338 Anwälte für Flugverspätung | Seite 15

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Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M.
KANZLEI WEINER, Rüppurrer Straße 33, 76137 Karlsruhe 6870.1083240966 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Reiserecht
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Herr Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Flugverspätung
aus 6 Bewertungen fachlich und sachlich sehr gute Betreuung und Kommunikation hilfsbereites und seriöses Auftreten (24.04.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Eva Dworschak
Kanzlei Dworschak, Kornstraße 15, 28201 Bremen 6675.3449277134 km
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Frau Rechtsanwältin Eva Dworschak hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Flugverspätung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Flugverspätung

Fragen und Antworten

  • Flugverspätung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Flugverspätung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Flugverspätung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Flugverspätung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Flugverspätung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Die Fortbewegung mit einem Flugzeug birgt viele Risiken wie eine Flugverspätung, ein Flugausfall oder Gepäckverlust. Oft ist der Ärger groß, weil man z. B. kostbare Urlaubszeit verloren und manchmal auch den Anschlussflug verpasst hat, obwohl man rechtzeitig, also mindestens 45 Minuten vor Abflug, am Check-in eintrifft und eine bestätigte Buchung vorlegen kann. Natürlich stellt sich deswegen bei einer Flugverspätung für den Passagier die Frage nach einer Entschädigung.

Sofern man den Flug bei einer EU-Fluggesellschaft gebucht hat oder der Startflughafen in der EU liegt, ist eine EU-Verordnung, die sog. Fluggastrechteverordnung, anwendbar. Danach liegt eine Flugverspätung erst vor bei einer Abflugverspätung von mindestens zwei Stunden. Des Weiteren wird eine Flugverspätung angenommen, wenn zwar der Flieger relativ pünktlich oder mit einer geringen Verspätung abhob, man jedoch den Anschlussflug verpasst und daraufhin verspätet am Zielflughafen ankommt. Aber erst ab drei Stunden Flugverspätung kann der Passagier gemäß § 7 einen pauschalen Ausgleichsanspruch von bis zu 600 Euro verlangen. Zu beachten ist hierbei, dass die Höhe der Leistung von der Flugstrecke abhängt. So können beispielsweise bei einem Flug über eine Entfernung von 1000 Kilometern und einer Flugverspätung von drei Stunden nur 250 Euro verlangt werden.

Daneben regelt die EU-Verordnung noch weitere Fluggastrechte im Falle einer Flugverspätung oder der Flugannullierung wie z. B. Schadenersatz, Erstattungsansprüche bzw. Betreuungsleistungen wie etwa Verpflegung mit Essen.

Wird jedoch rechtzeitig ein Alternativflug von der Fluggesellschaft angeboten oder waren außergewöhnliche Umstände Schuld an der Flugverspätung, können die Passagiere keine Ansprüche gegen das Flugunternehmen geltend machen. Außergewöhnliche Umstände liegen aber nur vor, wenn die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hatte, z. B. ein Streik bei einem anderen Unternehmen, ein Vulkanausbruch oder Schneetreiben.

Darüber hinaus kann der Passagier, der eine Pauschalreise gebucht hat, gegenüber dem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung oder schlimmstenfalls den Reiserücktritt erklären. Denn die Flugverspätung stellt dann einen Reisemangel nach § 651c I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Immerhin hat sich der Reiseveranstalter im Reisevertrag dazu verpflichtet, eine mangelfreie Leistung zu erbringen.

Die Geltendmachung der Forderung gegen die Fluggesellschaft bzw. den Reiseveranstalter erfolgt grundsätzlich im Rahmen von einem Zivilprozess. Man muss also Klage bei Gericht einreichen, trägt aber das Prozessrisiko sowie unter Umständen die Prozesskosten, also z. B. Gerichtskosten oder Anwaltsgebühren. Unter Umständen kann man daher auch ein Mediationsverfahren bei einem Mediator durchführen und damit außergerichtlich einen Konsens mit dem Reisveranstalter bzw. der Fluggesellschaft erreichen.

(VOI)

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