Ordentliche Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 5 Minuten Lesezeit
Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
Die ordentliche Kündigung dient der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung. In den §§ 622 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die ordentliche Kündigung geregelt. Dort finden sich ihre Voraussetzungen. Die Ordentliche Kündigung bedarf einer schriftlichen Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um wirksam zu sein.
Anhörung des Betriebsrats
Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser angehört werden. Dies schreibt § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat den Kündigungsgrund mitzuteilen. Wenn der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung hat, muss er diese unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Äußert der Betriebsrat sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG).
Innerhalb der einwöchigen Frist kann der Betriebsrat der Kündigung aber auch widersprechen, wenn:
- soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unzureichend berücksichtigt wurden,
- die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen (vgl. § 95 BetrVG) verstößt,
- der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
- die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
- eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis damit erklärt hat.
Eine Kündigung trotz Widerspruchs des Betriebsrates erfordert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrates zuleitet.
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Personengruppen (z. B. Schwangere bzw. Mütter) bestehen besondere Kündigungsschutzgründe. Greift ein spezieller Kündigungsschutz, ist die Kündigung unzulässig.
Besonders geschützt werden z. B. Mitglieder des Betriebsrates. Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein Mitglied eines Betriebsrates nur außerordentlich gekündigt werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Darüber hinaus bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Zustimmung des Betriebsrates.
Außerdem erfahren Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz. Gemäß § 9 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Auch wenn kein besonderer Kündigungsschutz greift, kann der Kündigung immer noch ein allgemeiner Kündigungsschutz entgegenstehen.
Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes stellt sich zunächst die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Außerdem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate betriebszugehörig ist und der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt.
Soziale Rechtfertigung
Eine ordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Gemäß § 1 KSchG ist die Kündigung ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch in der Person liegende Gründe oder durch dringende betriebliche Bedürfnisse bedingt ist.
Die Kündigung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat der Kündigung aus einem dieser Gründe schriftlich widersprochen hat.
Bei der ordentlichen Kündigung ist zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung zu unterscheiden. Wenn es dem Arbeitnehmer an der Eignung für eine Position mangelt und er deshalb gekündigt wird, ist dies eine personenbedingte Kündigung. Ihrer sozialen Rechtfertigung stünde beispielsweise entgegen, dass vorrangig auf eine Umschulung oder Versetzung zurückgegriffen werden könnte. Das ist jedoch im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen.
Um eine verhaltensbedingte Kündigung kann es sich z. B. handeln, wenn der Angestellte die Arbeit verweigert. Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müsste hier jedoch zunächst eine Abmahnung erfolgen. Andernfalls ist die Kündigung ungerechtfertigt.
Eine Kündigung, die aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgt, ist eine betriebsbedingte Kündigung. Diese ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, dessen Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigt werden.
Heilung
Wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, dass seine Kündigung ungerechtfertigt ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Hierbei handelt es sich nicht um eine Klagefrist, die bei Nichteinhaltung zur Unzulässigkeit der Klage führt. Vielmehr ist die Klage nach Ablauf dieser Ausschlussfrist unbegründet, weil Heilung eingetreten ist.
Kündigungsfrist
Zudem muss bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist des § 622 BGB eingehalten werden. Sie richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Dauer der Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Wenn die Kündigungsfrist zu kurz bemessen wurde, kann die Kündigung in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.
Muster: Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Vielen Dank für die stets kollegiale Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster: Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ. zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema ordentliche Kündigung?
