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Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen – schnell handeln!

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Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen – schnell handeln!

Fahrverbot: Einspruch einlegen lohnt sich oftmals

Was kostet es, über eine rote Ampel zu fahren? Ab wann droht ein Fahrverbot? Wie formuliere ich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Wenn rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten auftreten, ist häufig kompetenter Rat gefragt.  

Denn es gibt viele Gründe, weshalb ein Bußgeld oder Fahrverbot verhängt wird. So müssen Verkehrsteilnehmer insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen, zu geringem Sicherheitsabstand oder Zuwiderhandlungen gegen die 0,5-Promille-Grenze mit einem Bußgeldbescheid rechnen.  

Wer ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zu zahlen hat, bekommt in der Regel auch einen oder mehrere "Punkte in Flensburg".  

Bei Fahranfängern gelten generell strengere Regeln: Verstöße in der zweijährigen Probezeit können zu einer Verlängerung der Probephase, während der man sich im Straßenverkehr bewähren muss, führen oder zur Aufforderung, an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilzunehmen.  

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss diesen jedoch nicht in jedem Fall akzeptieren. Vielmehr steht jedem Betroffenen das Recht zu, gegen den Bußgeldbescheid insgesamt oder auf einzelne Punkte beschränkt (z. B. in Bezug auf die Höhe des Bußgelds) Einspruch einzulegen.  

Ein Einspruch kann insbesondere sinnvoll sein, wenn infolge eines verhängten Fahrverbotes der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder Messfehler bei einer Geschwindigkeitsübertretung vermutet werden. 

Einspruch gegen ein Fahrverbot – kurze Einspruchsfrist beachten

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Einspruchsfrist lediglich zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheids beträgt. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. dem Einwurf der Benachrichtigung in Ihren Briefkasten.  

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen oder Sie erklären ihn persönlich zur Niederschrift beim zuständigen Sachbearbeiter der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Hierüber wird dann ein entsprechender Aktenvermerk erstellt.  

Zwar muss der Einspruch gegen ein Fahrverbot nicht zwingend begründet werden, allerdings erscheint dies sinnvoll, um so der Behörde die Überprüfung der bisherigen Auffassung zu ermöglichen. 

Einspruch gegen Fahrverbot vorsorglich einlegen

Gerade wenn noch nicht feststeht, ob ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll ist oder nicht, sollte man schnell handeln. In solchen Fällen ist es ratsam, vorsorglich zur Fristwahrung Einspruch einzulegen. Ansonsten würde der Bußgeldbescheid im Regelfall bestandskräftig werden.  

Daher ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, am besten unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Der beauftragte Jurist wird sich in der Regel zunächst ein umfassendes Bild vom konkreten Fall machen, um anschließend eine ausführliche Einspruchsbegründung formulieren zu können.  

Kommt der Rechtsanwalt nach Überprüfung des Bußgeldbescheids zu der Auffassung, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist, so kann der Einspruch gegen das Fahrverbot ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. 

Weitere Instanzen können auf Einspruch folgen

Wird der Fall erneut überprüft und die Behörde will den Bußgeldbescheid weiterhin aufrechterhalten, werden die Akten der Staatsanwaltschaft übersandt. Auch diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fall nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls das Verfahren einzustellen.  

Ist dies jedoch nicht der Fall, wird die Akte an das zuständige Gericht weitergereicht. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verkehrsverstoß begangen wurde.

Foto(s): ©Fotolia/Kamasigns

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