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Rechtsanwalt und Solicitor Dr. Alexander Ressos TEP
Dr. Alexander Ressos, Wai & Co., Unit D, 28/F, CNT Tower, 338 Hennessy Road, Wanchai 338, Hongkong, Hong Kong, China
Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Schufa SCHUFA unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Solicitor Dr. Alexander Ressos TEP

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schufa

Fragen und Antworten

  • Schufa: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schufa sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schufa: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schufa umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schufa und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Die Schufa Holding AG ist eine Auskunftei insbesondere für die Kreditwirtschaft, für Vermieter und Provider mit Sitz in Wiesbaden. Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privatrechtliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (AG). Gesellschafter sind vor allem im Kreditgeschäft tätige Banken und Sparkassen.

Die Schufa speichert Daten zu natürlichen Personen. Neben den Kontaktdaten wie Name und Anschrift zur Identifizierung sind das vor allem Daten in Zusammenhang mit einem Kredit. Die Ausgabe einer Kreditkarte oder die Eröffnung eines Girokontos mit Dispokredit kann ebenso gespeichert werden wie ein bestehender Leasingvertrag oder Handyvertrag. Dabei werden keine Abrechnungsdaten übermittelt, sondern lediglich das Bestehen von einem Vertrag oder Kredit. Ebenso werden Informationen zur Tilgung bzw. zum Ausfall einer Zahlung an die Schufa gegeben. Die Daten übermittelt dabei der Vertragspartner, beispielsweise das Kreditinstitut bzw. der Provider.

Beispielsweise vor der Gewährung von einem Verbraucherkredit oder dem Vertrag über einen DSL-Anschluss können die bei der Schufa über den neuen Kunden gespeicherten Daten abgefragt werden. Dafür ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Auch Vermieter verlangen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben, oft eine Schufa-Auskunft. Diese kann der Mieter selbst als sog. Verbraucherauskunft verlangen oder er stimmt der Schufa-Abfrage durch den Vermieter zu.

Auch die Schufa muss das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Danach besteht unter anderem ein Anspruch des Betroffenen auf Auskunft zu den über ihn bei der Schufa gespeicherten Daten nach § 34 BDSG. Die Auskunft ist einmal je Kalenderjahr gesetzlich kostenfrei. Sind falsche Daten bei der Schufa gespeichert, hat der Betroffene einen Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung der Daten. Auch sonst müssen Daten im Rahmen des BDSG nach verschiedenen Fristen wieder gelöscht werden. Schon die Drohung mit einem unberechtigten Schufa-Eintrag, beispielsweise wenn eine streitige Forderung nicht bezahlt wurde, kann rechtswidrig sein.

Neben den Einzeldaten zum jeweiligen Vertrag erhebt die Schufa auch einen sog. Schufa-Score. Dabei werden vorhandene Daten nach mathematischen Methoden analysiert und ein Zahlenwert zwischen 1 und 100 errechnet. Dieser Score drückt die Gefahr für einen Ausfall des Kredites aus, beispielsweise durch eine Insolvenz des Schuldners. Je höher der Score, desto sicherer ist die Rückzahlung für den Kreditgeber.

Die Schufa wurde 1927 in Berlin als „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" gegründet. Später gab es in verschiedenen Orten „Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung", bis 1952 der Bundes-Schufa e. V. als eingetragener Verein gegründet wurde. Die heutige Schufa Holding AG ist eine Aktengesellschaft, wobei der ursprüngliche Name „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" regelmäßig nicht mehr verwendet wird, sondern nur noch die Abkürzung Schufa.

Die Schufa-Datei ist nicht mit dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) zu verwechseln. Das Schuldnerverzeichnis wird beim Amtsgericht geführt und enthält die, die eine eidesstattliche Versicherung - früher Versicherung – was verbirgt sich hinter dem „Schreckgespenst“? ">Offenbarungseid - abgegeben haben, dass sie kein verwertbares Vermögen besitzen. Das Schuldnerverzeichnis spielt beim Forderungseinzug und im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Rolle, während die Schufa-Auskunft in der Regel vor Abschluss eines Vertrages erfolgt.

(ADS)

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