3.423 Anwälte für Modernisierung | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz, Schillerstraße 73-75, 46535 Dinslaken 6628.8809818541 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Spitzen Anwalt und weiterhin Anwalt meines Vertrauens. (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg
Kanzlei Wurch & Lichtenberg, Salinenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe 6728.318632345 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ich habe bisher noch keinen Anwalt kennengelernt, der wirklich ganz genau zuhört und alles genauso umsetzen kann, egal … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Martin
sehr gut
Rechtsanwalt André Martin
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
Erfolg ist kein Zufall!
Fachanwalt Steuerrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Modernisierung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt André Martin
aus 17 Bewertungen Herrn Martin und sein Team kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. (21.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause
Kanzlei Ortwin Krause, Ritterstr. 23, 25524 Itzehoe 6673.1356841391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Modernisierung
aus 40 Bewertungen Sehr gute Beratung und Durchsetzung meiner Forderungen, in Sachen Scheidung . Nachdem mich ein Anwalt in … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Kläsener
Anwaltskanzlei Petra Kläsener, Adolf-Grimme-Str. 4, 45768 Marl 6646.447105198 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung bietet Frau Rechtsanwältin Petra Kläsener
aus 6 Bewertungen schnell und sehr gut (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rodi
Rechtsanwalt Philipp Rodi
Kanzlei Philipp Rodi, Ulanenplatz 2, 63452 Hanau 6840.2078909732 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Rodi unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Modernisierung
aus 8 Bewertungen Sehr zu empfehlen, Sachlich und Aufmerksam war Herr RA. Rosi. Gerne wieder. (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Helmuth Krasberg
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Helmuth Krasberg
Krant & Multhaup Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hagenauer Str. 30, 42107 Wuppertal 6669.8917997673 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Helmuth Krasberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Modernisierung
aus 31 Bewertungen Herr Krasberg hat uns in einer Nebenkostenklage vertreten und die Dinge vor Gericht wieder gradegerückt.Also ich war … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cord Ingendahl
sehr gut
Rechtsanwalt Cord Ingendahl
Ingendahl Rechtsanwalt, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2803547468 km
Wie kann ich Ihnen helfen?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Cord Ingendahl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Modernisierung
aus 23 Bewertungen Über Anwalt.de einen guten Anwalt gesucht und gefunden. Herr RA Ingendahl war sehr aufmerksam und hat mich beruhigt. … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Karsten
Kanzlei Harald Karsten, An der Untergeis 6, 36251 Bad Hersfeld 6848.0944875577 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Modernisierung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Karsten
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Peters
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Peters
Arbeitsrecht München | Kern + Peters Rechtsanwälte, Terminalstrasse Mitte 18, 85356 München 7119.8420608576 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Peters gerne zur Verfügung
aus 62 Bewertungen Die telefonische Auskunft zu einem eventuell bevorstehenden Rechtsstreit mit einer Kfz-Leasingbank war sehr kompetent … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Walther
Bürogemeinschaft Politycki und Walther, Hügelstr. 2, 60435 Frankfurt am Main 6823.9327626956 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Walther – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hippe
Rechtsanwalt Carsten Hippe
Anwaltskanzlei Carsten Hippe, Magdeburger Allee 140, 99086 Erfurt 6920.8136761493 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hippe - Ihr juristischer Beistand im Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwältin Raika Urbanitz
Kanzlei Raika Urbanitz, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm 6807.5202297478 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Raika Urbanitz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Modernisierung
aus 6 Bewertungen Frau Urbanitz ist sehr kompetent und auch jederzeit erreichbar. Beherrscht einen sehr guten Schriftverkehr mit dem … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Arnold
Rechtsanwalt Arnold, Lattengasse 63, 65604 Elz 6768.9687968083 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Arnold bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
(04.10.2022) Anliegen konnte schnell und kompetent geklärt werden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Falk bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
(15.06.2021) Schnell abgearbeitet. Eine Anwältin aus Itzum wollte meinen Fall nicht übernehmen bzw mit hohen Kosten. Jeder Zeit …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Modernisierung

Fragen und Antworten

  • Modernisierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Modernisierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Modernisierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Modernisierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Modernisierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Modernisierung liegt bei Maßnahmen vor, die die Mietsache verbessern, neuen Wohnraum schaffen oder die Energie oder Wasser einsparen sollen. Mieter müssen derartige Modernisierungen grundsätzlich dulden. Die Modernisierung berechtigt den Vermieter zudem zur Mieterhöhung in gewissen Grenzen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bauliche Veränderung bedeutet nicht immer gleich Modernisierung. An einer Modernisierung fehlt es z. B. immer, wenn bloß ein Mietmangel beseitigt wird. Ebenso ist das Erbringen ohnehin nach dem Mietvertrag geschuldeter Leistungen oder das Versetzen einer Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand keine Modernisierung. Die Kosten für solche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung kann der Vermieter daher anders als die einer Modernisierung nicht auf die Mieter umlegen. Renovieren kann jedoch mit einer Modernisierung einhergehen, was aber eine Kostenteilung erforderlich macht. Konkrete Angaben zum Reparaturbedarf sind dabei Sache des Mieters, das Gegenteil muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Das gilt auch, wenn der Mieter bereits entsprechend vom Vermieter bei den Modernisierungskosten in Abzug gebrachte Reparaturkosten nicht anerkennt.

