5.982 Anwälte für Kindergeld | Seite 250

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Höpfner
sehr gut
Kanzlei Höpfner, Kamp 31, 33098 Paderborn 6744.1778251565 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Beamtenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kindergeld bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Höpfner
aus 98 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Höpfner hat mich zum zweiten Mal zu meinen Recht gegen das Jobcenter verholfen. Ich kann Frau … (16.02.2024)
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Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Schulz-Henze & Stölting, Schuckenteichweg 31, 33818 Leopoldshöhe 6724.7239568879 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kindergeld hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
(12.10.2022) Kurz und knapp die Sachlage geschildert und umgehend umfangreich beraten worden. Ein RA der es in knappen Worten auf …
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Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kindergeld
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidi Schiek
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Rechtsanwältin Heidi Schiek
Kanzlei Schiek, Rosenstraße 31, 72116 Mössingen 6943.0096806545 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kindergeld bietet Frau Rechtsanwältin Heidi Schiek
aus 13 Bewertungen Hinter mir liegen 2 Jahre eines beispiellosen Scheidungskonflikts. Frau Schiek war in dieser Zeit eine der wichtigsten … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Müller
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee Müller
Rechtsanwaltskanzlei Müller, Taunusstraße 44, 65183 Wiesbaden 6799.8433698725 km
Erst informieren, dann handeln
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Müller – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kindergeld
aus 48 Bewertungen Ich bin positiv überrascht über die Strukturierte und schnelle Arbeitsweise. Dazu wurde ich motiviert bis zum schluss … (27.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Niermann
Rechtsanwältin Tanja Niermann
Rechtsanwaltskanzlei Niermann & Wenzel GbR, Karlshafener Straße 11, 34128 Kassel 6806.0133672869 km
Familienrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kindergeld hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Niermann
(27.02.2019) Frau Niermann hat mich über Jahre hinweg in einer schwierigen, sehr komplexen familienrechtlichen Angelegenheit, sowie …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kindergeld

Fragen und Antworten

  • Kindergeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kindergeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kindergeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kindergeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kindergeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Das Kindergeld ist nicht nur steuerrechtlich geprägt. Zwar soll es Eltern dem Grunde nach in Höhe des Existenzminimums eines Kindes von der Steuer befreien. Es stellt darüber hinaus aber, wie auch das Elterngeld, eine staatliche Förderungsleistung für Familien mit Kindern dar. Neben dieser Berührung mit dem Sozialrecht spielt es weiter bei der gegenüber Kindern bestehenden Unterhaltspflicht eine Rolle. Regelungen zum Kindergeld finden sich deshalb auch im Familienrecht.

Rechtliche Grundlagen

Im Steuerrecht regelt das Kindergeld konkret das Einkommensteuergesetz (EStG), solange man unbeschränkt steuerpflichtig ist. Für beschränkt Steuerpflichtige gilt dabei ergänzend das (BKGG). Im Sozialrecht finden sich Regeln unter anderem in verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB). Aussagen familienrechtlicher Art macht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor allem in den auf § 1601 BGB folgenden Bestimmungen. Je nach betroffenem Gesetz sind für eine eventuelle Klage verschiedene Gerichte zuständig. So kann neben dem Finanzgericht auch das Sozialgericht oder das Familiengericht mit ihr befasst sein.

Antragserfordernis bei der Familienkasse

Kindergeld wird ab der Geburt eines Kindes auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse hin gewährt. Sie sind der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet. Und sie – und nicht die Finanzämter – zahlen es dann auch aus. Für im öffentlichen Dienst Tätige ist das die jeweilige Bezügestelle ihres Dienstherren oder Arbeitgebers. Eine Geburtsurkunde ist in beiden Fällen vorzulegen.

Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld wird monatlich gewährt. Für das erste und zweite Kind gibt es im Jahr 2013, wie seit 2010 unverändert, 184 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 190 Euro und darüber hinaus 215 Euro pro weiterem Kind.

