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Testamentsvollstrecker - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Testamentsvollstrecker - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Ein Testamentsvollstrecker führt ihm vom Erblasser übertragene Aufgaben aus.
  • Testamentsvollstrecker haften für schuldhafte Pflichtverletzungen.
  • Bei einer groben Pflichtverletzung ist eine Entlassung möglich.
  • Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen.

Warum wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt?

Jeder kann per Testament oder per Erbvertrag einen oder mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen und ihnen Aufgaben übertragen, wenn man stirbt, wie z. B.:

  • die Verteilung des Nachlasses an die Erben
  • die Erfüllung von Vermächtnissen
  • die Vollziehung von Auflagen

Gerade bei einem umfangreichen Nachlass oder vielen Erben empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Er kann dafür sorgen, dass der Nachlass wie vorgesehen verteilt oder verwaltet wird. Die Vorgaben vermeiden Streit, der gerade in einer größeren Erbengemeinschaft gerne entsteht.

Die Testamentsvollstreckung kann sowohl für den gesamten Nachlass als auch nur für bestimmte Nachlassgegenstände gelten. Ebenso kann sie für alle Erben oder nur für einzelne Erben angeordnet sein. Die Testamentsvollstreckung lässt sich zudem zeitlich befristen.

Ein Erblasser kann die Testamentsvollstreckung im Falle einer Erbengemeinschaft nur für den Erbteil eines Miterben anordnen. In diesem Fall übernimmt der Testamentsvollstrecker alle Rechte und Pflichten des Miterben. Die Erbteilsvollstreckung kann vor allem sinnvoll sein, wenn Miterben noch minderjährig sind.

Falls der Erblasser seinen Nachlass zunächst einem Erben (Vorerben) vermachen und nach dessen Tod einen anderen Erben (Nacherben) einsetzen möchte, kann er bei der Anordnung einer Nacherbenvollstreckung dafür sorgen, dass auch für den Nacherben vom Nachlassvermögen genügend übrig bleibt. In diesem Fall handelt der Testamentsvollstrecker im Sinne des Nacherben, in dem er dafür sorgt, dass das Nachlassvermögen nicht vollständig aufgebraucht wird. Diese Nacherbenvollstreckung wird häufig angeordnet, wenn es um minderjährige Kinder geht, die ihre Rechte noch nicht wahrnehmen können.

Die Testamentsvollstreckerernennung erfolgt entweder durch den Erblasser selbst oder auf Wunsch des Erblassers erst durch das Nachlassgericht.

Zu Testamentsvollstreckern ernannt werden können geschäftsfähige Menschen aber auch juristische Personen, z. B. ein Verein. Auch Miterben können Testamentsvollstrecker sein. Statt einem können auch mehrere Testamentsvollstrecker berufen werden. Diese können gleichzeitig tätig sein. Es können jedoch auch Ersatztestamentsvollstrecker bestimmt werden, falls ein Testamentsvollstrecker wegfällt.

Wichtig: Je nach den ihm übertragenen Aufgaben verfügt ein Testamentsvollstrecker über umfangreiche Befugnisse bezüglich des Nachlasses. Deshalb sollten Personen, die Sie zum Testamentsvollstrecker berufen, Ihr besonderes Vertrauen genießen. Außerdem müssen sie das Amt annehmen wollen.

Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?

Die Testamentsvollstreckung ist umfangreich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Abwicklungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB)

Die häufigste Art der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass der Testamentsvollstrecker dafür sorgt, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers entsprechend ausgeführt werden. Er wickelt den Nachlass entsprechend ab. Ist eine Erbengemeinschaft vorhanden, sorgt er für deren Auseinandersetzung.

Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 1. S. 1 BGB)

Der Testamentsvollstrecker hat lediglich die Pflicht, den Nachlass zu verwalten und darf ihn nicht abwickeln. Diese Art der Testamentsvollstreckung findet oft Anwendung, wenn die Erben noch minderjährig sind oder verhindert werden soll, dass überschuldete Erben Zugriff auf den Nachlass erhalten.