Rechtstipps zu "ordentliche Kündigung" | Seite 90
-
29.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Anschließend wurde sein Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Diese Kündigung sah das Landesarbeitsgericht - wie auch schon zuvor das Arbeitsgericht - als unwirksam …“ Weiterlesen
-
28.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… mit Ablauf des ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wichtig: In der Regel wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch während der Befristung ordentlich kündigen können. Dann ist folgender Zusatz …“ Weiterlesen
-
19.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… gemacht hat. Dramatisch für den Mieter allerdings: Eine solche Zahlung beseitigt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung bleibt ihm gegenüber wirksam …“ Weiterlesen
-
06.04.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… des Landesarbeitsgerichts den Parteien einen Vorschlag unterbreitet, der vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich erst am 31. Dezember 2009 - was der Frist für eine ordentliche Kündigung entspricht …“ Weiterlesen
-
23.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Obgleich im Falle einer Kündigung Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber eine Abfindung für die Beendigung …“ Weiterlesen
-
22.03.2010 Rechtsanwalt Torsten Klose„Kann ein Arbeitnehmer die in deutscher Sprache abgefassten Arbeitsanweisungen nicht lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene …“ Weiterlesen
-
22.03.2010 Rechtsanwältin Anke Winter„… sein als die Provisionen, die der Handelsvertreter mit den von ihm geworbenen Neukunden nach Ausspruch der Kündigung verdient hätte. (gedanklich wird unterstellt, der Vertrag bestünde fort …“ Weiterlesen
-
16.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… und meistens mit einer oder mehreren Abmahnungen ist eine fristlose Kündigung zulässig. Die ordentliche Kündigung muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und laut dem Kündigungsschutzgesetz …“ Weiterlesen
-
09.03.2010 Rechtsanwalt Thomas Lehnik„… kündigen (ordentliche Kündigung); bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine fristlose Kündigung nach § 11 Abs. 3 WBVG bei Unzumutbarkeit zulässig. Wichtig für Betreuer: Der dafür zuständige …“ Weiterlesen
-
05.03.2010 Rechtsanwalt Fatih Bektas„… bei einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens die Sozialwidrigkeit der Kündigung auslöse, so müsse …“ Weiterlesen
-
24.02.2010 Kanzlei Recht und Recht„… . Kündigung eines Pachtvertrages ohne bestimmte Pachtzeit Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so beträgt nach § 584 Abs. 1 BGB die Frist für die ordentliche Kündigung eines Pachtvertrages über Grundstücke …“ Weiterlesen
-
15.02.2010 GKS Rechtsanwälte„Ordentliche Kündigungen von Arbeitnehmern, die nur unzureichend die deutsche Sprache beherrschen, können gerechtfertigt sein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Urteil …“ Weiterlesen
-
15.01.2010 Rechtsanwalt Michael Borth„Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man einen befristeten Arbeitsvertrag überhaupt kündigen kann. Bei dieser Frage muss man differenzieren und zwar zwischen fristloser Kündigung und ordentlicher …“ Weiterlesen
-
23.12.2009 Rechtsanwalt und Notar Volker Starken„… ab. Beide Kündigungen haben gemeinsam, dass dem Arbeitgeber das Einhalten der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar sein muss, was vielfach über einen nachhaltigen Vertrauensverlust begründet …“ Weiterlesen
-
11.12.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… und der Arbeitnehmerin gekommen war, verließ sie kurzerhand den Arbeitsplatz. Daraufhin entschloss sich der Arbeitgeber, ihr ordentlich zu kündigen und sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist …“ Weiterlesen
-
12.11.2009 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… . Vermieter sollten zudem neben der fristlosen Kündigung überprüfen lassen, ob nicht zusätzlich hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erklärt werden sollte. So kommt …“ Weiterlesen
-
04.11.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft„… erfolgen. Hier wird regelmäßig eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer erklärt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wird in den seltensten Fällen erfolgen. Ausnahme …“ Weiterlesen
-
14.10.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert„… wesentlichen Teil daran, dass in weiten Teilen der Presse nicht danach unterschieden wurde, ob die Kündigung fristlos oder ordentlich fristgemäß erfolgte und überdies nicht aufgezeigt wurde, ob …“ Weiterlesen
-
06.10.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… einer ordentlichen Kündigung eines Werkvertrages ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Nunmehr ist hierzu eine sog. Vermutung …“ Weiterlesen
-
05.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… . Der Arbeitslose bestritt hingegen eine Vertragsverletzung. Die fristlose Kündigung sei unwirksam. Nach dem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich sei das Arbeitsverhältnis durch ordentliche …“ Weiterlesen
-
01.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Das ist hier zu bejahen, da es, anders als der Arbeitgeber bei der Kündigung noch glaubte, nur um den Verzehr des Brotaufstrichs ging, dessen Wert unter 10 Cent …“ Weiterlesen
-
30.09.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB„Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine ordentliche, oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 …“ Weiterlesen
-
29.09.2009 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt„… veröffentlicht. Die Polizei informierte die Beklagte über den Vorfall. Die Beklagte sprach im Hinblick hierauf eine ordentliche Kündigung zum 31.10.2006 aus. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen …“ Weiterlesen
-
17.09.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„… in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werde. Die Kündigung trete spätestens nach dam Ablauf von 14 Tagen in Kraft, weil keine vertragliche Bindung über mindestens 24 Monate bestehe. Diese Klausel sei nach § 309 …“ Weiterlesen