70 Anwälte für Prozessrisiko
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prozessrisiko
Fragen und Antworten
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Prozessrisiko: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Prozessrisiko umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prozessrisiko und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Prozessrisiko: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prozessrisiko sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Prozessrisiko beschreibt das Risiko, das man durch die Anstrengung eines Prozesses oder die Verteidigung eingeht. Dabei kann das Prozessrisiko zum einen die Wahrscheinlichkeit beschreiben, mit dem ein Prozess verloren gehen kann, zum anderen auch die im Falle der Niederlage zu zahlenden Kosten. In letzterem Fall spricht man auch vom Prozesskostenrisiko. Das Prozessrisiko trägt grundsätzlich der Kläger bzw. Beklagte. Bei einer Falschberatung oder Verletzung einer Aufklärungspflicht durch einen beauftragten Anwalt kann es im Einzelfall aber zur Anwaltshaftung kommen.
Nicht immer steht von vorneherein fest, wie ein Verfahren vor Gericht ausgehen wird. Das kann an uneinheitlicher Rechtsprechung liegen, beispielsweise wenn Bundesgerichtshof (BGH) oder Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu bestimmten Fragen noch keine Stellung bezogen haben. Fast immer geht es hingegen um die Beweislage. So steht vorher oft nicht fest, wie ein Zeuge oder Sachverständiger aussagen wird und wie das Gericht diese Aussage letztlich bewertet. Auch medizinische Gutachten werden beispielsweise oft erst im Rahmen des Prozesses in Auftrag gegeben und beinhalten daher für die Prozessparteien ein Risiko.
Meist fällt der Begriff Prozessrisiko in Zusammenhang mit den Kosten. Dabei versteht man unter Prozessrisiko bzw. Prozesskostenrisiko den Geldbetrag, den der Mandant bei Verlust des Prozesses zahlen müsste. Das sind regelmäßig die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die Rechtsanwaltskosten des Gegners. Auch Kosten für Gutachten können eine beträchtliche Summe erreichen. Je nach Prozessverlauf kann die Höhe der Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bzw. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) noch variieren. So ermäßigen sich die Gerichtsgebühren beispielsweise bei Prozessbeendigung durch Prozessvergleich oder Klagerücknahme. Das Prozessrisiko bzw. Prozesskostenrisiko beschreibt insoweit aber den schlimmsten und teuersten Fall, wenn das Verfahren in der Regel durch eine Gerichtsentscheidung wie Urteil oder Beschluss verloren gehen würde.
Weitere Instanzen erhöhen das Prozessrisiko, denn für eine Berufung oder Revision fallen erneut Kosten an, die in der Regel der Prozessverlierer zu tragen hat. Eine Besonderheit gilt aber beispielsweise im Arbeitsrecht, wo es in erster Instanz keine Kostenerstattung gibt. Das Prozessrisiko umfasst hier streng genommen nur die Gerichtskosten. Die eigenen Rechtsanwaltskosten werden bei einer Prozessführung ohnehin fällig. Bei der Überlegung, ob ein Prozess mit unsicherem Ausgang riskiert werden soll, sind sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aber selbstverständlich miteinzubeziehen.
Durch Prozesskostenhilfe lässt sich das Prozesskostenrisiko teilweise vermeiden. Hier übernimmt zwar zunächst die Staatskasse weitgehend die Kosten. Unter Umständen können die aber vom Mandanten zurückgefordert werden, sofern der zu Geld kommt. Auch Ratenzahlungen sind hier keine Seltenheit. Eine Rechtsschutzversicherung deckt je nach Versicherungsvertrag verschiedene Prozessrisiken ab.
(ADS)
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