3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg
Kanzlei Wurch & Lichtenberg, Salinenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe 6728.318632345 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Ich habe bisher noch keinen Anwalt kennengelernt, der wirklich ganz genau zuhört und alles genauso umsetzen kann, egal … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
Rechtsanwalt Norbert Müller
Kanzlei Müller & Coll, Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.803644201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(14.12.2020) Ein sehr kompetenter Anwalt der mich excellent vertreten hat und sich auch Zeit genommen hat .Es ist zwar schon einige …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt André Knapheide
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mohamad Banna
Rechtsanwalt Mohamad Banna
Kanzlei Banna, Schlossstraße 115, 12163 Berlin 6973.7132087402 km
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ -Mahatma Gandhi-
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mohamad Banna unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(12.01.2024) Bei meinem Mietrechtsfall war Herr Banna eine große Hilfe. Klare, verständliche Beratung und schnelle Lösungsfindung. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Weise
Kanzlei Heike Weise, Neue Halberstädter Str. 31, 38889 Blankenburg (Harz) 6871.7205310237 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Heike Weise
(07.06.2022) ein zeitnaher Rückruf für einen ersten Termin
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg-Martin Walser, Willi-Bleicher-Straße 1, 73033 Göppingen 6964.9362804557 km
Langjährige Erfahrung, kurzfristige und flexible Termine, objektive Beratung persönlich und online.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Walser
(31.10.2022) war schnell geantwortet aber leider meine Problem können Ihn nicht Übernehmen
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
BRUNNHUBER RECHTSANWÄLTE, Sauerlacher Str. 48, 82515 Wolfratshausen 7123.1933302332 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ramona Reinhardt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Keysers
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Keysers
Kanzlei Keysers, Westbeverner Str. 2 - 6, 48291 Telgte 6671.6047958336 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Guido Keysers ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 105 Bewertungen Ich bin lange eine Mandatin von Herrn Keysers und bis jetzt hat er mir sehr geholfen. Ich kann nur weiter empfehlen, … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Metten
Rechtsanwalt Joachim Metten
Sozietät Metten & Theissen-Graf Schweinitz, Hochstraße 113, 58095 Hagen 6684.6339936892 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Metten – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt. Ehrlich und kompetent. Danke Herr Metten (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kretschmar
Rechtsanwalt Robert Kretschmar
Kanzlei Kretschmar, Berliner Str. 92, 13507 Berlin 6964.1239103092 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Robert Kretschmar
aus 8 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit RAin Frau Bieber ist sehr zu empfehlen. Sie hat uns geholfen unsere Ansprüche gg unsere … (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
sehr gut
Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
Mang Legal, Bantingstraße 2, 88131 Lindau (Bodensee) 7034.5215557209 km
Ich kümmere mich um Ihre Immobilie.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
aus 14 Bewertungen Herr Mang hat uns bei dem kompletten, durchaus komplizierten, Verkaufsvorgang umfassend betreut. Er war jederzeit … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Willy Marquardt
sehr gut
Rechtsanwalt Willy Marquardt
Rechtsanwälte Christiane & Willy Marquardt, Georg-Schäfer-Str. 17, 97500 Ebelsbach 6956.4864305278 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Willy Marquardt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 213 Bewertungen schnelle und unkomplizierte Hilfe (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Auschner
Rechtsanwalt Christoph Auschner
Anwaltskanzlei Christoph Auschner, Alte Poststr. 20, 51588 Nümbrecht 6713.1195062307 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Auschner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Cord Ingendahl
sehr gut
Rechtsanwalt Cord Ingendahl
Ingendahl Rechtsanwalt, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2803547468 km
Wie kann ich Ihnen helfen?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Cord Ingendahl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Über Anwalt.de einen guten Anwalt gesucht und gefunden. Herr RA Ingendahl war sehr aufmerksam und hat mich beruhigt. … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
Rechtsanwaltskanzlei Hüseyin Yilmaz, Heumarkt 50, 50667 Köln 6675.3474693277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Ich hab die Erfahrung gemacht das einiger Menschen das Geld andere Menschen nicht zurückgeben obwohl sein Recht Geld … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Eisele
Rechtsanwältin Verena Eisele
Kanzlei Jochen Strecker, Rechtsanwalt / Steuerberater, Winnender Straße 9, 71404 Korb 6938.92233459 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Eisele gerne zur Verfügung
(28.04.2023) Die Beratung war sehr hilfreich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dustin Bartz
Rechtsanwalt Dustin Bartz
Rechtsanwaltskanzlei Bartz, Hindenburgstraße 12, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.7147260459 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dustin Bartz
(22.02.2024) Unser Nachbar hat unsere Bäume gestutzt, uns die Rechnung geschickt, obwohl wir ihm vor 10 Jahren ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Linke
Rechtsanwalt Norbert Linke
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Linke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Zuverlässig, Kurze Wartezeiten, fachlich Kompetent und einsatzfreudig (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Purucker
Rechtsanwalt Detlef Purucker
Jagusch Rechtsanwälte, Bamberger Str. 9b, 63743 Aschaffenburg 6864.7113834152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Purucker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Hunger gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Conrad Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Conrad Lehmann
Conrad Lehmann | Rechtsanwalt, Am Silbergraben 23, 14480 Potsdam 6968.5063015695 km
Ich bin der Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um die Immobilie!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Conrad Lehmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 58 Bewertungen In jedem Fall werde ich weiter mit Herrn Lehmann arbeiten, wenn wir weiter gehen: Sehr sachliche, kompetente und … (14.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.