633 Anwälte für Reha | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Derk Janssen
Rechtsanwalt Dr. Derk Janssen
Dr. Janßen & Kollegen, Brabeckstr. 42, 30559 Hannover 6774.0761135474 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Derk Janssen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Reha
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Koch
gut
Rechtsanwalt Mirko Koch
Anwaltskanzlei Mirko Koch, Friedrich-Ebert-Str. 12, 59425 Unna 6688.5408587772 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Reha steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirko Koch gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Herr Koch hat mich erfolgreich im Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung vertreten. Super Anwalt, sehr … (06.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Kohl
Rechtsanwalt Erwin Kohl
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Erwin Kohl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Reha
Profil-Bild Rechtsanwalt Titus Heck
Hußmann Anwaltskanzlei, Emmericher Straße 101, 46485 Wesel 6616.2801663678 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Titus Heck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Reha
(18.11.2021) Ich bewerte gern die tolle Zusammenarbeit, Fachkompetenz und direkte Herangehensweise ohne Schnörkel und kurzfristige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg
Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg
Kanzlei Dominic A. Vogg, Grindelallee 1, 20146 Hamburg 6718.7627566017 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Reha
(12.08.2021) Was mich sehr beeindruckt hat, ist die Transparenz in seinen Beratungsgesprächen, so das sein Gegenüber einen Versteht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Heinrichs
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Heinrichs
Rechtsanwälte Döring Koch Schütze & Partner mbB, Kaiserstraße 17, 31134 Hildesheim 6792.3198709773 km
Fachanwalt Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Heinrichs ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Reha
aus 20 Bewertungen Ich fühle mich gerade in solch schwierigen und komplexen Angelegenheiten von Herrn Heinrichs sehr gut verstanden und … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Schwanenberger
Rechtsanwalt Maximilian Schwanenberger
Anwaltskanzlei Schwanenenberger, Richard-Lehmann-Straße 23, 04275 Leipzig 6983.4075945884 km
Recht wie es sein soll: Einfach-Verständlich-Lösungsorientiert.
Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Schwanenberger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Reha
(30.01.2022) Immer da wenn man ihn braucht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Becher
Rechtsanwältin Ursula Becher
HC Rechtsanwälte I Rechts- und Fachanwaltskanzlei, Bonner Straße 158-160, 53757 Sankt Augustin 6697.8570333511 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Becher vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Reha
aus 6 Bewertungen Erklärt alles super und man versteht es gut. (16.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Kanzlei Sylvia Schöne-Köppche, M.mel., Waldstraße 37, 04105 Leipzig 6980.8692656678 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Reha

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reha

Fragen und Antworten

  • Reha: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reha umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reha und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Reha: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reha sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Bezeichnung Reha ist eine Abkürzung des Begriffs Rehabilitation. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung. Mit dem Begriff werden üblicherweise Leistungen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB IX, bezeichnet und umfassen insbesondere die medizinische Rehabilitation, die berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft, sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die von verschiedenen Trägern, wie zum Beispiel von einer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialhilfeträger erbracht werden.

Welche Formen der Reha gibt es?

Der früher in diesen Zusammenhang gebräuchliche Begriff Kur wird in den Gesetzen nicht mehr verwendet. Eine Kur umfasst Maßnahmen der Rehabilitation, aber auch der Vorsorge. So kann eine Kur im Rahmen der Vorsorge zum Beispiel den Zweck haben die Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes zu beseitigen. Der Begriff Kur wird ansonsten nur noch von privaten Versicherern verwendet. Rehabilitationsmaßnahmen können daher Kuren umfassen, dennoch stellt eine Kur nicht immer eine Rehabilitationsmaßnahme dar. Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Reha: die medizinische Rehabilitation und die berufliche Rehabilitation.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, physische oder psychische Leiden mit Hilfe medizinischer Mittel zu heilen, um eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern, damit der Betroffene weiter beruflich im Arbeitsleben tätig sein kann. Diese Leistung gewährt je nach Fall zum Beispiel die Krankenkasse. Bei dieser Maßnahme geht es in erster Linie darum, die Gesundheit des Betroffenen wiederherzustellen. Das kann von einer Kur bis zu einem stationären Aufenthalt einer Klinik reichen. So zum Beispiel im Rahmen einer Sucht-Rehabilitation, um Suchterkrankungen wie Drogen- oder Alkoholmissbrauch zu behandeln. Ambulante Behandlungen haben aber gegenüber stationären Behandlungen in einer Klinik den Vorzug.

Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt, beabsichtigt die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und die Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie soll entweder die Erwerbsfähigkeit von Behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Menschen herstellen, verbessern oder erhalten, damit eine Arbeit wieder möglich ist. Bei dieser Leistung steht also die Wiederherstellung der Arbeitskraft im Mittelpunkt.

So kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht wie zum Beispiel durch Umschulungen und Weiterbildungen. Diese Leistungen werden von den sogenannten Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken erbracht. Für Unfallopfer bieten auch Versicherungen private Dienste zur Rehabilitation an.

Wann bekomme ich eine Reha?

Anspruch auf die Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation hat, wer als Versicherter die 15-jährige Wartezeit erfüllt hat oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die sogenannte Erwerbsminderungsrente, bezieht oder eine sogenannte große Witwenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, die sogenannte Hinterbliebenenrente.

Die 15-jährige Wartezeit bedeutet, dass der Betroffene 15 Jahre der Rentenversicherung angehört hat. Zu der Wartezeit werden aber nicht nur die Zeiten der Beschäftigung, sondern auch Zeiten für Entgeltersatzleistungen, Versorgungsausgleich und Kindererziehungszeiten angerechnet.

Der Anspruch auf berufliche Rehabilitation besteht aber auch, wenn allein medizinische Maßnahmen nicht ausreichen oder ohne die berufliche Rehabilitation eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu zahlen wäre.

Die medizinische Rehabilitation kann auch beantragt werden, wenn der Patient in den letzten zwei Jahren, bevor er den Antrag gestellt hat, sechs Monate pflichtversichert war. Das heißt, dass für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bezahlt wurden. Alternativ reicht es aus, wenn die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist und eine Erwerbsminderung eingetreten oder zu erwarten ist. Wer innerhalb von zwei Jahren nach der Ausbildung beschäftigt oder selbstständig war oder nach einer solchen Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit bis zum Reha-Antrag berufsunfähig oder arbeitslos wurde, erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen.

Wie bekomme ich eine Reha?

Wer also für eine medizinische Rehabilitation eine Kur benötigt, muss zunächst als Patient einen Reha-Antrag stellen. Zuständig für den Reha-Antrag ist je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenkasse oder die Träger der Jugendhilfe, Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe sowie der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Im Zweifel kann man den behandelnden Arzt fragen und die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung anrufen. Diese geben in der Regel gerne Auskunft oder teilen Informationen über die zuständige Stelle mit.

Der Träger, bei Berufstätigen meist die Deutsche Rentenversicherung, gibt dann ein sozialmedizinisches Gutachten in Auftrag und prüft die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Zwar kann der Patient auch einen Wunsch für den behandelnden Arzt oder die Klinik stellen, allerdings entscheidet der Träger hierüber nach pflichtgemäßen Ermessen und erlässt einen Bescheid. Gegen den Bescheid kann der Patient Widerspruch einlegen. Hilft der Träger nicht ab, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann dann Klage bei dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Leistungen zur Teilnahme an der Gemeinschaft

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben die Integration von Behinderten oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft zum Ziel. Bei dieser Maßnahme steht die persönliche Entwicklung und Förderung der Selbstbestimmung im Vordergrund.

So sollen zum Beispiel Behinderte Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Zum Beispiel, wie sie mit anderen Menschen umgehen und kommunizieren, um ein Konzert zu besuchen. Weiter werden Hilfen angeboten, beispielsweise für den Besuch kultureller Veranstaltungen

Übergangsgeld und Krankengeld

Das Übergangsgeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die während der medizinischen Rehabilitation oder während der beruflichen Rehabilitation gewährt wird. So soll das Übergangsgeld die Dauer der Umschulung oder Weiterbildung den Lebensbedarf sicherstellen. Die Höhe des Übergangsgelds beträgt 68 Prozent vom letzten Nettogehalt. Wer Kinder hat, für die noch Anspruch auf Kindergeld besteht, hat einen Anspruch auf ein höheres Übergangsgeld. Vom Übergangsgeld ist das Krankengeld zu unterscheiden, dass den Einkommensausfall wegen einer Krankheit ausgleichen soll. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen bezahlt.

(FMA)

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