3.421 Anwälte für Modernisierung | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Kunath
Rechtsanwalt Mirko Kunath
Kanzlei Mirko Kunath, Badergasse 7-9, 04808 Wurzen 7002.027250754 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Kunath bietet Rat und Unterstützung im Bereich Modernisierung
(18.03.2022) Trotz aussichtsloser CHANCHE bei einen unverschuldeten Parkplatzunfall (lt.Versicherung immer 50 zu 50 Prozent …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ziemer
Rechtsanwältin Monika Ziemer
Anwaltskanzlei ZIEMER, Roßmarkt 35, 63739 Aschaffenburg 6862.7314121257 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Ziemer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Modernisierung
aus 9 Bewertungen Habe anwaltliche Begleitung erlebt in Form von juristischem Können kombiniert mit feiner Menschenkenntnis, … (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cord Ingendahl
sehr gut
Rechtsanwalt Cord Ingendahl
Ingendahl Rechtsanwalt, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2803547468 km
Wie kann ich Ihnen helfen?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Modernisierung beantwortet Herr Rechtsanwalt Cord Ingendahl
aus 23 Bewertungen Über Anwalt.de einen guten Anwalt gesucht und gefunden. Herr RA Ingendahl war sehr aufmerksam und hat mich beruhigt. … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Frau Rechtsanwältin Sylvia Stechow
(23.02.2023) Das Gespräch über den Kindesunterhalt war informativ und alle meine Fragen und welterführende Probleme würden zu …
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Rechtsanwalt Stephan Koonen
Kanzlei Lentz – Koonen, Aachener Straße 70, 4700 Eupen, Belgien 6633.3348300568 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Koonen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Modernisierung
(27.06.2018) Er hatte recht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Modernisierung
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
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Rechtsanwalt Kevin Winter
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9273444932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Kevin Winter ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Modernisierung
(23.05.2022) Herr Wetter hat uns mit seinem kompetenten Service im Verkehrsrecht geholfen, als wir uns an ihn wandten. Er erklärte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Bitsch
Roger Bitsch & Koll., Marktplatz 3, 90584 Allersberg 7033.0912020059 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Roger Bitsch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Gonschorek & Coll. Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, Weserstr. 127, 27572 Bremerhaven 6640.6810496076 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Modernisierung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alice Gonschorek
(01.12.2020) Sehr informativ, gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger von der Wehd
sehr gut
Kanzlei Holger von der Wehd, Flurstr. 7, 96515 Sonneberg 6967.6955105828 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Holger von der Wehd bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Sehr guter Anwalt würde ihn jederzeit weiterempfehlen (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Steffen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Steffen
Kanzlei Katharina Steffen, Baumgarten 3, 96215 Lichtenfels 6970.6800158878 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Steffen
aus 10 Bewertungen Frau Steffen war sehr freundlich beim Telefonat und hat mir den Rat gegeben es erstmals mit einem Schreiben an den … (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kolb
Rechtsanwalt Andreas Kolb
Kanzlei Andreas Kolb, Frankfurter Allee 191, 10365 Berlin 6980.2332891449 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kolb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Modernisierung
aus 7 Bewertungen Sterne für Kolb? Der einzige Stern ist der der Ninja! Ein Blender...ein Rattenfänger....ein Schaumschläger... ein … (21.11.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Modernisierung

Fragen und Antworten

  • Modernisierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Modernisierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Modernisierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Modernisierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Modernisierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Eine Modernisierung liegt bei Maßnahmen vor, die die Mietsache verbessern, neuen Wohnraum schaffen oder die Energie oder Wasser einsparen sollen. Mieter müssen derartige Modernisierungen grundsätzlich dulden. Die Modernisierung berechtigt den Vermieter zudem zur Mieterhöhung in gewissen Grenzen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bauliche Veränderung bedeutet nicht immer gleich Modernisierung. An einer Modernisierung fehlt es z. B. immer, wenn bloß ein Mietmangel beseitigt wird. Ebenso ist das Erbringen ohnehin nach dem Mietvertrag geschuldeter Leistungen oder das Versetzen einer Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand keine Modernisierung. Die Kosten für solche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung kann der Vermieter daher anders als die einer Modernisierung nicht auf die Mieter umlegen. Renovieren kann jedoch mit einer Modernisierung einhergehen, was aber eine Kostenteilung erforderlich macht. Konkrete Angaben zum Reparaturbedarf sind dabei Sache des Mieters, das Gegenteil muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Das gilt auch, wenn der Mieter bereits entsprechend vom Vermieter bei den Modernisierungskosten in Abzug gebrachte Reparaturkosten nicht anerkennt.

