Zeitarbeit: Die wichtigsten Fakten
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
- Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
- Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
- Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
- Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
- Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die wichtigsten Fakten
- Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Verleiher (Zeitarbeitsfirma/Arbeitgeber) einem Entleiher (einer dritten Person / einem Kunden) gegen Entgelt einen Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer) überlässt.
- Synonyme der Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung etc.
- Der Verleiher muss die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernehmen.
- Leiharbeitskräfte sind den Stammarbeitnehmern finanziell gleichgestellt (Equal-Pay-Grundsatz).
- Ein Arbeitnehmer darf dem gleichen Entleiher höchstens 18 Monate überlassen werden.
- Gibt es im Entleiherbetrieb einen Betriebsrat, muss er der Überlassung zustimmen.
Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
Wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, dann wird im Grunde ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Kunden (anderen Arbeitgeber) verliehen. Den Arbeitgeber nennt man Verleiher, den Kunden nennt man Entleiher und den Mitarbeiter nennt man Leiharbeitnehmer.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) finden sich die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Erlaubnispflicht für gewerbliche Verleiher, die zeitliche Begrenzung der Überlassung sowie die Entstehung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sich im Arbeitsvertrag. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma, geschlossen. Deshalb entscheidet auch der Verleiher, ob der Vertrag verlängert bzw. der Urlaub gewährt und eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird. Das Entgelt des Arbeitnehmers wird ebenfalls vom Verleiher bezahlt.
Die Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer beim Entleiher, also in dessen Unternehmen. Der Mitarbeiter ist dort zeitgleich begrenzt tätig und ist an die Weisung des Entleihers gebunden. Ebenso legt der Entleiher die täglichen Arbeitszeiten und Pausen fest und überwacht die Arbeitsqualität.
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
Da der Verleiher (Arbeitgeber) für die Überlassung eines Leiharbeitnehmers eine Gebühr verlangt, handelt es sich in den meisten Fällen von Leiharbeit um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt alle Rahmenbedingungen dieser Überlassung.
Möchte eine Zeitarbeitsfirma / ein Personaldienstleister die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben, benötigt sie/er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (gesetzliche Erlaubnispflicht) eine behördliche Erlaubnis, z. B. von der Agentur für Arbeit.
Zudem muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) gewähren.
Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung kann man auch als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Eine solche unerlaubte Verleihung kann vorliegen, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt, die eigentliche Arbeitnehmerüberlassung als Werkvertrag definiert wird oder die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit (sog. Scheinselbstständigkeit) deklariert wird.
Liegt eine solche verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, ist der Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ungültig. Zudem entsteht zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus kann ein Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
Die DGB-Gewerkschaften haben mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) zwei geltende Tarifverträge geschlossen. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Leiharbeitnehmer mindestens dieser Mindestlohn zu zahlen. Die Tarifverträge sehen relativ kurze Kündigungsfristen vor, z. B. ist im iGZ-Tarifvertrag geregelt, dass eine Kündigung in den ersten vier Wochen der Probezeit mit einer Frist von zwei Arbeitstagen erfolgen kann.
Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
Grundsätzlich bedeutet Personalleasing das Entleihen von Arbeitskräften gegen Gebühr für einen begrenzten Zeitraum.
- Synonyme für Personalleasing sind:
- Leiharbeit
- Zeitarbeit
- Temporärarbeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mitarbeiterüberlassung
Der Leiharbeitnehmer ist für diesen Zeitraum nicht bei dem Unternehmen, also dem Entleiher, angestellt, bei dem er tätig wird, sondern bei der jeweiligen Personalleasingfirma – auch als Verleiher bezeichnet. Der Leiharbeitnehmer erhält bei diesem einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, wird aber über die Dauer tatsächlich bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt. Zwischen der Personalleasingfirma und dem Unternehmen, in dem der Leiharbeiter tätig ist, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Leiharbeitnehmer werden meist im produzierenden Gewerbe, Tourismusbereich, in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe angestellt.
Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG. Darin sind unter anderem folgende Bestimmungen bezüglich der Leiharbeit enthalten:
Gleicher Lohn (§ 8 AÜG)
Dem Leiharbeiter ist derselbe Lohn zu zahlen, den die Beschäftigten im entleihenden Unternehmen bekommen. Auch hinsichtlich anderer Arbeitsbedingungen darf er nicht benachteiligt werden.
Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b)
Der Leiharbeitnehmer darf für maximal 18 Monate in Folge bei demselben Entleiher arbeiten – außer die Beschäftigung wird für mindestens drei Monate am Stück unterbrochen.
