249 Anwälte für Abriss | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte
Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Abriss
(22.06.2023) Sehr schnelle und kompetente Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Bauer
Rechtsanwalt Werner Bauer
Kanzlei Werner Bauer, Beauner Platz 5, 64625 Bensheim 6845.8671202321 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Werner Bauer
(17.03.2022) Herrn Bauers Beratung war erfolgreich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Theunissen Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Oexle ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Abriss
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Abriss
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll
Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll
Kanzlei Sproll Rechtsanwälte, Landsberger Straße 155, 80687 München 7116.0153806343 km
Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Abriss bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
Kanzlei Janus Galka, John-Skilton-Straße 4b, 97074 Würzburg 6924.5173352011 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Abriss
aus 50 Bewertungen kurze, rasche und klare Beantwortung (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Malte Brix
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6624.7095921034 km
Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Umweltrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Abriss steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Malte Brix gerne zur Verfügung
aus 48 Bewertungen Wir hatten ein paar Fragen zum Thema Handwerksrolle, Herr Brix meldet sich super schnell, hat viel Erfahrung im … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas van der Broeck
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas van der Broeck
Kanzlei Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck, Große Bleiche 2, 55116 Mainz 6806.1620171442 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Abriss unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas van der Broeck
(20.10.2020) Brillante Beratung, juristisch kompetent und auf den Punkt treffsicher. Kein Fachchinesisch, deshalb auch für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin C. Over
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin C. Over
Kanzlei Katrin C. Over, Tengstraße 38, 80796 München 7117.492511912 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katrin C. Over ist Ihr Ansprechpartner für Abriss
aus 41 Bewertungen Frau Over hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abriss

Fragen und Antworten

  • Abriss: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abriss umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abriss und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Abriss: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abriss sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Abriss ist das kontrollierte Zerstören und unter Umständen auch die Entsorgung von Bauwerken. Der Abriss spielt gerade im Baurecht eine große Rolle, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen einer Abrissverfügung - das ist ein Verwaltungsakt - von der Baubehörde angeordnet werden: So muss eine Baugenehmigung fehlen, obwohl das Vorhaben eigentlich genehmigungspflichtig ist, sog. formelle Illegalität. Außerdem muss das Bauwerk gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, also z. B. nicht die nötigen Abstandflächen einhalten, sog. materielle Illegalität. Als Letztes darf kein milderes Mittel als der Abriss in Betracht kommen. Ein milderes Mittel wäre etwa eine Nutzungsuntersagung, ein Baustopp oder sogar die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Derartige Baumaßnahmen bzw. die Anforderungen, die der Bauherr bei dem Bauvorhaben beachten muss, sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Verstößt ein Gebäude derzeit gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, hat der Bauherr zur Zeit der Errichtung die damals geltenden Bauvorschriften jedoch eingehalten, darf die Baubehörde allerdings keine Abrissverfügung erlassen. Denn sofern das Gebäude weiterhin rechtmäßig genutzt wird, besteht Bestandsschutz und ein Abriss des Gebäudes wäre unzulässig. Wird aber z. B. Wohnraum nach einem Immobilienkauf plötzlich gewerblich genutzt, entfällt der Bestandsschutz. Es liegt dann vielmehr eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

Viele rechtliche Probleme machen die sog. Schwarzbauten, die errichtet wurden, ohne dass der Bauherr einen Bauantrag gestellt und später eine Baugenehmigung erhalten hat. Selbst wenn das Haus bereits vor vielen Jahren gebaut wurde, kann sich der Eigentümer nicht auf Bestandsschutz verlassen. Schließlich ging der Bauherr bewusst das Risiko ein, dass seine Immobilie irgendwann unter Umständen abgerissen werden muss. Er ist damit grundsätzlich nicht schutzwürdig. Im Rahmen von einem Hauskauf sollte man sich daher genau informieren, ob der Verkäufer für das Kaufobjekt eine Baugenehmigung erhalten hat, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man das gerade erworbene Traumhaus auf eigene Kosten abreißen muss. Aber: Es besteht die Möglichkeit, Schwarzbauten auch nachträglich genehmigen zu lassen.

Als Grundstückseigentümer sollte man ferner beachten, dass nicht nur der „normale" Hausbau rechtswidrig sein kann. Unter Umständen wird nämlich bereits ein kleines Häuschen im Garten, in dem der Rasenmäher und andere Utensilien abgestellt werden, genehmigungspflichtig, wenn es eine gewisse Größe erreicht.

Gegen eine Abrissverfügung kann der Hauseigentümer Widerspruch einlegen. Da aber z. B. in Bayern das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, kann sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Bei sofortiger Vollziehbarkeit der Abrissverfügung kann man aber auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) beantragen.

(VOI)

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