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Aktuelle Gesetzesänderungen zum 01.01.2008

  • 4 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion
Was bringt das neue Jahr? Während viele sich zum Jahreswechsel noch aus Horoskopen und anderen Vorhersagen einen Blick in das kommende Jahr erhoffen, ist eine Prognose stets sicher: Zahlreiche aktuelle Gesetze treten zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft.

Die Redaktion von anwalt.de gibt einen Überblick darüber, was dieses Jahr für Sie in rechtlicher Hinsicht neues mit sich bringt.


Neues bei Sozialversicherungen und Sozialabgaben

1. Arbeitslosenversicherung

Zum Jahresanfang sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung neu festgesetzt worden. Die Beitragsbemessungsgrenze [image] ist das Bruttoeinkommen, ab dem die Sozialversicherungsbeiträge konstant bleiben und nicht weiter ansteigen, selbst wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Für Ostdeutschland wurde diese Grenze gesenkt auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 4550 EUR, für Westdeutschland hingegen auf 5300 EUR erhöht.

Erfreulich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfte die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sein, er fällt von 4,2 % auf nur noch 3,3 %.

 
2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird leicht erhöht auf bundesweit einheitliche 3600 EUR monatliches Bruttoeinkommen. Allerdings wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.07.2008 von 1,7 % auf 1,95 % erhöht.

In die private Krankenversicherung darf jedoch erst wechseln, wer über drei aufeinander folgende Jahre hinweg ein monatliches Bruttoeinkommen von über 4012,50 EUR hatte (Pflichtversicherungsgrenze).

Hinweis: Bei chronischen Erkrankungen gilt künftig, dass man die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen nachweisen muss, wenn man von der halbierten Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen profitieren will. Dies gilt für Früherkennung von Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Betroffen sind alle nach dem 01.04.1962 geborenen Männer und alle nach dem 01.04.1987 geborenen Frauen.

Geplant: Längerer Bezug von Arbeitslosengeld I

Geplant aber noch nicht beschlossen ist die Verlängerung von Arbeitslosengeld I-Zahlungen für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre. Sie sollen künftig 15 Monate ALG I erhalten können, über 55-jährige sogar 18 Monate und über 58-jährige 24 Monate. Im Gegenzug werden die Anforderungen an die Vorversicherungszeiten höher. Wird das Gesetz vom Bundestag verabschiedet, soll es rückwirkend ab 01.01.2008 gelten.

Kindesunterhalt an erster Stelle

Der Kindesunterhalt hat künftig absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Auch der Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten muss hinter dem Unterhalt für ein Kind des Unterhaltspflichtigen zurückstehen. Argument: Dem geschiedenen Ehegatten ist es als Erwachsenen eher zuzumuten, dass sein Unterhaltsanspruch gekürzt oder gestrichen wird, als einem Kind, das in keiner Weise für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann.

Ebenfalls besser gestellt werden nichteheliche Elternteile beim Betreuungsunterhalt. Für die Bezugsdauer des Betreuungsunterhalts ist es nun gleichgültig ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.


Höhere Sparleistung bei Riester-Rente

Die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente steigen für Ledige von jährlich 114 EUR auf 154 EUR, für Verheiratete auf 308 EUR und für jedes Kind von 135 EUR auf 185 EUR. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren werden, erhöht sich die Zulage sogar auf jährlich 300 EUR.

Dafür steigt auch die Gesamtsparleistung auf 4 % des Bruttoeinkommens des vergangenen Jahres.

Speicherung von Telekommunikationsdaten

Unter dem Begriff "Vorratsdatenspeicheung" war die Pflicht zur Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten für einen sechs-sechsmonatigen Zeitraum bis vor kurzem noch heftig umstritten. Mit ihr wird jedoch nun zum 01.01.2008 eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach müssen Telekommunikationsanbieter die Rufnummer, Uhrzeit und das Datum einer Verbindung speichern. Bei Handys kommt noch der Standort des Mobilfunkgerätes hinzu. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Verbindung und auch Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen die Verbindungsdaten nur im Rahmen einer konkreten Straftaten-Aufklärung herausverlangen. Nach sechs Monaten müssen alle Daten gelöscht werden.

Angesichts mehrerer bereits eingereichter Verfassungsbeschwerden ist unklar, ob das Gesetz langfristig Bestand haben wird.


Mehr Transparenz für Verbraucher bei Versicherungen

Nach dem neuen Versicherungsvermittlungsgesetz vom 01.07.2007 (siehe dazu Rechtstipp "Neues zum Versicherungsrecht" vom 19.04.2007) tritt Anfang 2008 nun auch die neue Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen teilweise in Kraft. Die VVG-InfoV fasst neue und bislang verstreut geregelte Informationspflichten zusammen. So soll der Verbraucher künftig genau informiert werden, was ihn die jeweilige Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung kostet, d.h. welche Kosten in die Prämie eingerechnet sind. Auch die Provision des Versicherungsvermittlers ist genau anzugeben, dies ab 01. Juli 2008 in einem sogenannten Produktinformationsblatt.


Vorteile für Unternehmen und Unternehmer bei Körperschaftsteuer und Gewinnbesteuerung

Die Körperschaftsteuer sinkt zum 01.01.2008 deutlich von 25 % auf nur noch 15 %. Ebenfalls niedriger fällt die Besteuerung einbehaltener Gewinne von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft) mit 29,8 % aus.

Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen einbehaltene Gewinne neuerdings mit 28,25 % versteuern.


Während die degressive Abschreibung für Anschaffung von Wirtschaftsgütern im neuen Jahr gestrichen wird, werden kleine und mittelständische Unternehmen durch bessere Rücklagemöglichkeiten für Anschaffungen entlastet.


Erweiterung der Gewerbesteuer

Eine höhere Belastung kann jedoch durch die Erweiterung der Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer entstehen. Die bisher europarechtswidrige Regelung wird dahingehen angepasst, dass 25% der Entgelte für Schulden sowie 25% der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht, Lizenzen oder Leasingraten dem Gewinn zugerechnet werden.

Um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten gilt jedoch ein Freibetrag von 100.000 EUR.


Urheberrecht verschärft

Zum 01.01.2008 treten zahlreiche Reformen zum Urheberrecht in Kraft. Verbraucher sollten hier vor allem auf das Risiko von eventuell illegalen Downloads im Internet achten. Wer nämlich "offensichtlich rechtswidrige" Angebote im Internet nutzt, kann sich nun strafbar machen. Vorsicht deshalb bei kostenlosen Angeboten. Ebenfalls bedenklich sind günstige CDs, DVDs u.a. in Urlaubsländern. Häufig handelt es sich hier um professionelle Raubkopien, die vom Zoll beschlagnahmt werden. Waren CD/DVD & Co. als Kopie erkennbar, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.


Feinstaub-Belastung: Erste Umweltzonen für Pkw

Als erste Städte in Deutschland haben Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingerichtet, um die Feinstaubbelastung durch Diesel-Fahrzeuge zu verringern. Die Autofahrer müssen ihr Fahrzeug mit entsprechenden farbigen Plaketten (grün, gelb und rot) kennzeichnen (Kosten: ca. 5 EUR). Weitere 10 Städte wollen im Laufe de Jahres folgen. Ohne Plakette droht ein Bußgeld von 40 EUR sowie ein Punkt in Flensburg.

Wer nachträglich einen Rußpartikelfilter einbauen lässt, erhält 330 EUR staatliche Förderung und kann sich so die Einfahrt auch in Umweltzonen sichern.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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