1.163 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linnemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Linnemann
KANZLEI LINNEMANN, Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden 6800.6643242968 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Rentenbesteuerung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Linnemann gerne zur Verfügung
aus 104 Bewertungen Auf Herrn Linnemann wurde ich durch die positiven Bewertungen im Internet aufmerksam. Innerhalb kürzester Zeit hat es … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Gutsche
Rechtsanwalt Robert Gutsche
Kanzlei Gutsche & Kollegen, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Gutsche ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung gerne behilflich
(11.10.2016) Sehr kompetent und sympathisch! Vielen Dank Herr Gutsche,, ohne Sie hätte ich nicht so eine gute Lösung mit dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Corina Kühlfluck
sehr gut
Anwaltskanzlei Corina Kühlfluck, Walter-Oertel-Str. 38, 09112 Chemnitz 7042.8469476389 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Corina Kühlfluck - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
aus 24 Bewertungen Ich bedanke mich bei Frau Kühlfluck für Ihre Beratung, sie war kompetent, effizient und sehr freundlich. Mein Problem … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Löffler & Collegen, Volgersweg 26, 30175 Hannover 6768.4195905191 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Koch
Rechtsanwalt Markus Koch
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Lameystr. 10, 75173 Pforzheim 6894.3693097464 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Koch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Fahn
Rechtsanwalt Ludwig Fahn
Rechtsanwälte Schwaiger & Feldmeier, Harderstr. 8, 85049 Ingolstadt 7072.9085462944 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rentenbesteuerung bietet Herr Rechtsanwalt Ludwig Fahn
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blume
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blume
Blume Rechtsanwälte, Miraustr. 50/52, 13509 Berlin 6965.7001907846 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Blume - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
aus 190 Bewertungen Super kompetent und ganz tolle Beratung und Hilfe! Sollte ich nochmals einen Fall im Bereich Sozialversicherungsrecht … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M.
Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Bock, Bahnhofstr. 12, 78462 Konstanz 6994.0584955278 km
Expertise in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Wild
sehr gut
Kanzlei Frenzel Goetzl Wild, Seidlstr. 18a, 80335 München 7117.7375356766 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Betriebliche Altersversorgung
Bei juristischen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Wild
aus 19 Bewertungen Ich stehe ganz am Anfang. Die Anwältin hat sich gemeldet und mir die Kosten und ein paar Daten abgefragt. Ich sollte … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Breymann
sehr gut
D. Breymann Rechtsanwälte, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach 6630.6147904667 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Breymann bietet im Bereich Rentenbesteuerung Rechtsberatung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Herr Breymann hat mich durch seine beeindruckende Verhandlungssicherheit und seine rhetorische Stärke nachhaltig … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Bank - und Kapitalmarktrecht, digitale Technologien und Vermögenswerte u.a. Kryptowährung, Hilfe bei Kryptobetrug
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Steuerrecht
Im Bereich Rentenbesteuerung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
aus 16 Bewertungen hat einen sehr kompetenten Eindruck im ersten Beratungsgespräch vermittelt (17.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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