3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Birk
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Birk
Anwaltskanzlei Jochen Birk, Schweinsdorfer Str. 33, 91541 Rothenburg ob der Tauber 6960.6043287309 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jochen Birk
aus 180 Bewertungen RA Jochen Birk hat mich in dieser Angelegenheit kurzfristig und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und die … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrich Werhahn
Rechtsanwalt Henrich Werhahn
Kanzlei Henrich Werhahn, Heinrich-Nordhoff-Str. 3-5, 34225 Baunatal 6809.0024723231 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Henrich Werhahn - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(22.01.2017) Schon immer eine gute anwaltskanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Kanzlei Dr. Rudolf Höpflinger, Alpenstraße 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0358300076 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(07.09.2023) Immer gut Beraten! Sehr kompetent in allen Angelegenheiten 👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Guntram S. Meiß
Rechtsanwalt Guntram S. Meiß, Hans-Löscher-Str. 37, 39108 Magdeburg 6892.4361039885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Guntram S. Meiß vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich bin vom Auftreten des Rechtsanwalts Meiß angenehm überrascht. Mit ruhiger Stimme hat er mir die Befangenheit … (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Seidl
Rechtsanwalt Jürgen Seidl
Kanzlei Jürgen Seidl, Goethestraße 8, 85221 Dachau 7104.0761661979 km
„Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sie als Mandant mit Ihrem Problem und Anliegen.“
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Seidl
(25.04.2024) Prompter Rückruf zur Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Mahr
Rechtsanwalt Dieter Mahr
Kanzlei Dieter Mahr, Überbach 7, 55471 Külz (Hunsrück) 6757.76885322 km
Fachanwalt Agrarrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Mahr ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Top (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer
Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer
Kanzlei Michael Wirrer, Laudongasse 20/2, 1080 Wien, Österreich 7410.6987531323 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer
(09.01.2024) Leider ein sehr schlechter Anwalt. Kennt viele Personen, aber das bringt ihn auch nichts. Nachdem ich ihn auf Google …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald
Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Schwerpunkt: Gewerbemietrecht
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(08.02.2023) Schnelle und sehr kompetente Beratung, verständliche Erläuterung und hilfreiche Tipps zum weiteren Vorgehen. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Anwaltskanzlei Hartung, August-Bebel-Str. 7a, 07743 Jena 6957.8041600256 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Thomas vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(08.04.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann
sehr gut
DR. GABELMANN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH, Hirschstr. 137, 76137 Karlsruhe 6868.989960071 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann
aus 11 Bewertungen Herr Dr. Gabelmann hatte uns eine ausführliche, informative Antwort erteilt. (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Marschner
Rechtsanwalt Roland Marschner
Kanzlei Roland Marschner, Ringstr. 10, 63543 Neuberg 6839.9181468307 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Marschner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Mir hat bei Herrn Rechtsanwalt Roland Marschner vor allem gefallen, dass ich eine ehrliche Beratung erhalten habe. … (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
Dringenberg Rechtsanwälte GbR, Ulmenstr. 16, 09112 Chemnitz 7043.1616648062 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
aus 5 Bewertungen Wir haben über das Thema gesprochen und Sie übernimmt meine Vertretung (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Asche
Rechtsanwalt Frank Asche
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft, Erftstr. 78, 41460 Neuss 6645.0521757109 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Asche vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(22.03.2022) Ich war von A-Z mit Herrn Asche sehr zufrieden. Zudem ist es ein Anwalt, den man "versteht", wenn er etwas …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
sehr gut
Theiß Rechtsanwälte GbR, Friedrichsplatz 11, 34117 Kassel 6810.7426183244 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Klimatos ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung. Nochmal vielen Dank. (25.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Neumann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Neumann
Müller, Woernle & Neumann Rechtsanwälte, Rüppurrer Str. 1a, 76137 Karlsruhe 6869.8501153221 km
Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht in Karlsruhe
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Martin Neumann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Ich wurde zeitnah zurückgerufen und bekam auch gleich einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstegespräch konnte auch … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schomberg
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Schomberg
aus 25 Bewertungen Rechtsstreit mit der KFZ Versicherung des Unfallverursachers gewonnen (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
Kanzlei Wolfgang Wörner, Karl-Staib-Str. 5, 65795 Hattersheim am Main 6817.9908392055 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wörner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Mein Thema war eine einbehaltene Mietkaution. Zunächst erfolgte eine gründliche "Erst-Anamnese" des … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Spindler
Rechtsanwalt Michael Spindler
Anwaltskanzlei Spindler, Kettenstraße 11, 99084 Erfurt 6921.9717702835 km
Für Ihr Recht - Setzen Sie auf Professionalität und Kompetenz.
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Spindler
(22.01.2024) Ich habe Herr Spindler für eine Beratung in zivilrecht aufgesucht. Herr Spindler hatte sich vorab mit mir ausgetauscht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Jung
Kanzlei Marietta Scherlo, Bahnhofstr. 17-19, 35066 Frankenberg (Eder) 6781.8251777528 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Eckhardt Jung
aus 6 Bewertungen Herr Jung hat sich viel Zeit genommen für ein sehr nettes, informatives und detailliertes Gespräch über die … (06.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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