Dauervollstreckung (§ 2209 1, S. 2 BGB)

In diesem Fall ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Diese Art der Testamentsvollstreckung kann bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall dauern. Unter bestimmten Bedingungen kann die Dauervollstreckung länger als 30 Jahre andauern, wenn sie z. B. bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers erfolgen soll.

Welche Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker hat außer den vom Erblasser übertragenen Aufgaben gesetzliche Pflichten.

  • Er ist zuständig für die Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2204 BGB), wenn er den Nachlass abwickeln soll.
  • Er muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten.
  • Er muss auf Verlangen Auskunft über die Testamentsvollstreckung geben.
  • Er muss dem oder den Erben für sie bedeutsame Vorgänge von sich aus mitteilen.
  • Er muss über von ihm ausgeführte Aufträge auf Verlangen Rechenschaft ablegen.
  • Er ist verpflichtet, dem Erben Nachlassgegenstände zu übergeben, die er zur Testamentsvollstreckung nicht benötigt (§ 2217 I BGB).

Von folgenden Verpflichtungen kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien:

  • Der Testamentsvollstrecker muss letztwillige Verfügungen des Erblassers befolgen (§ 2203 BGB). Dazu gehören alle Anordnungen des Erblassers. Gefährden diese den Nachlass erheblich, kann nur das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker von den Pflichten befreien.
  • Außerdem muss der Testamentsvollstrecker unverzüglich, nachdem er das Amt angenommen hat, ein Nachlassverzeichnis für die Erben erstellen (§ 2215 I BGB).
  • Auf Verlangen der Erben muss der Testamentsvollstrecker jährlich Rechnung ablegen.
  • Der Testamentsvollstrecker muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten. Das bedeutet, er muss das Vermögen sichern und erhalten.

Welche Rechte hat der Testamentsvollstrecker?

Testamentsvollstrecker haben verschiedene Rechte aufgrund des Gesetzes. Der Erblasser kann diese jedoch einschränken oder erweitern.

  • Der Testamentsvollstrecker hat das Recht, eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen und damit zu beenden.
  • Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass. Er darf ihn insbesondere in Besitz nehmen und über die Nachlassgegenstände verfügen, nicht dagegen der Erbe. Teile des Nachlasses verschenken darf er jedoch nur in Ausnahmefällen.
  • Der Testamentsvollstrecker darf Schulden machen, wenn es dem Erhalt des Nachlasses dient. Der oder die Erben müssen einwilligen.
  • Der Testamentsvollstrecker kann das Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufnehmen lassen.
  • Der Testamentsvollstrecker muss keinen Weisungen der Erben folgen.
  • Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit kündigen.
  • Der Testamentsvollstrecker hat das Recht auf eine angemessene Vergütung für seine Arbeit.

Wie sieht es mit der Haftung des Testamentsvollstreckers aus?

Wenn aufgrund einer Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, haftet der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer (§ 2219 BGB). Bei mehreren Testamentsvollstreckern erstreckt sich die Haftung auf diejenigen, die eine Pflichtverletzung begangen haben.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn

  • die Abwicklung des Nachlasses verzögert wird,
  • der Verkauf eines Nachlassgegenstandes bei der Versteigerung weniger erzielt als beim Verkauf,
  • Nachlassforderungen verspätet oder gar nicht geltend gemacht werden,
  • der Testamentsvollstrecker nach seinen eigenen Interessen handelt.

Wann endet die Testamentsvollstreckung?

Für das Ende der Testamentsvollstreckung gibt es unterschiedliche Gründe.