Eine Verbesserung der Mietsache kann sowohl in der Mietwohnung wie im Außenbereich des Mietshauses stattfinden. Die Modernisierung muss dabei den Wohnwert verbessern. Das kann beispielsweise darin liegen, dass der Vermieter einen Balkon anbringen, einen Parkplatz anlegen oder einen Fernsehanschluss installieren lässt. Die Modernisierung kann dabei eine andere Einstufung im Mietspiegel und so eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigen. Dient die Verbesserung aber nur dazu, Mietwohnungen später in Wohnungseigentum bzw. eine Eigentumswohnung umzuwandeln, liegt keine Modernisierung vor.

Schaffung neuen Wohnraums beinhaltet die Aufstockung sowie Anbauten und den Ausbau bestehender Wohnungen. Die Schaffung neuen Wohnraums muss dabei nicht mit dem Zweck der Vermietung erfolgen.

Energetische Sanierung steht als Fachbegriff für die Modernisierung zur Senkung des Energieverbrauchs. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Verbesserungen der Heizung durch Solaranlagen oder der Einbau einer Wärmedämmung. Mieter dürfen bei solch einer energetischen Modernisierung für die Dauer der ersten drei Monate nicht die Miete mindern. Vor Ablauf von drei Monaten ist eine Mietminderung allerdings zulässig, wenn die Modernisierung die Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Diese Sonderregelung bei der Mietminderung betrifft nur die energetische Modernisierung.

In anderen Fällen sind Mieter von Anfang an zur Mietminderung berechtigt. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen durch die Modernisierung dabei nicht unerheblich sein. Beispiel für einen Minderungsgrund ist etwa die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer vorhandenen Einbauküche. Muss der Mieter deshalb woanders essen, kann der Vermieter sogar zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sein. Entsprechendes gilt etwa auch für eine notwendige Reinigung durch den Mieter. Auf eine Zustimmung des Mieters zur Modernisierung kommt es dabei nicht an. Nicht zuletzt ist ein Mieter bei einer angekündigten Modernisierung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Kündigung muss dabei vor Ablauf des Monats erfolgen, indem dem Mieter die Modernisierung mitgeteilt worden war und wird mit Ablauf des nächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Modernisierung müssen Mieter es bei entsprechenden Umbauarbeiten dulden, dass beispielsweise Handwerker ihre Wohnungen betreten oder Leitungen durch diese verlegt werden. Und das unabhängig davon, ob die Modernisierung ihnen zugutekommt. Von besonderer Bedeutung dafür ist aber eine rechtzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen, wie sie das Mietrecht Vermietern vorschreibt. Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf vermieteter Immobilien kann zudem der Käufer schon vor dem Vermieterwechsel eine Modernisierung mit Genehmigung des Vermieters ankündigen. Die Ankündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn einer Maßnahme. Dabei muss die Ankündigung Angaben zur Art der Maßnahme, ihren voraussichtlichen Umfang sowie ihre Dauer und ihren Beginn beinhalten. Bei erwarteter Mieterhöhung muss ein Betrag genannt werden. Eine erwartete Energieeinsparung ist zu beziffern.

Ein Härtefall kann die Duldung einer Modernisierung ausschließen. Voraussetzungen dafür muss der Mieter vorbringen. Als Härtegründe kommen neben anderen Gründen vor allem das Ausmaß der Arbeiten, bauliche Folgen, vorherige Aufwendungen eines Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung in Frage. Die Mieterhöhung darf den Mieter nicht zwingen, die Wohnung verlassen zu müssen. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Mieterhöhung zum Einkommen und Vermögen des Mieters an. Im Fall einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung kann der Vermieter dabei aber nicht verlangen, dass der Mieter sich mittels Untermietvertrag einen Untermieter in die Wohnung hereinholt, um so eigene Einnahmen zu erzielen.

Im Übrigen kommt es für eine zulässige Mieterhöhung aufgrund Modernisierung darauf an, dass sich zumindest der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen kann auch ohne diese Gründe eine Mieterhöhung erfolgen. Die Mieterhöhung darf aber unabhängig davon maximal nur bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bezogen auf die Jahresmiete betragen. Ein zwischenzeitlich stattgefundener Eigentumswechsel oder Vermieterwechsel hat darauf keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Staffelmiete. Außerdem dann, wenn der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht zugestimmt hat, weil ein Härtegrund vorlag. Eine nicht rechtzeitige Ankündigung schließt das Recht zur Mieterhöhung hingegen nicht aus. Die neue Miete muss im Übrigen ab dem dritten Monat nach Erklärung der Mieterhöhung gezahlt werden. Allerdings muss die Erklärung eine ausreichende Erläuterung hinsichtlich der Kosten und des Nutzens - z. B. etwaiger Einspareffekte bei energetischer Sanierung - beinhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Mitteilung verlängert sich die Frist um sechs Monate. Nicht zuletzt dürfen Mieter auch aufgrund der Mieterhöhung den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

(GUE)

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