Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema ordentliche Kündigung!

Ordentliche Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Ordentliche Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

Die ordentliche Kündigung dient der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung. In den §§ 622 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die ordentliche Kündigung geregelt. Dort finden sich ihre Voraussetzungen. Die Ordentliche Kündigung bedarf einer schriftlichen Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um wirksam zu sein.

Anhörung des Betriebsrats

Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser angehört werden. Dies schreibt § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat den Kündigungsgrund mitzuteilen. Wenn der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung hat, muss er diese unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Äußert der Betriebsrat sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG).

Innerhalb der einwöchigen Frist kann der Betriebsrat der Kündigung aber auch widersprechen, wenn:

  • soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unzureichend berücksichtigt wurden,
  • die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen (vgl. § 95 BetrVG) verstößt,
  • der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
  • die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
  • eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis damit erklärt hat.

Eine Kündigung trotz Widerspruchs des Betriebsrates erfordert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrates zuleitet.

Besonderer Kündigungsschutz

Für einige Personengruppen (z. B. Schwangere bzw. Mütter) bestehen besondere Kündigungsschutzgründe. Greift ein spezieller Kündigungsschutz, ist die Kündigung unzulässig.

Besonders geschützt werden z. B. Mitglieder des Betriebsrates. Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein Mitglied eines Betriebsrates nur außerordentlich gekündigt werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Darüber hinaus bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Zustimmung des Betriebsrates.

Außerdem erfahren Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz. Gemäß § 9 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Auch wenn kein besonderer Kündigungsschutz greift, kann der Kündigung immer noch ein allgemeiner Kündigungsschutz entgegenstehen.

Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes stellt sich zunächst die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Außerdem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate betriebszugehörig ist und der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt.

Soziale Rechtfertigung

Eine ordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Gemäß § 1 KSchG ist die Kündigung ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch in der Person liegende Gründe oder durch dringende betriebliche Bedürfnisse bedingt ist.

Die Kündigung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat der Kündigung aus einem dieser Gründe schriftlich widersprochen hat.

Bei der ordentlichen Kündigung ist zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung zu unterscheiden. Wenn es dem Arbeitnehmer an der Eignung für eine Position mangelt und er deshalb gekündigt wird, ist dies eine personenbedingte Kündigung. Ihrer sozialen Rechtfertigung stünde beispielsweise entgegen, dass vorrangig auf eine Umschulung oder Versetzung zurückgegriffen werden könnte. Das ist jedoch im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen.

Um eine verhaltensbedingte Kündigung kann es sich z. B. handeln, wenn der Angestellte die Arbeit verweigert. Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müsste hier jedoch zunächst eine Abmahnung erfolgen. Andernfalls ist die Kündigung ungerechtfertigt.

Eine Kündigung, die aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgt, ist eine betriebsbedingte Kündigung. Diese ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, dessen Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigt werden.

Heilung

Wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, dass seine Kündigung ungerechtfertigt ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Hierbei handelt es sich nicht um eine Klagefrist, die bei Nichteinhaltung zur Unzulässigkeit der Klage führt. Vielmehr ist die Klage nach Ablauf dieser Ausschlussfrist unbegründet, weil Heilung eingetreten ist.

Kündigungsfrist

Zudem muss bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist des § 622 BGB eingehalten werden. Sie richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

Dauer der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Wenn die Kündigungsfrist zu kurz bemessen wurde, kann die Kündigung in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.

Muster: Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ihr Name

Straße

PLZ

Name des Arbeitgebers

Straße

PLZ

Ort, Datum

Betreff: Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.

Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Vielen Dank für die stets kollegiale Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster: Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber

Ihr Name

Straße

PLZ

Name des Arbeitnehmers

Straße

PLZ

Ort, Datum

Betreff: Ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ. zum TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.

Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Foto(s): ©Fotolia/Imillian

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema ordentliche Kündigung?