  • Wenn der Testamentsvollstrecker alle Aufgaben des Erblassers erfüllt hat.
  • Falls im Testament oder im Erbvertrag ein Fristablauf festgelegt wurde, mit dem Ende der Frist, ansonsten in der Regel 30 Jahre nach dem Erbfall.
  • Der Testamentsvollstrecker kann sein Amt niederlegen (§ 2226 BGB). Falls er dies allerdings zu einem ungünstigen Zeitpunkt macht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
  • Im Falle einer groben Pflichtverletzung seitens des Testamentsvollstreckers kann dieser vom Nachlassgericht gegen seinen Willen entlassen werden (§ 2227 BGB). Eine vorläufige Entlassung ist jedoch nicht möglich. Erben und Pflichtteilsberechtigte sowie jeder, zu dessen Gunsten beispielsweise ein Vermächtnis errichtet wurde, können dies beim Nachlassgericht beantragen.
  • Unfähigkeit zur Amtsführung, z. B. aufgrund längerer Krankheit oder Abwesenheit.
  • Tod des Testamentsvollstreckers.
  • Unwirksame Ernennung des Testamentsvollstreckers.

Was kostet der Testamentsvollstrecker?

  • Wenn ein Erblasser keine Kosten für die Testamentsvollstreckung festgelegt hat, kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung (§ 2221 BGB) für seine Dienste erwarten. In diesem Fall ist er berechtigt, einen Teil des Nachlasses für sich zu beanspruchen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei an den Nachlasswert.
  • In diesem Zusammenhang wird für die Festsetzung der Kosten für die Testamentsvollstreckung eine Tabelle des Deutschen Notarvereins herangezogen:
Nachlasswert am Todestagbis 250.000 €4,0 %
bis 500.000 €3,0 %
bis 2.500.000 €2,5 %
bis 5.000.000 €2,0 %
über 5.000.000 €1,5 %, mindestens der Höchstbetrag der Vorstufe
Foto(s): ©Pexels/Ekaterina Bolovtsova

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Rechtstipps zu "Testamentsvollstrecker" | Seite 13

