5.768 Anwälte für Arbeitszeugnis | Seite 241

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Profil-Bild Rechtsanwältin Funda Bilaloglu
Kanzlei Funda Bilaloglu, Dürerstraße 23, 66424 Homburg 6783.862433258 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitszeugnis unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Funda Bilaloglu
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Touma LL.B.
Rechtsanwalt Philipp Touma LL.B.
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8083588826 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitszeugnis bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Touma LL.B.
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Rechtsanwalt Dieter Wandel
Rechtsanwälte Steuerberater Möhrle · Wandel · Knieß · Kneissl, Tränkestr. 11, 70597 Stuttgart 6932.5674654214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Wandel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitszeugnis
(06.07.2023) Herr Wandel nimmt sich für die Fragen viel Zeit und erklärt alles ausführlich. Er drängt nichts auf und bleibt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Baghdad El Addouti
sehr gut
Kanzlei El Addouti, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6659.4123326574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Baghdad El Addouti - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Arbeitszeugnis
aus 11 Bewertungen die schnelle Nacht und das sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzt (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zvonimir Milobara
Rechtsanwalt Zvonimir Milobara
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Zvonimir Milobara bietet im Bereich Arbeitszeugnis Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Reissenberger
sehr gut
Reissenberger Rechtsanwälte, Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund 6676.6806837444 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Arbeitszeugnis bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sven Reissenberger
aus 76 Bewertungen Ich danke in aller Kürze, für die geleistete Arbeit, den Beistand und die Beratung im einem unnötig komplizierten … (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt
sehr gut
Kanzlei Bendfeldt, Mühlenstr. 2, 24582 Bordesholm 6689.9722090293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Arbeitszeugnis steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Schnell, kompetent, unkompliziert. Beratung zu Beginn ausführlich und ohne Zeitdruck. Ich fühlte mich sehr gut … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Kanzlei Gabriele Delang-Raum, Schleiermacherstr. 25, 90491 Nürnberg 7013.0976310951 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum ist Ihr Ansprechpartner für Arbeitszeugnis

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitszeugnis

Fragen und Antworten

  • Arbeitszeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitszeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitszeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Arbeitszeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitszeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung oder auch durch einen unterzeichneten Aufhebungsvertrag hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Zeugnis über Leistung und Verhalten auszustellen.

Das Zeugnis muss stets schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist unzulässig. Liegt der Beschäftigung ein Dienstvertrag zugrunde, richtet sich der Zeugnisanspruch nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ist seine Grundlage ein Arbeitsvertrag, so gilt § 109 Gewerbeordnung (GewO). Im Arbeitsrecht unterscheidet man nach dem Zeugnisinhalt zwei Arten: Das einfache Zeugnis (§ 109 Absatz 1 Satz 2 GewO) muss sich mindestens auf Art und Dauer der Beschäftigung erstrecken, das qualifizierte Zeugnis (§ 109 Absatz 3 Satz 3 GewO) enthält neben den Formalien (Angaben zu Person, Datum etc.) auch noch eine Bewertung, sprich Note zu Verhalten (z.B. Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Verantwortungsbereitschaft) und Arbeitsleistung (Beschreibung der Tätigkeit, Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitsumfang, Beurteilung des Tempos u.a.) des Arbeitnehmers.

Welche inhaltlichen Kriterien muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?

Ebenso sollten die wichtigsten Erfolge des Arbeitnehmers enthalten sein. Hatte er während des Arbeitsverhältnisses eine Führungsposition inne, ist dies ebenso gesondert hervorzuheben. Auch während der Probezeit besteht seitens des Arbeitnehmers ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dasselbe gilt bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Ausübung von Delikten wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz. Dem Arbeitgeber steht wiederum offen, das ausgestellte Zeugnis in die Personalakte des Arbeitnehmers einzuführen.

Der Inhalt muss sich auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehen. Die Bewertung darf für den Arbeitnehmer seinen beruflichen Fortgang nicht unnötig erschweren. Eine klare, unmissverständliche Formulierung ist ebenso Pflicht für den Arbeitgeber und das Zeugnis muss weiter auch wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend abgefasst sein.

Vorsicht vor den verschlüsselten Botschaften der „Zeugnissprache“

Aufgrund der mittlerweile üblichen, sogenannten Zeugnissprache mit ihrer Vielzahl an Codes, deren Bedeutungen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, ist es auf jeden Fall ratsam, das ausgehändigte Arbeitszeugnis durch einen Experten detailliert prüfen und eine Analyse erstellen zu lassen. Zu Rechtsstreitigkeiten wegen eines Arbeitszeugnisses kommt es häufig aufgrund missverständlicher Formulierungen oder Weglassens von Inhalten, die normalerweise in einem Zeugnis erwartet werden dürfen. Auch das Entfernen nach Ermessen des Arbeitnehmers unvorteilhafter Formulierungen kann erwirkt werden. Ein Anfechten des Zeugnisses und ein Anspruch auf Zeugniskorrektur ist vor den Arbeitsgerichten per Klage möglich. In einem Prozess muss der Arbeitgeber die Richtigkeit eines unterdurchschnittlichen Zeugnisses beweisen. Umgekehrt trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für die seiner Meinung nach überdurchschnittliche Bewertung seiner Leistungen.

Wann sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis anfordern?
 
Ob ein Zeugnis schon vor der Entlassung beansprucht werden kann, richtet sich in erster Linie nach der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Zwecks einer Bewerbung auf eine andere Stelle hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
 
Für Zeugnisse über die berufliche Ausbildung gilt zudem § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie müssen vom Ausbildenden unterschrieben werden. Sofern der Ausbildende (zum Beispiel Geschäftsführer) nicht selbst ausgebildet hat, muss auch der Ausbilder bzw. die Ausbilderin (z.B. der Meister) das Zeugnis unterschreiben. Pflichtangaben für ein Berufsausbildungszeugnis sind: Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, erworbene berufliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten des Auszubildenden.
 
Wenn der Arbeitgeber nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses lediglich eine Arbeitsbescheinigung ausstellt, so müssen in ihr alle Tatsachen enthalten sein, die auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld Einfluss haben können, also zum Beispiel Gehalt und Dauer der Beschäftigung.

Auch der Geschäftsführer oder ein Mitglied im Vorstand einer Firma hat das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses erstellt und unterschreibt ein Gesellschafter bzw. der Vorsitzende im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Zudem unterscheiden sich Arbeitszeugnisse für Inhaber solcher Führungspositionen von denen einfacher Angestellter.

Abzugrenzen ist das Arbeitszeugnis vom beamtenrechtlichen Dienstzeugnis und vom Zeugnis im Hochschul- und Prüfungsrecht.

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