5.978 Anwälte für Bundesfreiwilligendienst | Seite 250

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Rechtsanwalt Christoph Seiffert
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Wenns Recht ist...
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Im Bereich Bundesfreiwilligendienst bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Seiffert
aus 69 Bewertungen Ich habe mich jeder Zeit mit Christoph Seiffert gut beraten gefühlt! Auf meine Fragen hat Herr Seiffert immer schnell … (21.03.2024)
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Rechtsanwalt Martin Hertzberg
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Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Hertzberg bietet im Bereich Bundesfreiwilligendienst Rechtsberatung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Herr Hertzberg hat mich sehr gut und professionell vertreten. Vielen Dank noch einmal. (06.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundesfreiwilligendienst

Fragen und Antworten

  • Bundesfreiwilligendienst: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundesfreiwilligendienst umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundesfreiwilligendienst und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bundesfreiwilligendienst: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundesfreiwilligendienst sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Bundesfreiwilligendienst existiert seit der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst 2011. Dabei steht Freiwilligkeit und Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Mit Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes sollten zunächst vor allem frühere Zivildienststellen durch Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) besetzt werden. Stellen gibt es beispielsweise im Altenheim, Krankenhaus oder bei einem Pflegedienst. Auch im Kinderheim, in der Schule oder einer Einrichtung für Behinderte werden solche Freiwillige eingesetzt. Wehrdienst hingegen leistet heute der Zeitsoldat oder Berufssoldat unabhängig von den Regelungen des Bundesfreiwilligendienstes.

Voraussetzungen und Alternativen

Grundsätzlich können sich Frauen und Männer, die sich beispielsweise für Soziales, Integration, Umweltschutz oder Katastrophenschutz einsetzen wollen, für den Bundesfreiwilligendienst melden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht) bereits erfüllt wurde.

Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es weitere Möglichkeiten, sich vergleichbar zu engagieren. Am bekanntesten ist wohl ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Anders als dort gibt es beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersgrenze nach oben. Auch Rentner können sich freiwillig melden.

Dauer, Leistungen und Sozialversicherung

Der Bundesfreiwilligendienst ist regelmäßig auf 12 Monate befristet, kann aber im Einzelfall zwischen 6 und 24 Monaten dauern. Nach 5 Jahren kann erneut ein Freiwilligendienst absolviert werden. Der Dienst findet grundsätzlich ganztägig als Vollzeitbeschäftigung statt, wobei für über 27-Jährige auch eine Beschäftigung in Teilzeit möglich ist.

Der Bundesfreiwilligendienst ist kein reguläres Arbeitsverhältnis und die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement keinen Arbeitslohn. Möglich sind aber evtl. Verpflegung, Unterkunft und in der Regel ein Taschengeld als Aufwandsentschädigung. Die Einzelheiten werden von der Einsatzstelle entschieden. Daneben können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Sozialleistungen wie ALG II bzw. Hartz IV oder Kindergeld bezogen werden. Zu beachten sind aber etwaige Zuverdienstgrenzen.

Für die Bundesfreiwilligen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden allerdings übernommen, sodass der Freiwillige nicht selbst für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung aufkommen muss.

(ADS)

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