4.309 Anwälte für Eigentumswohnung | Seite 180

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Walker
Rechtsanwalt Sven Walker
Dale & Lessmann LLP, 181 University Avenue, Toronto, M5H 3M7, Kanada 507.75775812554 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Walker unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentumswohnung
(15.08.2012)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
JASPER Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 55, 42103 Wuppertal 6669.6378424666 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentumswohnung
aus 9 Bewertungen Kurz, klar, kompetent - so geht Anwalt (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Mörchel
Rechtsanwalt Georg Mörchel
Kanzlei Georg Mörchel, Lindenallee 43, 50968 Köln 6678.337589369 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Mörchel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentumswohnung
(14.08.2021) Die fachlich einwandfreie, differenzierte und ausführliche Beantwortung meiner Fragen verdient ein großes, ehrliches …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Meyer
Rechtsanwaltskanzlei J. Meyer, Marlistr. 18 A, 23566 Lübeck 6744.294757505 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Meyer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentumswohnung
aus 19 Bewertungen Ein sehr angenehmes Gespräch. Herr Meyer hat sich sofort auf meine Mail gemeldet und auch das Telefonat erfolgte … (25.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Wack
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Wack
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentumswohnung bietet Herr Rechtsanwalt Marcel Wack
aus 13 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Wack hat mir bei meinem komplizierten Sachverhalt stets zuverlässig und äußerst kompetent zur Seite … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer, Offenbacherstraße 14, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.7211430327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentumswohnung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
aus 34 Bewertungen Herr Gerstorfer hat mich bei meinen Fragen umfassend und kompetent beraten. Das Gespräch war freundlich, und meine … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Borchardt
sehr gut
Kanzlei Thomas Borchardt, Dresdner Str. 42, 01156 Dresden 7071.9368271097 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentumswohnung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Borchardt gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Ich wurde sehr kompetent und schnell unterstützt, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Herr RA Borchardt ist nun … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentumswohnung bietet Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Borchers
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Borchers
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstr. 2, 49074 Osnabrück 6671.6275331638 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentumswohnung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dagmar Borchers gerne zur Verfügung
aus 77 Bewertungen Frau Borchers hat uns sehr gut vertreten, als Käufer ein Pferd wegen angeblicher Mängel zurückgeben wollten. Sie hat … (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Fehling
sehr gut
Kanzlei Guido Fehling, Breite Str. 66, 13597 Berlin 6962.3739634446 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentumswohnung beantwortet Herr Rechtsanwalt Guido Fehling
aus 12 Bewertungen Nach dem wir zwei Jahre lang eine falsch berechnete Heitzkostenabrechnung von der Gewobag bekommen haben, und sie … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller
Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller
NZP NAGY LEGAL, 100 Bishopsgate, EC2N 4AG London, England 6205.3399171671 km
Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller im Bereich Eigentumswohnung bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Sehr freundlicher, professioneller und kompetenter Umgang. Kann ich nur weiterempfehlen! (13.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Eiche
Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Eiche, Basler Landstraße 8, 79111 Freiburg im Breisgau 6887.7009614501 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Eiche bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentumswohnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Hülsen
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Hülsen
Hager Hülsen Rechtsanwälte, Ringstr. 1, 63897 Miltenberg 6884.6682347207 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Hülsen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentumswohnung
aus 10 Bewertungen Herr Marco Hülsen hat mich (privat und geschäftlich) hoch kompetent ,sehr engagiert und vor allem erfolgreich … (28.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentumswohnung

Fragen und Antworten

  • Eigentumswohnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentumswohnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentumswohnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentumswohnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentumswohnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mit Erwerb einer Eigentumswohnung wird der neue Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Mitgliedschaft als Wohnungseigentümer begründet Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, dem Grundbuch, der Teilungserklärung und aus der Beschlusssammlung. Besonderes Augenmerk ist in der Beschlusssammlung den Beschlüssen zu widmen, die die Änderung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums sowie die Gemeinschaftsordnung und den Wirtschaftsplan zum Gegenstand haben: Aus dem Wirtschaftsplan ergeben sich die Zahlungspflichten, die den Eigentümer treffen können, insbesondere das sogenannte Hausgeld und die sogenannte Rücklage. Die Gemeinschaft regelt in der Eigentümerversammlung insbesondere die Gemeinschaftsordnung und eine Hausordnung, bestimmt einen Verwalter für die Hausverwaltung und beschließt insbesondere den Wirtschaftsplan inklusive Hausgeld und Rücklagen.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Der Begriff Sondereigentum ist vom Begriff Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden: Der Begriff Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum wie auch das Gemeinschaftseigentum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht also aus den Sondereigentumseinheiten und dem Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer. Die Eigentumswohnung stellt in der Regel zugleich das Sondereigentum dar. Sondereigentum ist damit gleichbedeutend mit Volleigentum. Das heißt, nach dem Gesetz hat der Sondereigentümer das Recht, die anderen Gemeinschaftseigentümer von der Nutzung auszuschließen, und kann die Wohnung allein für sich nutzen. Das Sondereigentum entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit der Teilungserklärung. In der Teilungserklärung definiert der sogenannte Aufteilungsplan zugleich den Umfang des Sondereigentums. Der Aufteilungsplan ist ein Bauplan, in dem alle Räume einer Wohnung bezeichnet sind. Das ist insoweit wichtig, um zu bestimmen, ob und welcher Kellerraum oder Raum im Dachgeschoss noch zum Sondereigentum der Wohnung gehört.

