil erlassen hat.
Zudem muss bei der Einspruchserklärung auch das konkrete Versäumnisurteil mit dem Verkündungsdatum benannt werden. Das Verkündungsdatum ist dem förmlich zugestellten Versäumnisurteil zu entnehmen, in der Regel auf der ersten oder auf der letzten Seite der Urteilsurkunde.
Hinweis zu den Anträgen
In dem Einspruchsschreiben sollten zudem bereits die entsprechenden Anträge genannt werden, die bei der notwendigen erneuten mündlichen Verhandlung gestellt werden. Legt die beklagte Partei den Einspruch ein – wie in diesem Muster –, dann lautet der Antrag auf Aufhebung des Versäumnisurteils unter Angabe des Verkündungsdatums sowie auf Klageabweisung. Legt die klagende Partei Einspruch gegen ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil ein, so lautet der Antrag sinngemäß: „[…] wird beantragt, das Versäumnisurteil vom 08.06.2023 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 470 € zu bezahlen.“
Hinweis zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Ein Versäumnisurteil ist nach § 708 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann demnach die Hauptforderung neben dem Kostenanspruch vollstrecken. Allein durch die Einlegung des Einspruchs wird die vorläufige Vollstreckbarkeit des Versäumnisurteils nicht berührt.
Möchte die säumige Partei die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vermeiden, muss sie die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Dies kann sofort im Rahmen der Einspruchsschrift erfolgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Schriftsatz, wenn die Vollstreckung konkret droht.
Hinweis zur Begründung des Einspruchs
Bei der Begründung des Einspruchs sollte zunächst auf die bereits eingereichten Schriftsätze der säumigen Partei verwiesen werden. Darin wurde in der Regel bereits ausführlich dazu vorgetragen, aus welchen Gründen der Anspruch nicht besteht – aus Beklagtensicht – oder besteht – aus Klägersicht. Zudem sollten alle weiteren relevanten Sachverhaltsangaben oder rechtlichen Argumente hier ergänzend vorgetragen werden, die das eigene Vorbringen ebenfalls unterstützen.
Hinweis zur Unterzeichnung der Einspruchsschrift
Die Einspruchsschrift muss eigenhändig unterschrieben werden, da das Gesetz die Schriftform für den Einspruch gemäß § 340 ZPO regelt. Wird der Einspruch unter Nichtbeachtung der Formvorschriften eingelegt, wird dieser vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen und das Versäumnisurteil wird endgültig rechtskräftig.
Hinweis zur Vertretung durch einen Anwalt
Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist nicht zwingend durch einen Anwalt einzulegen. Der Anwaltszwang besteht nicht vor den Amtsgerichten, sondern nur bei den nächsthöheren Gerichten – also Landgerichten und Oberlandesgerichten usw. Vor einem Amtsgericht kann eine Partei daher grundsätzlich auch selbst Einspruch einlegen.
Allerdings ist die rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in den meisten Fällen ratsam, da juristischen Laien vor allem im komplizierten deutschen Zivilprozessrecht schnell Fehler aus Unwissenheit unterlaufen, die nicht selten zu erheblichen Nachteilen im Gerichtsverfahren führen können. Im schlimmsten Fall führen solche Fehler sogar zum vollständigen Unterliegen im Prozess. Daher sollte eine Partei stets gründlich abwägen, ob das Verfahren vor Gericht selbst geführt oder besser ein Anwalt mit der Vertretung vor Gericht beauftragt wird.
Disclaimer
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl bei der Erstellung des Musters auf korrekte und aktuelle Informationen geachtet wurde, wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen gegeben. Rechtsfragen sind erfahrungsgemäß komplex und können je nach den individuellen Umständen des Einzelfalls unterschiedlich behandelt werden. Es wird daher dringend dazu geraten, in rechtlichen Angelegenheiten professionellen juristischen Rat einzuholen, um eine fundierte rechtliche Beratung zu erhalten.
Jegliche Handlungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen unternommen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Es wird keine Haftung für Schäden oder Verluste übernommen, die sich aus der Verwendung des bereitgestellten Musters ergeben.
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