3.126 Anwälte für Erfüllung | Seite 131

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Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Ponomar
Rechtsanwältin Tanja Ponomar
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstraße 13, 38518 Gifhorn 6809.3826054209 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erfüllung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Ponomar gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Esser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erfüllung
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klocke
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klocke
Kanzlei Martin Klocke, Oststr. 28, 53879 Euskirchen 6679.4710143413 km
Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erfüllung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Klocke
aus 34 Bewertungen Herr Klocke ist ein sehr unkomplizierter und verständnisvoller Anwalt, der sich mit sehr viel Einsatz und Feingefühl … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charleen Pfohl
Rechtsanwältin Charleen Pfohl
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Im Bereich Erfüllung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Charleen Pfohl
aus 7 Bewertungen Ganz tolle Begleitung in einem Rechtsfall zu einem medizinischen Behandlungsfehler. Fachlich auf dem aktuellen Stand, … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erfüllung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast
Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast
Fachanwalts-Kanzlei Daniel Kynast, Wollmatinger Strasse 1, 78467 Konstanz 6993.5817513408 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast ist Ihr Ansprechpartner für Erfüllung
(17.10.2023) Wir haben in einer langwierigen Mietangelegenheit mit Herrn Kynast zu tun. Er ist ausgesprochen nett und kompetent.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfüllung

Fragen und Antworten

  • Erfüllung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfüllung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erfüllung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfüllung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfüllung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Erfüllung ist in den §§ 362 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wird eine Schuld getilgt, erlöschen das jeweilige Schuldverhältnis und die diesbezüglichen Sicherheiten wie z. B. eine Bürgschaft oder ein Pfandrecht.

Zu beachten ist jedoch, dass die Leistungshandlung nicht genügt, um Erfüllung anzunehmen. Nötig ist vielmehr auch, dass der geschuldete Erfolg eintritt. Wer z. B. nach Abschluss von einem Kaufvertrag den Kaufpreis schuldet, bewirkt keine Erfüllung, nur weil er die Bank anweist, das Geld auf das Konto seines Gläubigers zu überweisen. Der Betrag muss vielmehr dem Konto vom Gläubiger tatsächlich gutgeschrieben werden. Hat der Gläubiger die Leistung angenommen und ist später unzufrieden, muss er nach § 363 BGB beweisen, dass der Schuldner die falsche  oder unvollständige Leistung erbracht hat.

Die Erfüllung ist zu unterscheiden von der Leistung an Erfüllung statt und der Leistung erfüllungshalber:

Bei der Leistung an Erfüllung statt nach § 364 BGB erbringt der Schuldner im Einvernehmen mit dem Gläubiger eine andere Leistung als vereinbart. Wer etwa einen Neuwagen erwirbt, kann häufig seinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben. Damit ist ein Teil des Kaufpreises in Höhe des Werts des alten Kfz erloschen. Wird später ein Mangel an der „anderen" Leistung entdeckt, hat der Gläubiger Ansprüche aus Gewährleistung gegen seinen Schuldner.

Eine Leistung erfüllungshalber liegt vor, wenn der Gläubiger einen ihm vom Schuldner überlassenen Gegenstand verwerten will, um sich zu befriedigen. Bei der Leistung erfüllungshalber hat der Gläubiger den Vorteil, dass sein Anspruch gegen den Schuldner bei missglückter Verwertung - oder falls trotz Verwertung nicht alle Schulden getilgt werden können - nicht erlischt, eine Geltendmachung der Ursprungsforderung (in Höhe der Restschuld) also noch immer möglich ist.

Neben der Erfüllung gibt es auch noch weitere Gestaltungsrechte, mit denen eine Forderung erlöschen kann, und zwar insbesondere

(VOI)

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