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Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Kanzlei für Reise- und Verkehrsrecht, Alfred-Delp-Str. 12, 60599 Frankfurt am Main 6828.9658908041 km
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Fahrerlaubnis
aus 77 Bewertungen Herr Tödt Lorenzen hat mir mit kurzer Reaktionszeit geantwortet und meine Wünsche/Forderungen beim Reiseveranstalter … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Paetzelt
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Fahrerlaubnis steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Paetzelt gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Herr Paetzelt ist der beste und fähigste Rechtsanwalt!!! Mit besten Grüßen Michael Schulz (12.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fahrerlaubnis

Fragen und Antworten

  • Fahrerlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fahrerlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fahrerlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fahrerlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fahrerlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ohne die Fahrerlaubnis darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bedient werden. Als Beweis, dass der Fahrzeugführer tatsächlich eine Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrerlaubnisklasse besitzt, dient der Führerschein. Dieser ist eine amtliche Urkunde, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.

Man erhält den Führerschein also nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen eingehalten hat, um die Fahrerlaubnis - sie ist übrigens ein Verwaltungsakt - zu bekommen. So muss der Bewerber um eine Fahrerlaubnis unter anderem einen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland und das für die betreffende Fahrerlaubnis geforderte Mindestalter haben. Ferner ist nachzuweisen, dass man einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und zum Führen eines Kraftfahrzeuges - körperlich und geistig - geeignet ist. Nicht zu vergessen ist auch die theoretische und praktische Ausbildung bei einer Fahrschule, die mit einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung abgeschlossen wird. Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung darf man jedoch die praktische nicht absolvieren. Es ist aber sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Test eine Prüfungswiederholung möglich.

Nach nun geltendem EU-Recht wird ein EU-Führerschein ausgestellt, der auf 15 Jahre befristet ist. Man muss ihn somit in regelmäßigen Abständen verlängern lassen, aber davor keine erneute Fahrprüfung ablegen oder diverse Eignungsbeweise aushändigen.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Fahrverbot nach § 44 StGB (Strafgesetzbuch) oder dem Verlust der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 ff. StGB rechnen. Bei einem Fahrverbot verliert man die Fahrerlaubnis nicht, aber man muss für eine bestimmte Zeit - bis zu drei Monate - den Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Man erhält ihn nach Ablauf der festgelegten Frist wieder zurück. Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, darf auf öffentlichen Straßen keine Fahrzeuge führen; das gilt übrigens auch für solche, für die man eigentlich gar keine Fahrerlaubnis braucht.

Bei Verlust der Fahrerlaubnis - umgangssprachlich auch bekannt als Führerscheinentzug - wird der Führerschein „geschreddert", da man die Fahrerlaubnis vollständig verloren hat. Nach Ablauf einer sog. Sperrfrist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis somit erneut beantragen. Im schlimmsten Fall wird z. B. eine sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt. Der Betroffene kann aber Fahrzeuge führen, die keine Fahrerlaubnis erfordern, z. B. einen elektrischen Rollstuhl oder einen Traktor, der nicht schneller als sechs km/h fahren kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) rechnen, in dem sogar eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe möglich ist.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte sich daher sehr genau an die Verkehrsregeln halten. Ferner gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinter das Steuer setzen. Wird also z. B. ein Fahranfänger von der Polizei bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, wird er seine Fahrerlaubnis sehr schnell wieder los sein und muss unter anderem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen.

(VOI)

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