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Rechtstipps zu "Zeitarbeit" | Seite 2
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11.11.2019 Abogada Dr. Yvonne Rieser„… , Trainingsphase und Probezeit Bestimmungen zu temporären oder Zeitarbeitern Arbeitsbeginn und Arbeitsende; Zeiten, zu denen die jeweilige Schicht beginnt und endet, wenn Schichtarbeit geleistet …“ Weiterlesen
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07.09.2019 Rechtsanwalt Michael Kothes„… Beschäftigte anspruchsberechtigt sind. Nicht erfasst sind jedoch Betriebsfremde, wie z. B. Zeitarbeiter. Sofern diese jedoch vorab in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden, steht auch ihnen …“ Weiterlesen
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06.09.2019 Rechtsanwalt Michael Kothes„… , dass die Beschäftigung der Beitragspflicht unterliegt, so dass u. a. auch geringfügig Beschäftigte anspruchsberechtigt sind. Nicht erfasst sind jedoch Betriebsfremde, wie z. B. Zeitarbeiter. Sofern …“ Weiterlesen
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21.06.2019 Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer„… von Honorarkräften wird auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts möglich sein, aber nur in sehr engen Grenzen. Das Urteil wird die Zeitarbeit als Alternative zum Honorararzt fördern. Die Kosten …“ Weiterlesen
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19.06.2019 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… Einstellung (und damit das Erreichen eines Schwellenwertes) zu vermeiden und erhöhten Arbeitsbedarf mittels Überstunden oder Zeitarbeit abzudecken.“ Weiterlesen
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06.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Ralf Baur„… ? Da die Leiharbeitnehmer in der Automobilindustrie bei einer Bindung an den Metalltarifvertrag über den Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeihZ) regelmäßig über die gesetzliche Höchstüberlassungsgrenze von 18 …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Für Diesel, die nicht mindestens die Abgasnorm Euro 5 haben, gilt ab April ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone. Zeitarbeiter in den alten Bundesländern haben Anspruch auf mehr Mindestlohn …“ Weiterlesen
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21.02.2019 Rechtsanwalt Oliver Wagner„… ist, zu welchem Zweck der Mieter diesen möchte, wie z. B., dass er die Wohnung für diese Dauer zwecks einer Zeitarbeit bewohnen möchte, ohne dass diese Wohnung deshalb sein erster Wohnsitz wird. 2. Ganz klare …“ Weiterlesen
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10.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„Wie funktioniert Zeitarbeit? Das Modell der Zeitarbeit ist relativ neu und begegnet den Problemen des Arbeitgebers bei Beschäftigungsspitzen. In Zeiten mit übermäßig hohem Arbeitsanfall …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Cornelia Lang, anwalt.de-Redaktion„… (Januar 2019), im Malerhandwerk (Mai 2019), im Baugewerbe (März 2019), bei Zeitarbeitern (Januar/April 2019) und in der Pflegebranche (Januar 2019). Zuschusspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge …“ Weiterlesen
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03.01.2019 Rechtsanwalt Thomas Semmler„… tarifgebunden ist oder nicht. Beispielhaft sind an dieser Stelle das Dachdeckerhandwerk, die Zeitarbeit und Leiharbeit sowie insbesondere die Pflege zu nennen. Es ist im Hinblick auf die Erhöhung damit …“ Weiterlesen
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23.10.2018 Rechtsanwalt Dr. Saban Sincar LL.M.„… von Zeitarbeiten oder Aushilfskräften – zu treffen. Personelle Engpässe reichen keinesfalls hierfür aus (vgl. LAG Köln, Urteil v. 27.09.2012 – 6 Sa 449/12). Fazit Dies führt letztlich dazu, dass der einseitige …“ Weiterlesen
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10.04.2018 Rechtsanwalt Philip Keller„Für Leiharbeiter und Zeitarbeiter steigt der vorgeschriebene Stundenlohn, wie finanzen.net berichtet. Ab dem 01.04.2018 bekommen sie in den alten Bundesländern 9,47 Euro pro Stunde und 9,27 Euro …“ Weiterlesen
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07.09.2017 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„Die Zeitarbeit ist wieder einmal stark in Bewegung. Am 01.04.2017 sind erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten! Hierdurch wurden die Pflichten sowohl für …“ Weiterlesen
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27.06.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) 7,86 € (Ost) bis 31.03.2015; 8,20 € (Ost) bis 31.05.2016; Gebäudereinigung 8,21 € (Ost) bis 31.10.2015 Wäschereien 8,00 € (Ost) bis 30.06.2016 Fleischwirtschaft 8,00 …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , die der Rücknahmepflicht nicht nachkommen, wird es teuer. Und für Motorradfahrer entfällt die umstrittene Winterreifenpflicht. Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter Ab Juni gilt in der Zeitarbeit …“ Weiterlesen
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19.05.2017 Rechtsanwältin Uta Schreiber„… von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung als quasi Dauerzustand zu verhindern. Ferner sollen Zeitarbeiter ab sofort in der Regel nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn …“ Weiterlesen
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19.12.2021 Rechtsanwalt Dr. Matthias Dühn LL.M.„… zu Vertragstypen, Probezeit und den unternehmensinternen Arbeitsregularien (Internal Labour Regulations, ILRs) anerkennt das vietnamesische Arbeitsgesetz nunmehr auch die Möglichkeit der Zeitarbeit …“ Weiterlesen
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21.01.2017 Kanzlei Ruskov & Kollegen„… der Beschäftigung eingeschränkt. Zeitarbeit im Sinne des Art. 68 AGB weist auf den unbeabsichtigten und unwiederbringlichen Charakter der Beschäftigung hin, der im Hinblick …“ Weiterlesen
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25.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Der Arbeitgeber muss dann allerdings bereits ab der sechsten Beschäftigungswoche einen anwachsenden Zuschlag (Branchenzuschlag) zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlen. Damit kann dann die Frist zur Angleichung …“ Weiterlesen
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27.10.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Zuschlag (Branchenzuschlag) zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlen. Damit kann dann die Frist zur Angleichung auf maximal 15 Monate gestreckt werden. Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher …“ Weiterlesen
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09.06.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… sich die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer als ein effektives arbeitspolitisches Instrument erweist oder nur zum „Drehtüreffekt“ führen wird, bei dem die einzelnen Zeitarbeiter schlicht …“ Weiterlesen
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11.05.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… zweite Leiharbeiter übt Hilfstätigkeiten aus. Die Bruttolöhne in der Zeitarbeit liegen entsprechend deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt. Zeitliche Begrenzung und gleicher Lohn …“ Weiterlesen
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02.02.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne den Einsatz fremder Mitarbeiter aus. Freelancer, Zeitarbeiter, Honorarkräfte - mit dem so genannten Fremdpersonaleinsatz können Unternehmensziele erreicht werden …“ Weiterlesen