5.785 Anwälte für Arbeitsunfähigkeit | Seite 242

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Rechtsanwalt Uwe Ringel
Kanzlei Uwe Ringel, Max-Steinke-Str. 4, 13086 Berlin 6975.936313224 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Ringel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Arbeitsunfähigkeit
aus 9 Bewertungen Herr Ringel hat mich in meinem Klageverfahren sehr gut vertreten. Nach dem ersten Gespräch wurde dem Kläger die … (01.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitsunfähigkeit

Fragen und Antworten

  • Arbeitsunfähigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitsunfähigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitsunfähigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Arbeitsunfähigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Arbeitsunfähigkeit meint die durch körperliche oder seelische Beeinträchtigungen - wie etwa einem Burn-out - verminderte Fähigkeit eines Arbeitnehmers seine von ihm laut Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung für seinen Arbeitgeber zu erbringen. Meist ist eine Krankheit oder Verletzung Grund für die Arbeitsunfähigkeit, wobei auch deren Verschlechterung durch die Weiterarbeit bereits eine Arbeitsunfähigkeit darstellt. Arbeitsunfähig sein kann aber auch, wer sich in einer Reha befindet. Arbeitsrechtlich führt die Arbeitsunfähigkeit zum Wegfall der Arbeitspflicht.

Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gegenüber Arbeitgeber

Ein erkrankter Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sofort anzeigen und seine baldige Genesung anstreben. Befindet der Beschäftigte sich währenddessen im Ausland, weil er dort etwa seinen Urlaub verbringt, muss die Anzeige auf schnellstmöglichem Wege erfolgen. Nachgewiesene Krankheitstage werden beim Urlaub nicht angerechnet. Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt und der Arbeit fernbleibt, dem droht nach vorheriger Abmahnung die Kündigung bzw. die berechtigte Verweigerung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Vorschriften zur Krankschreibung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber bei länger als drei Kalendertage andauernder Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen. Umgangssprachlich ist hier von der Krankschreibung die Rede. Der Arbeitgeber kann den auch als gelber Schein bezeichneten Nachweis jedoch früher verlangen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nennen, wie lange der Mitarbeiter also krank geschrieben ist. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, ist ein neues ärztliches Attest beizubringen. Bei Zweifeln an ihrer Richtigkeit kann der Arbeitgeber ein medizinisches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen verlangen, wobei die Krankenversicherung über die eventuelle Begutachtung entscheidet. Liegt laut Gutachten keine Erkrankung vor, obwohl der Arzt sie bejaht, ist dennoch kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankengeld bzw. Entgeltfortzahlung gegeben.

Die Arbeitsunfähigkeit spielt somit auch für die Sozialversicherung eine wichtige Rolle. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse muss die Krankenkasse daher nicht nur bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall eine Mitteilung erhalten, sondern ebenfalls spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt bekommen.

Folgen längerer Arbeitsunfähigkeit

Bei länger als sechs Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Krankengeld. Privat Krankenversicherte bekommen in der Regel - meist ebenfalls nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit - Krankentagegeld. Dieses wird gegebenenfalls bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer keine andere Erwerbstätigkeit mehr ausführen kann. Betroffene eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls bekommen hingegen von der Unfallversicherung Verletztengeld.

Um die Arbeitskraft wieder zu erlangen, kann eine Reha-Maßnahme erfolgen. Hier kann die gesetzliche Rentenversicherung oder Unfallversicherung Übergangsgeld zahlen. Wer länger als sechs Wochen im Jahr am Stück oder wiederholt krank war, dem steht außerdem eine Wiedereingliederung in den Betrieb offen, bei deren Planung der Betriebsrat gegebenenfalls zu beteiligen ist. Die Entscheidung darüber hat jedoch der Arbeitgeber. Lehnt er die Wiedereingliederung allerdings ab, erhöht sich die Beweislast des Arbeitgebers bei einer personenbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Krankheit droht im Übrigen auch bei vielen Kurzerkrankungen, wenn jemand mehr als 45 Tage im Jahr krank geschrieben ist oder einer Langzeiterkrankung, die keine Heilung innerhalb von 24 Monaten erwarten lässt.

(GUE)

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