1.117 Anwälte für Bedarfsgemeinschaft | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Brandt
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Brandt
Kanzlei J. BRANDT, Mühlendamm 14, 25335 Elmshorn 6690.1379321388 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janina Brandt
aus 17 Bewertungen Sehr kompetent und engagiert. Nett und freundlich aber mit biss. Kann ich nur weiter empfehlen 🙏 Wenn ich wieder etwas … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alja Bielke
Rechtsanwältin Alja Bielke
Mertins Bielke Bielke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beim Salztor 1, 21682 Stade 6687.3975204738 km
Familienrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Bedarfsgemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alja Bielke gerne zur Verfügung
(04.05.2022) Sehr angenehm war die entspannte Gesprächsatmosphäre. Sehr freundlich und angenehm. Da war meine anfängliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Conrads
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Conrads
Kanzlei Stefan Conrads, Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein 7202.7985503834 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Conrads ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 18 Bewertungen Kompetente Auskunft über meine Chancen und Möglichkeiten bei Betrug im Internet (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fischer
Rechtsanwalt Christian Fischer
Kanzlei Christian Fischer, August-Wilhelm-Pfäffle-Str. 3, 73547 Lorch 6962.2795753585 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bedarfsgemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Christian Fischer
(13.05.2020) Herr Fischer hat mir zügig geholfen, ist sehr zuverlässig und hat sich sehr professionell und wunderbar um meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Butschkau, Lindenallee 54, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.5476147484 km
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das engagierte Eintreten für die Interessen der Mandanten. Die persönliche und individuelle Betreuung ist dabei selbstverständlich.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Im Bereich Bedarfsgemeinschaft bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Uwe Butschkau
aus 6 Bewertungen Nach einem vertrauensvollen Gespräch und der Übernahme des Mandats erfolgte eine schnelle Abwicklung meines Problems. … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susane Zutz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bedarfsgemeinschaft
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Malz
sehr gut
Kanzlei Michael Malz, Bautzener Allee 32a, 02977 Hoyerswerda 7087.9143453254 km
Leidenschaft für gutes Recht und den Sport! Der Erfolg setzt auf Erfahrung!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Malz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 10 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Bearbeitung (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M.
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Sehr erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht - von "A" wie Abfindung bis "Z" wie Zeugnis. Erfahrung seit 2003.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M.
aus 12 Bewertungen Frau Kampe hat mich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten. Eine bessere Anwältin hätte ich niemals finden … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Stenzel
Kanzlei Birgit Stenzel, Alfred-Kolwalke-Str. 39, 10315 Berlin 6982.170071025 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Stenzel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Kömpf
Rechtsanwältin Margit Kömpf
Kömpf & Kollegen, Bischofstrasse 5, 75365 Calw 6906.8735465782 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Kömpf ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 67 Bewertungen Alles gut gelaufen. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Rühl
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Rühl
Kanzlei Pascal Rühl, Königswarterstr. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Pascal Rühl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 74 Bewertungen Herr Rühl ist einfach super gut und war sehr freundlich Dankeschön für Ihre Hilfe (02.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bedarfsgemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Bedarfsgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bedarfsgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bedarfsgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bedarfsgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter Bedarfsgemeinschaft versteht das Sozialrecht einen oder mehrere in einem Haushalt zusammenlebende Menschen, die gemeinsam wirtschaften. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird der Umstand gegenseitiger Fürsorge dabei aus bestimmten Kriterien hergeleitet. Die Annahme des füreinander Einstehens führt beim Bezug von Sozialleistungen wie ALG II bzw. Hartz IV oder Sozialhilfe bzw. Sozialgeld sowie einen eventuellen Mehrbedarf durch mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dazu, dass nicht dessen individuelles Vermögen und Einkommen, sondern das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für den Sozialleistungsanspruch maßgebend ist. Das Einkommen und Vermögen eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder wird dabei auf die von anderen Mitbewohnern beispielsweise erhaltene Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld oder Kosten für Unterkunft und Heizung bzw. Wohngeld und andere Leistungen, die ein Leben am Existenzminimum ermöglichen sollen, angerechnet.

Zusammenlebendes Paar und Kinder

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört wenigstens eine hilfebedürftige und erwerbsfähige Person. Außerdem können die Eltern bzw. ein Elternteil zusammen mit dem jeweiligen Partner, dessen erwerbsfähiges Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und der Hilfe bedarf, zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Da eine Bedarfsgemeinschaft nicht auf in Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenlebende Personen beschränkt ist, kann sie auch aus einer so genannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen. Diese Lebensgemeinschaft muss nicht unbedingt eine zwischen Mann und Frau geführte Beziehung sein, so dass auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft führen können. Nicht zuletzt bedeutet das, dass bei einer Trennung oder Ehescheidung ohne Umzug oder zumindest räumlicher Trennung vom Ex-Partner die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht einfach entfällt. Ob das Zusammenleben dabei zur Miete erfolgt oder ein gemeinsamer Haushalt in einer Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus geführt wird, ist nicht entscheidend.

Abgrenzung der Bedarfsgemeinschaft von der Wohngemeinschaft

Aus diesen Gründen ist eine Wohngemeinschaft (WG) somit nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Eine WG kann aber zu einer Bedarfsgemeinschaft werden und einzelne WG-Mitglieder können sogar eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb der WG bilden. Es reicht dafür aus, wenn nicht verheiratete erwachsene Personen länger als ein Jahr in denselben Immobilien und dort innerhalb gleicher abgegrenzter Räume zusammenleben. Noch vor Ablauf eines Jahres begründet bereits ein gemeinsames Kind, die Versorgung von Kindern und Angehörigen des Partners oder der Partnerin oder die Befugnis über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen - was bei einem Gemeinschaftskonto der Fall wäre - eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Beweislast dafür, dass einer für den anderen nicht einsteht, liegt dabei bei der Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, nicht das Sozialamt muss die Bedarfsgemeinschaft nachweisen, sondern betroffene Personen deren Existenz widerlegen. Eine derartige Beweislastumkehr stellt im Rahmen der Verwaltung eine Ausnahme dar. Das zeigt auch, dass das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft hingegen die Behörde nachweisen muss. Eine solche Haushaltsgemeinschaft kann insbesondere zwischen verwandten und verschwägerten Personen, beispielsweise Geschwistern, bestehen und kann ebenso zur Anrechnung fremden Einkommens und Vermögens auf bestimmte Sozialleistungen führen. Im Übrigen müssen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Haushaltsgemeinschaft bei deren fälschlicher Annahme Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid der Arbeitsagentur einlegen und bei dessen Ablehnung Klage einreichen.

(GUE)

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