3.386 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 131

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
Norbert Egelkamp - Rechtsanwalt, Rheiner Str. 11, 48477 Hörstel 6642.9006763764 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
(24.01.2021) Habe sehr schnell einen Termin bekommen, der aber noch aussteht!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Maier & Kollegen Rechtsanwälte, Herrenstrasse 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Goldacker
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Goldacker
Rechtsanwalt Goldacker, Neumarkt 2, 23992 Neukloster 6800.3677316355 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren." ( M. Gandhi )
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Goldacker
aus 90 Bewertungen Wer wirkliche Probleme hat, ist hier fachlich und auch zwischenmenschlich sehr gut aufgehoben. Diesen Anwalt kann man … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Schleip
Rechtsanwältin Anja Schleip
Kanzlei Anja Schleip, Markt 5, 99817 Eisenach 6879.3479698631 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Schleip
(19.04.2024) Mir wurde Frau Schleip im vorliegenden Fall empfohlen und ich habe es definitiv nicht bereut. Flexible Terminvergabe, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krüger
KRÜGER Anwälte, Neuer Wall 26 - 28, 20354 Hamburg 6719.8239592654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Krüger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Das ist so nicht zu beschreiben. Absolute Kompetenz in allen Gebieten. Sehr einfühlsam , dennoch korrekt in allen … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwälte Müller & Kemm, Buchheimerstr. 36, 51063 Köln 6676.5021038128 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Müller im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(10.02.2022) Herr Müller hat meine Fragen kompetent und ausgiebig beantwortet. Er hat mir rechtliche Varianten zu meinem Problem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Schmidt
sehr gut
Grohmann, Schmidt & Partner Rechtsanwälte mbB, Virchowstr. 20a, 90409 Nürnberg 7011.9325690585 km
Meine Aufgabe als Anwalt ist, ruhig und sachlich mit ganzer Kraft für die Ziele meiner Mandanten einzutreten
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Clemens Schmidt
aus 21 Bewertungen Es war mir eine Freude, mit Rechtsanwalt Clemens Schmidt zu arbeiten. Seine klare und direkte Kommunikationsweise … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand
WSHP Wiegand Striether Sprengnether Strahl Wissig Lang Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurter Str. 35, 61118 Bad Vilbel 6826.0570453063 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand
aus 8 Bewertungen Herr Wiegand hat uns sehr kompetent beraten. Sehr zügige Abwicklung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Absolut zu … (03.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Bertram für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Aßmann
Kanzlei für Immobilienrecht Michael Aßmann, Osteresch 25, 22607 Hamburg 6712.4817958257 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aßmann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Dank für eine fachlich sehr kompetente und praxisorientierte Beratung. Die offensichtlich lange Erfahrung aus dem … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar
aus 105 Bewertungen Nur zu empfehlen - geduldig, verständnisvoll, souveräne Beratung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise! (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
Rechtsanwaltskanzlei M. Burmeister-Jüptner, Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin 6987.7784098787 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
(25.09.2020) Ich hatte ein sehr gutes persönliches Gespräch und Rechtsberatung erhalten. Die Rechtsanwältin hat mich offen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Körner
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Körner
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Julian Körner
aus 15 Bewertungen Kann sich sehr gut in die Intressenlage der Parteien versetzen, kann den Mandanten gut führen und überzeugen. (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Panzig
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Panzig, Hegelallee 5, 14467 Potsdam 6961.4142845293 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Panzig bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Herr Panzig hat viele Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht und leasst sich von Grosskanzleien wie BLD nichts vormachen. (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Müller
Müller, Förstermann - Rechtsanwälte, Gründgensstr. 26, 22309 Hamburg 6720.6976121405 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Hallo Herr Müller,Vielen lieben Dank Herr Müller, das hat viel geholfen. Er ist der beste Rechtsanwalt sehr schnell … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
sehr gut
Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch, Weststr. 24, 09112 Chemnitz 7043.1639501652 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
aus 20 Bewertungen Wir fühlten uns in allen Dingen sehr gut beraten und vertreten. Danke (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Quick
Rechtsanwalt Philip Quick
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philip Quick
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hums ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stork
Rechtsanwalt Thomas Stork
Kanzlei Thomas Stork, Bippener Str. 29, 49626 Berge 6636.30905008 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Stork ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(19.01.2022) Den Termin zur Beratung habe ich sehr schnell bekommen. Er hat mich absolut professionell vertreten. Ebenfalls hat er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.