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Inkasso - was Sie wissen und beachten müssen!

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Inkasso - was Sie wissen und beachten müssen!

Definition: Was ist Inkasso?

Unter Inkasso versteht man den gewerbsmäßigen Einzug von Forderungen, sog. Forderungsmanagement. Ein Inkassounternehmen ist also ein Unternehmen, das als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner agiert. Das Inkassounternehmen treibt für den Gläubiger die offenen Forderungen beim Schuldner ein.

Verfahren: Wie funktioniert Inkasso?

Reagiert ein Schuldner trotz Mahnung nicht auf unbestritten offene Forderungen (z. B. eine offene Rechnung), kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. Dieses prüft die Forderungen und schickt gegebenenfalls eine Mahnung an den Schuldner.

Der säumige Zahler hat dann die Gelegenheit, Einwände gegen die Forderung geltend zu machen. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht nach, veranlasst das Inkassounternehmen Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Darüber hinaus kann es auch zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder – im äußersten Fall – bis zur Pfändung seines verwertbaren Eigentums kommen.

Ohne einen Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil ist das Inkassounternehmen jedoch zu keiner Vollstreckungsmaßnahme berechtigt. Werden Vollstreckungsmaßnahmen ohne den entsprechenden Bescheid oder Schufa-Einträge angedroht, sollte die Inkassoaufsicht eingeschaltet werden.

Ist der Schuldner schließlich doch bereit, seine offenen Forderungen zu begleichen, kann das Inkassounternehmen gegebenenfalls Ratenzahlung oder Stundung mit dem Schuldner vereinbaren. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto des Inkassobüros zu überweisen. Daneben trägt der Schuldner die Mahnkosten, die Kosten für die Beauftragung des Inkassounternehmens und alle weiteren Kosten, die durch den Einzug entstanden sind. Die Inkassokosten sind jedoch nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Unterschiedliche Inkassomodelle

Auf dem Inkassomarkt sind unterschiedliche Geschäftsmodelle zum gewerblichen Einzug offener Forderungen vertreten. Während einige Inkassounternehmen vom Gläubiger mit dem Einzug von Einzelforderungen beauftragt werden, gibt es auch Inkassobüros, an die der Gläubiger seine Forderungen abtritt. Dann bezahlt das Inkassobüro dem Gläubiger die Forderung – jedoch mit Abschlägen von bis zu 70 % auf die eigentliche Forderungshöhe – und das Inkassobüro treibt die Forderung bei dem Schuldner ein.

Berechtigung: Wer darf Inkassodienstleistungen erbringen?

Inkassodienstleistungen können von unterschiedlichen Stellen erbracht werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit dem Einzug von Forderungen zu beauftragen. Der Vorteil für den Gläubiger besteht bei dieser Vorgehensweise darin, dass ein Rechtsanwalt auch dann tätig werden darf, wenn die Forderungen bestritten sind. Ein Rechtsanwalt darf das Verfahren – im Gegensatz zum Inkassobüro – außerdem sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich betreiben. Im Erfolgsfall erhält der Gläubiger, wenn er einen Rechtsanwalt beauftragt hat, die gesamte Forderung. Bei einem Inkassounternehmen ist hingegen eine Erfolgsbeteiligung von der Forderung abzuziehen.

Inkassounternehmen dürfen außerdem nur dann als solche agieren, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfüllen. Das bedeutet, dass sie über die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Das Gesetz fordert besondere Sachkunde in den für die Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Zivilprozessrechts. Zu beachten ist, dass Inkassounternehmen nur berechtigt sind, Forderungen einzutreiben, die unbestritten sind.

Foto(s): ©Fotolia/Tobif82

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