1.109 Anwälte für Bedarfsgemeinschaft | Seite 47

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
sehr gut
Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, An der Helling 32, 55252 Wiesbaden 6805.0121122207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Müller
Anwaltskanzlei Birgit Müller, Museumstr. 14, 72458 Albstadt 6953.0649581399 km
Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Müller
aus 8 Bewertungen Frau Müller ist sehr gut aufgestellt, was Ihre Beratung betrifft. Sie erklärt die verschiedenen Möglichkeiten die … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
sehr gut
Kanzlei Riemek-Krüger, Schulstr. 47, 44289 Dortmund 6686.238196094 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Bedarfsgemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
aus 14 Bewertungen Äusserst kompetente und engagierte Rechtsanwältin (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Steeb
sehr gut
Anwaltskanzlei Steeb & Winkler, Raiffeisenstr. 36, 74906 Bad Rappenau 6899.7316496857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit Steeb
aus 16 Bewertungen Frau Steeb hat mich sehr freundlich, emphatisch und kompetent beraten. Vom telefonischen Erstgespräch bis zur … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
Rechtsanwaltskanzlei Bagdassarov, Lichtentaler Straße 61, 76530 Baden-Baden 6872.7910894647 km
Ihre Expertin im Versicherungsrecht
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bedarfsgemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
aus 9 Bewertungen Frau Bagdassarov ist eine Anwältin, die ihren Job liebt und ihn richtig macht. Sie schreibt Ihnen nicht einfach nur … (12.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bedarfsgemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Bedarfsgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bedarfsgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bedarfsgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bedarfsgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Unter Bedarfsgemeinschaft versteht das Sozialrecht einen oder mehrere in einem Haushalt zusammenlebende Menschen, die gemeinsam wirtschaften. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird der Umstand gegenseitiger Fürsorge dabei aus bestimmten Kriterien hergeleitet. Die Annahme des füreinander Einstehens führt beim Bezug von Sozialleistungen wie ALG II bzw. Hartz IV oder Sozialhilfe bzw. Sozialgeld sowie einen eventuellen Mehrbedarf durch mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dazu, dass nicht dessen individuelles Vermögen und Einkommen, sondern das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für den Sozialleistungsanspruch maßgebend ist. Das Einkommen und Vermögen eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder wird dabei auf die von anderen Mitbewohnern beispielsweise erhaltene Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld oder Kosten für Unterkunft und Heizung bzw. Wohngeld und andere Leistungen, die ein Leben am Existenzminimum ermöglichen sollen, angerechnet.

Zusammenlebendes Paar und Kinder

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört wenigstens eine hilfebedürftige und erwerbsfähige Person. Außerdem können die Eltern bzw. ein Elternteil zusammen mit dem jeweiligen Partner, dessen erwerbsfähiges Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und der Hilfe bedarf, zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Da eine Bedarfsgemeinschaft nicht auf in Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenlebende Personen beschränkt ist, kann sie auch aus einer so genannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen. Diese Lebensgemeinschaft muss nicht unbedingt eine zwischen Mann und Frau geführte Beziehung sein, so dass auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft führen können. Nicht zuletzt bedeutet das, dass bei einer Trennung oder Ehescheidung ohne Umzug oder zumindest räumlicher Trennung vom Ex-Partner die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht einfach entfällt. Ob das Zusammenleben dabei zur Miete erfolgt oder ein gemeinsamer Haushalt in einer Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus geführt wird, ist nicht entscheidend.

Abgrenzung der Bedarfsgemeinschaft von der Wohngemeinschaft

Aus diesen Gründen ist eine Wohngemeinschaft (WG) somit nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Eine WG kann aber zu einer Bedarfsgemeinschaft werden und einzelne WG-Mitglieder können sogar eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb der WG bilden. Es reicht dafür aus, wenn nicht verheiratete erwachsene Personen länger als ein Jahr in denselben Immobilien und dort innerhalb gleicher abgegrenzter Räume zusammenleben. Noch vor Ablauf eines Jahres begründet bereits ein gemeinsames Kind, die Versorgung von Kindern und Angehörigen des Partners oder der Partnerin oder die Befugnis über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen - was bei einem Gemeinschaftskonto der Fall wäre - eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Beweislast dafür, dass einer für den anderen nicht einsteht, liegt dabei bei der Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, nicht das Sozialamt muss die Bedarfsgemeinschaft nachweisen, sondern betroffene Personen deren Existenz widerlegen. Eine derartige Beweislastumkehr stellt im Rahmen der Verwaltung eine Ausnahme dar. Das zeigt auch, dass das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft hingegen die Behörde nachweisen muss. Eine solche Haushaltsgemeinschaft kann insbesondere zwischen verwandten und verschwägerten Personen, beispielsweise Geschwistern, bestehen und kann ebenso zur Anrechnung fremden Einkommens und Vermögens auf bestimmte Sozialleistungen führen. Im Übrigen müssen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Haushaltsgemeinschaft bei deren fälschlicher Annahme Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid der Arbeitsagentur einlegen und bei dessen Ablehnung Klage einreichen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Bedarfsgemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.