538 Anwälte für Rundfunkgebühr | Seite 23

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Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Antz
Rechtsanwältin Isabel Antz
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.919426907 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Rundfunkgebühr unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Isabel Antz
(08.11.2023) Ich glaub Solide kommt von Solidarität. Danke für den Beistand.
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Behling
sehr gut
Kanzlei Irina Behling, Violenstraße 49, 28195 Bremen 6675.7476167068 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Irina Behling für Rechtsfragen rund um den Bereich Rundfunkgebühr
aus 70 Bewertungen Great lawyer (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Zeth
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rundfunkgebühr gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
Kanzlei am Wallring - Fachanwalt Verwaltungsrecht, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht • Schulrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rundfunkgebühr bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
aus 39 Bewertungen Sollten wir mal wieder eine Anwalt benötigen, immer wieder Tobias Klein-Endebrock Kanzlei am Wallring . Hier wird … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Rundfunkgebühr beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Kanzlei Hans-Joachim Hackenbeck, Obere Bergstr. 27, 90607 Rückersdorf 7019.3019944515 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rundfunkgebühr steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Trotz gegenteilliger Behauptungen vom Unfall-hergang des Unfall Gegners wurde innerhalb eines Monats der … (02.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
advohelp®, Bahnhofstrasse 42, 65185 Wiesbaden 6800.7645350449 km
Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Buitkamp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rundfunkgebühr
aus 39 Bewertungen Sehr gute Beratung. Fühle mich gut aufgehoben. (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
Bedenk & Dr. Heun | Rechtsanwälte PartG, Mehringdamm 42, 10961 Berlin 6975.4906666389 km
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rundfunkgebühr
aus 122 Bewertungen Frau Dr. Heun unterstützte mich sehr kompetent, beruhigend in einem für mich gefühlten aussichtslosen Rechtsstreit mit … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537498186 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M. bietet im Bereich Rundfunkgebühr Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen My experiences with Herr Welf Spörlein from the beginning of contact till this day, its still appears to me as a … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Bollmann
Rechtsanwältin Mirjam Bollmann
Dr. Chevalier Rechtsanwälte | Notar, Herrlichkeit 22, 28857 Syke 6685.2163456193 km
Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Mirjam Bollmann im Bereich Rundfunkgebühr bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rundfunkgebühr

Fragen und Antworten

  • Rundfunkgebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rundfunkgebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rundfunkgebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rundfunkgebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rundfunkgebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Eine Rundfunkgebühr dient in zahlreichen europäischen Ländern zur Finanzierung der Sendeanstalten des öffentlichen Rundfunks. Dementsprechend ist sie eine hoheitliche, sprich vom Staat erhobene, und keine private Abgabe. Da er zweckgebunden ist, stellt der Rundfunkbeitrag allerdings keine Steuer dar. Private Rundfunkbetreiber sind außerdem von der Finanzierung ausgeschlossen. Privatsender müssen sich so durch andere Einnahmequellen – zumeist durch Werbung – finanzieren.

Aus der Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden

Seit dem 01.01.2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr abhängig vom Vorhandensein entsprechender Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher oder einem internetfähigen Gerät wie Notebook oder Smartphone geltend gemacht. Stattdessen wird die Rundfunkabgabe nun unabhängig von der Zahl der vorhandenen Geräte und Bewohner je Haushalt erhoben. Für Privatpersonen gilt: ein Rundfunkbeitrag für alle Bewohner. Eine Beitragspflicht und damit verbundene Zahlungsaufforderung kann jeden treffen, der in der Wohnung wohnt, aufgrund der Meldepflicht dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht. In diesem Sinne lautet die offizielle Bezeichnung für den geforderten Obolus zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender nun Rundfunkbeitrag. Die den Rundfunkbeitrag erhebende Behörde bezeichnet sich nun als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ und nicht mehr als Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Aktuell wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,98 Euro als von der Bewohnerzahl unabhängige Pauschale pro Wohnung gefordert. Auch alle zum Haushalt gehörenden privaten Fahrzeuge sind hier inbegriffen. Ebenso müssen Freiberufler und Selbständige für ihren Arbeitsplatz in einer Privatwohnung keinen weiteren Rundfunkbeitrag zahlen, wohl aber für geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Die rechtliche Grundlage liefert hierbei der an die Stelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrags getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Neuer Rundfunkbeitrag für Unternehmen soll auf dem Papier für Gerechtigkeit sorgen

Weiterhin beitragspflichtig sind Unternehmen, doch auch hier gelten jetzt andere Regeln. Dabei sollte gewährleistet werden, dass kleinen Unternehmen gerechterweise eine geringere finanzielle Last zukommt als Großfirmen. Nun richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter, ebenso werden die betrieblich genutzten Fahrzeuge und die Anzahl der vermieteten Räumlichkeiten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen.

Keine Pauschale für Unternehmen – dafür teils extrem hohe Kosten

Hierbei handelt es sich jedoch um einen der kontroversesten Gesichtspunkte des neuen Rundfunkbeitrags. Gerade große und mittelständische Unternehmen müssen sich mit einer unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung auseinandersetzen. Betriebe wie Autovermieter oder Taxiunternehmen, die so für jeden einzelnen Mietwagen bzw. für jedes einzelne Taxi zur Kasse gebeten werden, oder Betriebe mit zahlreichen Filialen sehen sich so schnell mit einer regelrechten Kostenfalle konfrontiert. Ausnahmeregelungen für unverhältnismäßig stark belastete Unternehmen sind aktuell nicht vorgesehen, weshalb bereits einige Unternehmen, Verbände aber auch Privatpersonen Klage und bei Misserfolg weitergehend Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

Auch die neue Regelung für Gästezimmer in Übernachtungsstätten ist stark umstritten. Zwar ist das erste Zimmer kostenfrei, jedoch wird für jedes weitere ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jugendherbergen – ungeachtet der hohen Anzahl von Herbergszimmern ohne Fernsehgerät – und Anbieter von Ferienwohnungen.

Bestimmte Personengruppen können sich weiterhin befreien lassen

Für bestimmte Privatpersonen mit geringem Einkommen oder einer Schwerbehinderung ist es weiterhin möglich, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erwirken. Hierzu zählen etwa Personen, die Sozialhilfe oder ALG II bzw. Hartz IV beziehen. Auch Empfänger einer Rente, die nur die Grundsicherung erhalten, können sich freistellen lassen. Dasselbe gilt für entsprechende Leistungen beziehende Asylbewerber, Empfänger von BAföG, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sich in einer Ausbildung befindende Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), sowie vollstationär in einem Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung lebende Menschen. Auch wenn eine Behinderung vorliegt, ist es in bestimmten Fällen möglich, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Die GEZ existiert seit dem 01.01.2013 nicht mehr

Zwischen dem 01.01.1976 und dem 31.12.2012 wurde die Rundfunkgebühr abhängig von dem Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgeräts von der GEZ erhoben. Die GEZ war eine nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Köln, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführte. Die GEZ war dabei eine Behörde, da sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnahm und für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig wurde. Bei Zahlungsverzug kamen hierbei Mittel von der Forderung über die Mahnung bis hin zur Pfändung des Kontos des zahlungssäumigen Gebührenpflichtigen zum Einsatz.

Die Dämonisierung der GEZ dauert bis heute an

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften wurden durch die GEZ Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Die oftmals mit Spionage gleichgesetzten Methoden der sogenannten GEZ-Beauftragten waren durchaus umstritten. Somit ist die die vielgescholtene Institution zahlreichen Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen durchaus lebhaft im Gedächtnis geblieben.

(JSC)

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