Rechtstipps zu "ordentliche Kündigung" | Seite 91

  • 12.11.2009 WAGNER HALBE Rechtsanwälte
    „… . Vermieter sollten zudem neben der fristlosen Kündigung überprüfen lassen, ob nicht zusätzlich hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erklärt werden sollte. So kommt …“ Weiterlesen
  • 04.11.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… erfolgen. Hier wird regelmäßig eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer erklärt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wird in den seltensten Fällen erfolgen. Ausnahme …“ Weiterlesen
  • 14.10.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… wesentlichen Teil daran, dass in weiten Teilen der Presse nicht danach unterschieden wurde, ob die Kündigung fristlos oder ordentlich fristgemäß erfolgte und überdies nicht aufgezeigt wurde, ob …“ Weiterlesen
  • 06.10.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… einer ordentlichen Kündigung eines Werkvertrages ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Nunmehr ist hierzu eine sog. Vermutung …“ Weiterlesen
  • 05.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „… . Der Arbeitslose bestritt hingegen eine Vertragsverletzung. Die fristlose Kündigung sei unwirksam. Nach dem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich sei das Arbeitsverhältnis durch ordentliche …“ Weiterlesen
  • 01.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „… ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Das ist hier zu bejahen, da es, anders als der Arbeitgeber bei der Kündigung noch glaubte, nur um den Verzehr des Brotaufstrichs ging, dessen Wert unter 10 Cent …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
    „Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine ordentliche, oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… veröffentlicht. Die Polizei informierte die Beklagte über den Vorfall. Die Beklagte sprach im Hinblick hierauf eine ordentliche Kündigung zum 31.10.2006 aus. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen …“ Weiterlesen
  • 17.09.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werde. Die Kündigung trete spätestens nach dam Ablauf von 14 Tagen in Kraft, weil keine vertragliche Bindung über mindestens 24 Monate bestehe. Diese Klausel sei nach § 309 …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet muss der Arbeitgeber für die soziale Rechtfertigung der Kündigung einen Kündigungsgrund haben …“ Weiterlesen
  • 07.08.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… oder absehbar ist. (z.B. BGH, Urteil v. 18.05.2009, Az.: VIII ZR 368/03, BVerfG, siehe oben) Kündigungsschreiben mit Begründung Bei einer Eigenbedarfskündigung handelt es sich um eine ordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
  • 30.07.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… gestellt. Zunächst wird natürlich geprüft, ob der angegebene Grund überhaupt für eine ordentliche Kündigung reichen würde. Das ist dann nicht der Fall, wenn zunächst einmal eine Abmahnung hätte …“ Weiterlesen
  • 24.06.2009 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, als sie von der Entgegennahme der Eintrittskarte Kenntnis erlangte. Der Kläger setzte sich gegen diese fristlose, hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung …“ Weiterlesen
  • 13.05.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „Öfters bekommt der Anwalt zu hören, dass man sich nicht mit seinem Chef herumstreiten wolle und dass der Chef gesagt habe, wenn man bis zum Schluss ordentlich arbeite, würde es auch eine Abfindung …“ Weiterlesen
  • 08.05.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… . nachfolgenden Kündigungsschutzklage. Das Integrationsamt prüft nicht die Wirksamkeit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass unabhängig …“ Weiterlesen
  • 29.04.2009 Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV
    „… und tarifvertraglichen Vorgaben sowie der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündbar. Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer nur dann, wenn sie unter …“ Weiterlesen
  • 28.04.2009 Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV
    „… . B. auf 5 oder 10 Jahre. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen - wenn keine gravierenden Vertragspflichtverletzungen eine ausserordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
  • 21.04.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… , dass der Vertrag wenigstens so lange läuft, wie vorgesehen, sollte keine Probezeit vereinbart sein und auch keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Eine außerordentliche Kündigung kann nie ausgeschlossen werden. Rechtsanwalt Michael Borth www.DieOnlineKanzlei.de Hier geht es zum Kanzleiprofil .“ Weiterlesen
  • 03.04.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig …“ Weiterlesen
  • 27.03.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „Es fällt gerade auf, dass manchmal eine fristlose Kündigung nachgeschoben wird, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits durch ordentliche Kündigung beendet wurde. Geht denn das überhaupt, fragt dann …“ Weiterlesen
  • 10.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth
    „Wer eine auch im Strafrecht anerkannte Verkehrstherapie oder ein Aufbauseminar absolviert kann damit mit Hilfe eines kundigen Anwalts mehrere Monate Sperrfrist für die Neuerteilung …“ Weiterlesen
  • 27.02.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… nach eine Abmahnung, oder aber wenigstens eine ordentliche Kündigung das ausreichende Mittel dargestellt. Die fristlose Kündigung ist im Arbeitsrecht nun einmal die letzte Maßnahme, welche überhaupt möglich ist. Rechtsanwalt Michael Borth , Erfurt www.DieOnlineKanzlei.de“ Weiterlesen
  • 29.01.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… . Ist der Arbeitnehmer auf Dauer nicht mehr in der Lage, seine Arbeit zu verrichten, so berechtigt dies zur ordentlichen Kündigung. Von einer solchen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ist bei Fehlzeiten von mehr …“ Weiterlesen
  • 28.01.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… es nämlich um etwas ganz anderes: Wenn gegen eine Kündigung geklagt wird, kann dies zu einem erheblichen finanziellen Risiko des Arbeitgebers führen. Wird beispielsweise nach einigen Jahren in der 2. oder 3 …“ Weiterlesen