  • 15.08.2018 Rechtsanwältin Rita Pertschy
    „… sind. Testamentsvollstreckung anordnen Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker anordnen. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um die Abwicklung der Erbschaft und verteilt den Nachlass. Um evtl …“ Weiterlesen
  • 03.08.2018 Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
    „… durch die – ansonsten willkommenen – Erben zu entgehen, scheint im Augenblick in der Errichtung einer Testamentsvollstreckung zu liegen: Nicht nur die Person, sondern auch den Inhalt …“ Weiterlesen
  • 30.07.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… . Diese Familienkonstellationen haben natürlich auch einen entscheidenden Einfluss auf die erbrechtlichen Überlegungen der Erblasser. Über die Anordnung einer Vorerbschaft mit Testamentsvollstreckung …“ Weiterlesen
  • 17.07.2018 Rechtsanwältin Astrid Weinreich
    „… zu treffen. Er kann die Auseinandersetzung der Erben testamentarisch ausschließen. Der Erblasser kann darüber hinaus auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, damit sein Wille umgesetzt …“ Weiterlesen
  • 21.06.2018 Rechtsanwalt Michael Arnold
    „… . Ist ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter, ein Nachlasspfleger vorhanden, sind diese zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Wichtig für solche Personen ist § 34 Abs.1 Satz 2 …“ Weiterlesen
  • 14.04.2018 Rechtsanwalt Jörg Streichert
    „… bis ein neuer Bevollmächtigter benannt ist und seine Vollmacht vorgelegt hat. (3) Hat ein verstorbener Gesellschafter Testamentsvollstreckung hinsichtlich seiner Beteiligung angeordnet, so werden …“ Weiterlesen
  • 31.03.2018 Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
    „… einen Testamentsvollstrecker, der gewisse Daten / Accounts zu löschen hat, andere Daten aber den Erben zugänglich macht etc. Also: Regeln Sie auch den Datenzugriff also rechtzeitig und bestimmen Sie z. B …“ Weiterlesen
  • 24.03.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… werden, dass der Behinderte bzw. sein Betreuer den Pflichtteil nicht geltend macht. Auch sollte bei der Wahl des Testamentsvollstreckers darauf geachtet werden, dass er nicht Betreuer des Behinderten …“ Weiterlesen
  • 22.03.2018 Rechtsanwältin Sabrina Bauroth LL.M., CertHE
    „Sehr oft wird an mich die Frage herangetragen, was ein Testamentsvollstrecker macht bzw. welchen Zweck eine Testamentsvollstreckung erfüllt. Zu diesem Thema soll Interessierten hier in Kurzform …“ Weiterlesen
  • 22.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse
    „… testamentarisch zum Erben berufen wurde, aber mit Vermächtnissen, Testamentsvollstreckung, einer sogenannten Teilungsanordnung, durch die Einsetzung eines Nacherben oder Auflagen belastet worden …“ Weiterlesen
  • 19.03.2018 ASRA - Kanzlei für Generationen
    „… werden können diese Regeln von einem Testamentsvollstrecker. Der Vorteil ist, dass keine Pflichtteilsansprüche entstehen, aber gleichzeitig ein starker und komfortabler Strauß von Rechten für …“ Weiterlesen
  • 19.03.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… Erbe ist, weil ein Testament fehlt, oder sich die Erbenstellung aus einem privatschriftlichen oder notariellen Testament ergibt. Weitere Antragsberechtigte sind Testamentsvollstrecker …“ Weiterlesen
  • 16.01.2024 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… mit Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern geht, ist der Anwalt auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner. Kosten des Erbscheinantrags Die Kosten des Erbscheinantrags sind beim …“ Weiterlesen
  • 08.03.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… oder unter Vormundschaft des Vorerben steht. Auch lässt sich durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung vermeiden, dass für noch nicht geborene Nacherben ein Pfleger bestellt wird und für …“ Weiterlesen
  • 05.03.2018 Rechtsanwalt Thomas Unrath
    „… für Alter und Krankheit verbleiben. Die Gründung einer Stiftung von Todes wäre eine Alternative. So können Sie bis zuletzt über Ihr Vermögen verfügen. Ggf. vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker …“ Weiterlesen
  • 01.03.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… Volljährigkeit nicht auf das Vermögen zugreifen können. Zu diesem Zweck hat der Erblasser die Möglichkeit, zum Beispiel Testamentsvollstreckung anzuordnen oder den Eltern weitere Auflagen …“ Weiterlesen
  • 23.02.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… bei der Umsetzung Ihres letzten Willens oder der Verteilung des Nachlasses zu Auseinandersetzungen kommen kann, ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr letzter …“ Weiterlesen
  • 03.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „1. Anordnung der Testamentsvollstreckung Der Testamentsvollstrecker kommt nur dann ins Spiel, wenn der Erblasser die Testamentsvollstreckung in seinem Testament angeordnet hat. Von sich aus ordnet …“ Weiterlesen
  • 23.01.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
    „… , kann er einen Testamentsvollstrecker einsetzen. 4. Auslegung Da es unzählige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Errichtung eines Testamentes gibt, resultieren daraus oft Probleme nach Eintritt des Erbfalles (Tod …“ Weiterlesen
  • 19.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… , welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe möglicherweise unterliegt. Ist im Erbschein keine Testamentsvollstreckung oder keine Nacherbschaft angegeben, kann man davon ausgehen, dass eine solche …“ Weiterlesen
  • 13.01.2018 Rechtsanwälte nb Neuburg
    „… , Testamentsvollstreckung) er unterliegt. Er begründet die Vermutung, dass das ausgewiesene Erbrecht mit der entsprechend ausgewiesenen Erbquote tatsächlich besteht. Dieser Vermutung kommt …“ Weiterlesen
  • 28.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst
    „… Vermögensbetreuungspflichten bestehen regelmäßig bei Eltern, Vormünden, Betreuern, Pflegern oder Testamentsvollstreckern. Behördliche Vermögensbetreuungspflichten bestehen grundsätzlich bei Amtsträgern, die in Verrichtung …“ Weiterlesen
  • 05.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… zum Erbteil erfolgen soll (nur der letztgenannte Fall ist ein Vorausvermächtnis). Testamentsvollstreckung Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Erbe in Ihrem Sinne verwaltet und geteilt wird und Streit …“ Weiterlesen
  • 28.12.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… Testament bedacht wird oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wird. Wird dagegen verstoßen, wird die Zuwendung gegenüber dem Bedachten unwirksam. Während der Errichtung müssen der Bürgermeister …“ Weiterlesen