Geschwindigkeitsmessung und Rechtsschutz
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Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen können Sie regelmäßig auch Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen anfechten und vor Gericht prüfen lassen.
Betreibt Ihre Versicherung „nebenbei" eine Anwaltshotline, werden Sie dort oft davon abgehalten, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, da es sich bei dem Messverfahren um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt.
Richtig ist, dass es diesen Begriff „standardisiertes Messverfahren" gibt und manche Gerichte, auch Oberlandesgerichte, diesen Begriff gerne verwenden, um Einspruche abzuwehren. Allerdings ist dieser Rechtsbegriff umstritten und einige Amtsgerichte stemmen sich gegen die Rechtsprechung der OLG.
So wird z. B. eine Messung mit dem Messgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic vom AG Tiergarten nicht als standardisiertes Messverfahren anerkannt.
Geben Sie sich daher mit der Auskunft des „Versicherungsanwalts" nicht zufrieden.
Übrigens: schließen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nach Möglichkeit ohne Selbstbeteiligung ab. Gerade wenn Sie ein Bußgeldbescheid überprüfen lassen wollen, ist die Selbstbeteiligung oft höher als das Bußgeld.
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