Leistungsberechtigte und Zahlungsdauer

Kindergeld wird Eltern und Adoptiveltern – bei Pflegeeltern und Großeltern lebenden Kindern auch diesen – mindestens so lange gezahlt, bis das Kind volljährig wird. Anspruch hat dabei immer nur ein Teil. Bei unverheirateten, geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern steht das Kindergeld nur dem Elternteil zu, der das Kind beherbergt. Der Unterhaltsverpflichtete bekommt das Kindergeld allerdings hälftig bei der Unterhaltsleistung angerechnet. Kinder aus früheren Ehen können im Übrigen als so genannte Zählkinder gelten. Lebt das erste Kind des Mannes beispielsweise bei seiner Mutter und hat er mit seiner neuen Ehefrau zwei weitere Kinder, so gilt letzteres bei entsprechender Beantragung als drittes Kind. Entsprechend erhält man zumindest für dieses mehr Kindergeld. Einen persönlichen Anspruch haben Kinder dagegen nur, wenn sie Vollwaisen sind oder ihnen der Verbleib ihrer Eltern unbekannt ist und kein Dritter den Kindergeldanspruch hat. Im Übrigen gibt es Kindergeld nur, solange ein Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Mit Ablauf des Monats, in dem das Ereignis liegt, endet der Anspruch, sofern es nicht am 1. Monatstag stattfand. Darüber hinaus ist das nur in besonderen Fällen möglich und muss gesondert mit entsprechenden Belegen beantragt werden.

So etwa bei arbeitssuchend gemeldeten, erwerbslosen Kindern bis zum Alter von 21. Befinden sie sich noch in Ausbildung, Studium bzw. warten notgedrungen auf den Beginn, besteht der Kindergeldanspruch, bis sie 25 Jahre alt sind. Übergangszeiträume von bis zu vier Monaten zwischen verschiedenen Stationen – etwa zwischen Schule und Ausbildungsstelle – lassen das Kindergeld unberührt. Dasselbe gilt, wenn Kinder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Die Zahlungsdauer verlängern können allerdings nur frühere Wehr- und Zivildienstzeiten sowie eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe, weil währenddessen keine Kindergeldzahlung erfolgte. Für den freiwilligen Wehrdienst gilt das nicht.

Kindergeld ohne Altersgrenze gibt es ansonsten nur für behinderte Kinder, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss vor dem 27. Geburtstag und 1.1.2007 eingetreten sein, ansonsten, bevor das Kind 25 Jahre alt wurde. Das ist durch Schwerbehindertenausweis und ärztliches Attest nachzuweisen.

Heiratet ein Kind währenddessen oder wird es schwanger fällt das Kindergeld weg, da der Ehegatte bzw. Vater nun anstelle der Eltern unterhaltspflichtig wird. Reichen die Mittel nicht aus, kann ein Kindergeldanspruch aber ausnahmsweise weiter bestehen.

Das Sozialrecht verpflichtet Kindergeldempfänger im Übrigen, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Kinderzulagen

Weitere sozialrechtliche Auswirkung hat das Kindergeld in Verbindung mit sonstigen Sozialleistungen. So etwa bei bestehender Riester-Rente. Auf Antrag und bei Zahlung des Mindesteigenbetrags wird dem erziehenden Elternteil – bei Verheirateten grundsätzlich der Mutter – eine Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder gezahlt. Für davor auf die Welt gekommene Kinder sind es 185 Euro. Bei geringeren Einzahlungen erfolgt eine entsprechende Kürzung.

Für Beamte und im öffentlichen Dienst tätige Personen gibt es weitere besondere Zuschläge, die vom Kindergeldanspruch abhängen, etwa im Krankheitsfall des Kindes.

Eine Kinderzulage kann allerdings auch das Kindergeld entfallen lassen. Beispielsweise bei Anspruch auf Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wohnsitz und Staatsangehörigkeit

Die Kindergeldzahlung erfolgt auch an deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben. Beschränkt Steuerpflichtige bedürfen eines besonderen Antrags. Im Übrigen gewährt ihnen in bestimmten Fällen das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) einen Kindergeldanspruch. Einen Kindergeldanspruch haben in Deutschland lebende Ausländer, die nicht aus EU- und EWR-Staaten kommen, allerdings nur, wenn sie sich hier erlaubterweise niederlassen oder aufhalten dürfen. Ist der Aufenthalt zu Bildungszwecken erlaubt oder ist dieser generell nur gestattet oder geduldet, gilt das nicht. Internationale Abkommen beinhalten zahlreiche Sonderregeln.

Eigenes Kindeseinkommen

Seit Anfang 2012 dürfen Kinder unbegrenzt eigenes Einkommen erzielen, ohne dass das Kindergeld deshalb wegfällt. In den Jahren 2010 und 2011 endete die Kindergeldzahlung bei höheren steuerpflichtigen Einkünften als 8004 Euro pro Jahr schlagartig. Bereits gezahltes Kindergeld war unter Umständen zurückzuzahlen. Weiterhin gilt jedoch eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden, die nur zwei Monate im Jahr überschritten sein darf. Im Jahresdurchschnitt darf sich dann allerdings keine längere durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden ergeben. Sonst fällt auch hier das Kindergeld weg.

(GUE)

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