Das Gemeinschaftseigentum gehört den Wohnungseigentümern gemeinsam. Auch das Gemeinschaftseigentum wird durch die Teilungserklärung bestimmt und definiert. Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist deshalb relevant, da zum Beispiel Kosten für die Reparatur des Sondereigentums der Eigentümer selbst und Kosten für die Reparatur des Gemeinschaftseigentums die Gemeinschaft tragen muss. So kann es bei großen Gemeinschaften einen erheblichen Unterschied machen, ob man die Kosten allein oder nur zu einem winzigen Bruchteil tragen muss und ob sie zudem aus der Rücklage bezahlt werden. So gehören Einbaumöbel, in der Wohnung eingezogene, nicht tragende Wände, Installationen für die Sanitäranlagen sowie Tapeten und Bodenbeläge zum Sondereigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile eines Gebäudes, die für den Bestand und die Sicherheit erforderlich sind, und die zum gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen. So zählen zum Beispiel tragende Wände innerhalb der Wohnung zum Gemeinschaftseigentum sowie zum Beispiel auch die Fenster am Haus, der Balkon oder das Dach. Zwar wird oft der Balkon zum Sondereigentum erklärt, allerdings bleiben die tragenden Bestandteile sowie die Brüstung Gemeinschaftseigentum. Lediglich der Innenraum des Balkons, wie Fliesen, gehört dann zum Sondereigentum.

Hausgeld

Mit dem Hausgeld werden üblicherweise die Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum erfasst. Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für die Pflege der Gebäude und des Grundstücks, beispielsweise die Gärtnerarbeiten bei einem gemeinsamen Garten, Stromkosten für den Hausstrom wie für die Beleuchtung der Wege und Gemeinschaftsräume sowie die Kosten für den Hausmeister, die Entsorgung des Abfalls, die Heizung usw. Hinzu kommen noch die Kosten für die Hausverwaltung. Das Hausgeld ist meistens als monatliche Vorauszahlung zu entrichten. Die Höhe des monatlichen Hausgelds ergibt sich aus dem Verteilungsschlüssel. Das Gesetz sieht vor, dass sich der Verteilungsschlüssel aus den Miteigentumsanteilen berechnet. Eine Ausnahme gilt für die Heiz- und Warmwasserkosten: Diese müssen nach der Heizkostenverordnung ermittelt werden. Ist das Hausgeld von der Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung wirksam beschlossen worden, ist jeder Eigentümer verpflichtet, seinen für ihn festgesetzten Betrag des Hausgeldes zu bezahlen. Eigentümer, die sich weigern, das Hausgeld zu bezahlen, können auch gerichtlich verklagt werden.

Instandhaltungsrücklage

Die Rücklage, auch Instandhaltungsrücklage genannt, ist vom Hausgeld zu unterscheiden. Die Instandhaltungsrücklage erfasst sämtliche Kosten für die Instandhaltung und -setzung, damit zum Beispiel Schäden am Haus repariert werden können. In der Regel wird diese Rücklage vom Verwalter für zukünftige Investitionen aufgebaut und ist wie das Hausgeld monatlich zu bezahlen. Die Instandhaltungsrücklage wird wie das Hausgeld in der Regel vom Verwalter im Wirtschaftsplan kalkuliert, der Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt und kann ebenfalls eingeklagt werden.

Sonderumlage

Eine weitere Kostenfalle für Wohnungseigentümer kann die Sonderumlage darstellen. Der Verwalter ist zwar zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet, das heißt, er muss alle Kosten kalkulieren und dafür sorgen, dass diese vom Wirtschaftsplan abgedeckt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass der Wirtschaftsplan unzureichend ist, Eigentümer sich weigern, das Hausgeld zu bezahlen, und die vorhandenen Mittel für die laufenden Kosten nicht ausreichen oder unvorhergesehene Reparaturmaßnahmen erforderlich werden, die aus der Instandhaltungsrücklage nicht erstritten werden können. In diesen Fällen kann und muss der Verwalter eine Sonderumlage erheben, die wiederum anteilig nach dem Verteilungsschlüssel von den Wohnungseigentümern zu bezahlen ist und wiederum auch eingeklagt werden kann.

Vermietung

Der Wohnungseigentümer ist nicht gehindert, seine Eigentumswohnung frei zu vermieten. Dieses Recht wird durch das Wohnungseigentumsgesetz dem Eigentümer ausdrücklich gestattet: So darf jeder Wohnungseigentümer nach seinem Belieben sein Sondereigentum vermieten. Sofern durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nichts anderes geregelt ist, was die Vermietung untersagt. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungseigentum ist allerdings nicht zulässig. Doch wann eine Vermietung gewerblich ist oder nicht, ist oft umstritten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Vermietung einer Wohnung an Feriengäste keine zweckwidrige gewerbliche Nutzung darstellt und daher zulässig ist. Ein Wohnungseigentümer darf jedoch nicht sein Sondereigentum für andere Zwecke als zum Wohnen vermieten, wenn in der Teilungserklärung sein Sondereigentum allein als Wohnungseigentum bezeichnet ist. So darf er zum Beispiel seine Wohnung nicht zur Nutzung als Café oder Werkstatt vermieten. Schließt der Eigentümer zweckwidrig einen Gewerbemietvertrag ab, kann er von der Gemeinschaft auf Unterlassung verklagt werden und es kann ihm in schweren Fällen auch sein Miteigentumsanteil entzogen werden. Das heißt, der Eigentümer verliert seine Wohnung.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentumswohnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentumswohnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.