Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 63
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02.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… , um den tatsächlichen Fahrer eines Betriebsfahrzeuges zu ermitteln. Erst vier Monate nach Tempoverstoß ging der Bescheid ein. Dadurch sei die Ordnungswidrigkeit juristisch bereits verjährt gewesen …“ Weiterlesen
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12.12.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… , wie in einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall. Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen (stehend!) mit laufendem Motor mit seinem Handy telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch bei stehenden Rädern …“ Weiterlesen
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10.12.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht. Sofern diese in der Probezeit begangen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen …“ Weiterlesen
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04.12.2013 Kanzlei Recht und Recht„… Fahruntüchtigkeit oder eine relative Fahruntüchtigkeit gehandelt hat oder ob man sich sogar noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegt. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab einem Alkoholpegel von 1.1 Promille …“ Weiterlesen
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04.12.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… von Ordnungswidrigkeiten ein Stück weit in das Ermessen von Ordnungsbehörden und Gerichten gestellt wird. Vereinfacht gesagt, es kann die Tat verfolgt werden, unter bestimmten Voraussetzungen …“ Weiterlesen
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02.12.2013 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Promille bzw. unter Drogeneinwirkung, jedoch ohne Fahrfehler oder sonstige alkohol- oder drogenbedingte Ausfallerscheinungen, stellt „nur" eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird gemäß § 24a …“ Weiterlesen
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25.11.2013 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Dritte, die gezielt zu anderen Zwecken Informationen über Sie suchen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr z. B. schreibt die Polizei zunächst den Halter des Fahrzeugs an. Äußert …“ Weiterlesen
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25.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner„… sein. Aber auch wer unauffällig das Auto fährt, begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ab 1,1 Promille liegt dann schließlich eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hier müssen …“ Weiterlesen
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25.11.2013 Rechtsanwalt Peter Koch„… und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Prüfungszuständigkeit die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Ihre Beamten sind insoweit …“ Weiterlesen
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15.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… der Erteilung einer Verwarnung die Verhängung einer Geldbuße sowie Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor. Je nach Schwere der Tat kann ein Fahrverbot von ein bis drei …“ Weiterlesen
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13.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie für Straftaten, 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Folglich wird es maximal 3 …“ Weiterlesen
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08.12.2017 Rechtsanwälte Perathoner & Pfefferl„… . Dies bedeutet, dass bei Erfüllung dieses Tatbestandes eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Hierfür ist irrelevant, ob tatsächlich eine Fahruntüchtigkeit des alkoholisierten Fahrers vorliegt …“ Weiterlesen
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11.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… ), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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08.11.2013 Rechtsanwälte Perathoner & Pfefferl„… finde Sie hier) gibt es im Bereich der Drogenfahrt keine festen Grenzwerte, nach denen zwischen Ordnungswidrigkeit (OWi) und Straftat differenziert werden könnte. Handelt es sich um eine Drogenfahrt …“ Weiterlesen
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25.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… , Gehalt, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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25.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… den Polizeibeamten so die beste Möglichkeit, den Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Schweigen ist Gold Jedoch schon bevor ein Anwalt hinzugezogen wird, sollten Autofahrer Folgendes beachten …“ Weiterlesen
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17.10.2013 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… in Anspruch nehmen. Nach § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Ein Fahrverbot wird verhängt …“ Weiterlesen
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16.10.2013 Rechtsanwältin Dipl.-Kffr. Marie-Luise Kollmorgen„… oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Demnach stellt der Betrieb eines solchen Gerätes eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend mit einem Ordnungsgeld bestraft …“ Weiterlesen
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14.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… ), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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10.10.2013 SALLECK + PARTNER„… das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darauf verweist der Erlanger Fachanwalt für …“ Weiterlesen
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02.10.2013 Rechtsanwalt Christian Demuth„… . Die an diesen Punkten eingeblendete Zeit wird zur Ermittlung der Geschwindigkeit herangezogen. Eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist nur dann ordnungswidrig, wenn sie nicht ganz …“ Weiterlesen
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26.09.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„… können als leichtfertige Steuerverkürzung in Form einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weiterhin geht aus einem BFH-Urteil (Urteil vom 23.07.13, Az. VIII R 32/11) hervor, dass bei einer leichten Steuerverkürzung sich die Festsetzungsfrist nach Abgabenordnung auf weitere fünf Jahre verlängert.“ Weiterlesen
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