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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart
Kanzlei Marc Christoph Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin 6971.8797513979 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Privatrecht
aus 8 Bewertungen Herr Baumgart hatte sehr rasch auf die Anfrage reagiert und ein Telefonat ermöglicht. Angenehme Gesprächsatmosphäre - … (16.09.2022)
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Rechtsanwalt Joachim Zillien
MAURER · KOLLEGEN Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater, Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz 6806.9121735455 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Privatrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Zillien
aus 6 Bewertungen Guter Mann! (17.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Privatrecht

Fragen und Antworten

  • Privatrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Privatrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Privatrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Privatrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Privatrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Privatrecht und Öffentliches Recht sind die beiden übergeordneten Rechtsgebiete, unter die sich die anderen Rechtsbereiche einordnen lassen. Das oft zusätzlich genannte Strafrecht ist eigentlich Teil des Öffentlichen Rechtes, da auch hier ein Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Bürger und Staat vorliegt, wie es für das Öffentliche Recht typisch ist.

Das Privatrecht hingegen regelt Rechtsbeziehungen und Ansprüche zwischen rechtlich grundsätzlich gleichgestellten Subjekten. Wirtschaftlich können durchaus Unterschiede bestehen. So ist beispielsweise ein Mobilfunkvertrag, den ein Verbraucher mit einem großen Unternehmen abschließt, trotz massiver wirtschaftlicher Ungleichheit dem Privatrecht zuzuordnen. Für privatrechtliche Streitigkeiten sind die sogenannten ordentlichen Gerichte, also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und ggf. BGH, zuständig.

Das bekannteste und grundlegende Gesetz im Privatrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinem allgemeinen Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Nahezu jeder Vertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Ehevertrag etc. ist nach Privatrecht geschlossen. Ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag ist hingegen die Ausnahme. Selbst wenn eine Behörde beispielsweise neue Bleistifte kauft, handelt es sich um einen privatrechtlichen Kaufvertrag. Dieser Teil des Privatrechtes wird auch Zivilrecht oder entsprechend dem BGB bürgerliches Recht genannt.

Daneben gibt es das sogenannte Sonderprivatrecht. Das Handelsrecht und dabei insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) werden als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Es betrifft, anders als das bürgerliche Recht, nicht jeden Bürger, sondern nur Kaufleute. Dabei finden sich im HGB beispielsweise einige Regeln für die Firma und Modifizierungen für den Handelskauf. Am Landgericht existiert in der Regel eine besondere Kammer für Handelssachen. Ohne besondere Regeln wird im Zweifel auf das allgemeine Privatrecht zurückgegriffen.

Auch Arbeitsrecht ist Sonderprivatrecht, da es nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft. Der Sonderstatus wird auch hier durch die eigenen Gerichte in Form von Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und BAG deutlich. Trotzdem handelt es sich um Privatrecht und nicht etwa um öffentliches Recht, für das ein Verwaltungsgericht zuständig wäre.

Sogenanntes Internationales Privatrecht (IPR) regelt lediglich, welches nationale Recht für grenzüberschreitende Fälle anwendbar ist, beispielsweise wenn ein internationaler Vertrag vorliegt oder bei einer multinationalen Ehe.

Manche Rechtsfragen berühren sowohl Privatrecht als auch Öffentliches Recht. So gibt es ein privates Baurecht und ein öffentliches Baurecht. Während Letzteres die Baugenehmigung, Vorschriften zum Brandschutz und ähnliche für die Allgemeinheit wichtige Fragen betrifft, sind Architektenvertrag, konkrete Werkverträge mit Handwerkern und ggf. auch der Grundstückskaufvertrag Privatrecht.

(ADS)

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