3.409 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 125

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Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Max Zollner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwaltskanzlei Markus Nöbel, Kerpstr. 11, 53844 Troisdorf 6692.8537722202 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Nöbel
(30.10.2018) Sehr schnelle genaue Analyse mit plausiblen Ratschlägen, die man als Ratsuchender gut versteht und umsetzen kann. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Glitsch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(31.01.2023) Sehr kompetente Beratung, spontane Berechnung möglicher Kosten-Optionen, umfassende Darstellung des rechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
sehr gut
Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
Kanzlei Sadeghi, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.655771957 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Er war auch in schwierigen Situationen für mich und meine Anliegen da. Vielen Dank Herr Sadeghi (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Oberschelp
Rechtsanwältin Anke Oberschelp
Kanzlei Anke Oberschelp, Amtsstraße 21, 33739 Bielefeld 6709.6231659516 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anke Oberschelp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(07.10.2020) ... meinen Ausführungen nach, hat Frau Oberschelp die Inhalte zur Vertretung vollumfänglich verstanden. Auf die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
sehr gut
Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Frau Yüsbasi vertret mich und meine Familie seit Jahren , bis jetzt hatten wir nur gute Erfahrungen erlebt. (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwälte Kley, Siebert, Schmorleitz und Haubold, Bahnhofstrasse 17, 61250 Usingen 6804.7696112425 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(20.04.2022) Hat sich zeitnah gemeldet und Termin vereinbart, Sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Raika Urbanitz
Kanzlei Raika Urbanitz, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm 6807.5202297478 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Raika Urbanitz
aus 6 Bewertungen Frau Urbanitz ist sehr kompetent und auch jederzeit erreichbar. Beherrscht einen sehr guten Schriftverkehr mit dem … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
Bandmann & Kollegen, Wittichenauer Str. 8, 02977 Hoyerswerda 7086.8790351482 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 47 Bewertungen Sehr hilfreich und Nett. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
Baurechtler Bremen | Fachanwalt für Baurecht, Udo Kuhlmann, Teerhof 59, 28199 Bremen 6675.3957682678 km
Ihr Fundament im Baurecht – Kompetenz, die trägt
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Udo Kuhlmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Kann nach 3 Wochen Engagement des Anwalt noch keine endgültige Aussage abgeben . Bisher läuft alles vielversprechend … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia-Theresa Melahn
Rechtsanwältin Sophia-Theresa Melahn
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1386377114 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia-Theresa Melahn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich bin schon in anderen Kanzleien gewesen, aber die Kanzlei Welz bekommt von mir ganz klar ein ausgezeichnet. Ich … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubert Mangold
Rechtsanwalskanzlei Mangold, Wendelgardstr. 34, 88045 Friedrichshafen 7013.8540230551 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubert Mangold ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(11.09.2023) Sehr gute auf den Punkt gebrachte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Kanzlei Horst Brunner, Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Österreich 7211.8782810871 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Şirin
Anwaltskanzlei Şirin & Kollegen, Weinbergstraße 19, 52531 Übach-Palenberg 6623.6747076544 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Şirin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.03.2024) Ich hatte Frau Sirin am 18.03.24 zum ersetnmal begegnet. Für das Ersten Gespräch Bewerte ich Ihrer Person und Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Auerbach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Auerbach
Matani & Kollegen, Annastr. 39, 37075 Göttingen 6824.2097678604 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Auerbach
aus 13 Bewertungen ich möchte Ihnen von ganzem Herzen Frau Ercan für Ihre außerordentliche Leistung und Ihre unschätzbare Hilfe bei der … (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Breitenbach
Rechtsanwalt Dirk Breitenbach
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1133206594 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Breitenbach
(26.06.2017) RA Herr Breitenbach hat mich telefonisch sehr kompetent beraten. Thema : Fordeung einer Mitarbeiterin aufgrund eines …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte, Haagstr. 8-10, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4150455106 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(15.01.2024) Herr Bernd Schäfer ist ein toller Anwalt , er hat mir in einer sehr schwierigen Situation zur Seite gestanden mit all …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Ott
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Niedermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Max Niedermeier
Fachanwaltskanzlei Daniel Müller, Daisendorfer Str. 10, 88709 Meersburg 6998.0570826055 km
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Max Niedermeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 26 Bewertungen Herr Max Niedermeier, hat mich von seiner Fachkompetenz, sowie seiner analytischen Vorgehensweise einfach nur … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Mathieu
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Mathieu
Mathieu Rechtsanwälte, Vogelsruth 12, 52428 Jülich 6634.3015922764 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Mathieu vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wenn es 12 Sterne geben würde, hätte Frau Mathieu sie verdient! Vielen Dank für Ihre SCHNELLE Hilfe und Beratung! (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lea Karjoth
sehr gut
Rechtsanwältin Lea Karjoth
Kanzlei Lea Karjoth, Seestr. 6, 71638 Ludwigsburg 6925.1670387899 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Lea Karjoth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Meine Scheidung war ein langes und zähes Unterfangen. Frau Karjoth stand mir hierbei stets zur Seite. Vielen Dank für … (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Yersin
Rechtsanwalt Marcus Yersin
Yersin Ruthe Rechtsanwälte, Hubertusallee 16, 14193 Berlin 6969.6111483689 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Yersin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(10.01.2023) Herr Yersin ist ganz positiv zugewandt, sehr freundlich und sehr genau in seinen Recherchen. Ich freue mich, dass es …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klima
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Klima
Kanzlei Uwe Klima, Bahnhofstr. 51, 45879 Gelsenkirchen 6654.2151758112 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klima bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Mit Herrn Klima war ich bereits in zwei Fällen überaus zufrieden. Beide Male ging es um Verkehrsrecht, einmal davon … (11.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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