Eine Verbesserung der Mietsache kann sowohl in der Mietwohnung wie im Außenbereich des Mietshauses stattfinden. Die Modernisierung muss dabei den Wohnwert verbessern. Das kann beispielsweise darin liegen, dass der Vermieter einen Balkon anbringen, einen Parkplatz anlegen oder einen Fernsehanschluss installieren lässt. Die Modernisierung kann dabei eine andere Einstufung im Mietspiegel und so eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigen. Dient die Verbesserung aber nur dazu, Mietwohnungen später in Wohnungseigentum bzw. eine Eigentumswohnung umzuwandeln, liegt keine Modernisierung vor.

Schaffung neuen Wohnraums beinhaltet die Aufstockung sowie Anbauten und den Ausbau bestehender Wohnungen. Die Schaffung neuen Wohnraums muss dabei nicht mit dem Zweck der Vermietung erfolgen.

Energetische Sanierung steht als Fachbegriff für die Modernisierung zur Senkung des Energieverbrauchs. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Verbesserungen der Heizung durch Solaranlagen oder der Einbau einer Wärmedämmung. Mieter dürfen bei solch einer energetischen Modernisierung für die Dauer der ersten drei Monate nicht die Miete mindern. Vor Ablauf von drei Monaten ist eine Mietminderung allerdings zulässig, wenn die Modernisierung die Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Diese Sonderregelung bei der Mietminderung betrifft nur die energetische Modernisierung.

In anderen Fällen sind Mieter von Anfang an zur Mietminderung berechtigt. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen durch die Modernisierung dabei nicht unerheblich sein. Beispiel für einen Minderungsgrund ist etwa die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer vorhandenen Einbauküche. Muss der Mieter deshalb woanders essen, kann der Vermieter sogar zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sein. Entsprechendes gilt etwa auch für eine notwendige Reinigung durch den Mieter. Auf eine Zustimmung des Mieters zur Modernisierung kommt es dabei nicht an. Nicht zuletzt ist ein Mieter bei einer angekündigten Modernisierung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Kündigung muss dabei vor Ablauf des Monats erfolgen, indem dem Mieter die Modernisierung mitgeteilt worden war und wird mit Ablauf des nächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Modernisierung müssen Mieter es bei entsprechenden Umbauarbeiten dulden, dass beispielsweise Handwerker ihre Wohnungen betreten oder Leitungen durch diese verlegt werden. Und das unabhängig davon, ob die Modernisierung ihnen zugutekommt. Von besonderer Bedeutung dafür ist aber eine rechtzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen, wie sie das Mietrecht Vermietern vorschreibt. Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf vermieteter Immobilien kann zudem der Käufer schon vor dem Vermieterwechsel eine Modernisierung mit Genehmigung des Vermieters ankündigen. Die Ankündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn einer Maßnahme. Dabei muss die Ankündigung Angaben zur Art der Maßnahme, ihren voraussichtlichen Umfang sowie ihre Dauer und ihren Beginn beinhalten. Bei erwarteter Mieterhöhung muss ein Betrag genannt werden. Eine erwartete Energieeinsparung ist zu beziffern.

Ein Härtefall kann die Duldung einer Modernisierung ausschließen. Voraussetzungen dafür muss der Mieter vorbringen. Als Härtegründe kommen neben anderen Gründen vor allem das Ausmaß der Arbeiten, bauliche Folgen, vorherige Aufwendungen eines Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung in Frage. Die Mieterhöhung darf den Mieter nicht zwingen, die Wohnung verlassen zu müssen. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Mieterhöhung zum Einkommen und Vermögen des Mieters an. Im Fall einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung kann der Vermieter dabei aber nicht verlangen, dass der Mieter sich mittels Untermietvertrag einen Untermieter in die Wohnung hereinholt, um so eigene Einnahmen zu erzielen.

Im Übrigen kommt es für eine zulässige Mieterhöhung aufgrund Modernisierung darauf an, dass sich zumindest der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen kann auch ohne diese Gründe eine Mieterhöhung erfolgen. Die Mieterhöhung darf aber unabhängig davon maximal nur bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bezogen auf die Jahresmiete betragen. Ein zwischenzeitlich stattgefundener Eigentumswechsel oder Vermieterwechsel hat darauf keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Staffelmiete. Außerdem dann, wenn der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht zugestimmt hat, weil ein Härtegrund vorlag. Eine nicht rechtzeitige Ankündigung schließt das Recht zur Mieterhöhung hingegen nicht aus. Die neue Miete muss im Übrigen ab dem dritten Monat nach Erklärung der Mieterhöhung gezahlt werden. Allerdings muss die Erklärung eine ausreichende Erläuterung hinsichtlich der Kosten und des Nutzens - z. B. etwaiger Einspareffekte bei energetischer Sanierung - beinhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Mitteilung verlängert sich die Frist um sechs Monate. Nicht zuletzt dürfen Mieter auch aufgrund der Mieterhöhung den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Modernisierung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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