4.255 Anwälte für Rechtsbehelfe | Seite 178

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Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Krätschell
sehr gut
Rechtsanwalt Albrecht Krätschell
Krätschell Strafverteidigung, Widenmayerstraße 43, 80538 München 7119.9650376363 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Albrecht Krätschell ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rechtsbehelfe
aus 107 Bewertungen Der beste Anwalt, den ich je getroffen habe, sehr zielstrebig, ehrgeizig, trotz Problemen mit der Sprachbarriere, er … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegbert Busse
gut
Kanzlei Siegbert Busse, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4911586739 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Rechtsbehelfe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Siegbert Busse
aus 17 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine Abschiebung Brief von Ausländerbehöder bekommen. Bis März ich brauche … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rechtsbehelfe
aus 9 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Fink-Sobirey zusammenzuarbeiten, um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zu lösen … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Korumtas
Kanzlei Korumtas, Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln 6676.8572041774 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe bietet Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer ist Ihr Ansprechpartner für Rechtsbehelfe
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Kanzlei Roland H. Hofmann, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden 6869.9554745765 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Rechtsbehelfe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hook
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hook
Rechtsanwalt Andreas Hook, Obere Str. 12, 07318 Saalfeld/Saale 6960.8651327894 km
Ihr Recht ist mein Anliegen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hook ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rechtsbehelfe
aus 58 Bewertungen Toller Kontakt und ganz tolle Beratung. Habe kurzfristig einen Termin bekommen und ich wurde auch ganz toll und … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsbehelfe

Fragen und Antworten

  • Rechtsbehelfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsbehelfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsbehelfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsbehelfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsbehelfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mit einem Rechtsbehelf können Entscheidungen von Behörden bzw. Gerichten angegriffen werden. Ziel ist dabei, eine andere, für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu erreichen. Dabei werden Rechtsbehelfe im Wesentlichen unterschieden in:

  • Rechtsmittel,
  • andere förmliche Rechtsbehelfe,
  • formlose Rechtsbehelfe.

Rechtsmittel sind insbesondere Berufung und Revision. Auch Sonderfälle wie Anschlussberufung, Anschlussrevision oder Sprungrevision gehören dazu. Rechtsmittel sind besondere förmliche Rechtsbehelfe mit Devolutiveffekt und Suspensiveffekt. Das bedeutet, dass einerseits die bisherige Entscheidung gehemmt, also nicht vollzogen werden kann. Andrerseits soll die Rechtsmittelentscheidung durch die nächsthöhere Instanz gefällt werden Die Berufung im Zivilprozess findet beispielsweise vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, soweit das Urteil von einem Amtsgericht angegriffen wird.

Andere förmliche Rechtsbehelfe sind der Einspruch oder Widerspruch. Auch die Beschwerde gegen prozessuale Entscheidungen oder die Erinnerung gegen die von einem Rechtspfleger getroffene Entscheidung sind förmliche Rechtsbehelfe. Dabei sind förmliche Rechtsbehelfe regelmäßig an eine bestimmte Form bzw. Frist gebunden.

Formlose Rechtsbehelfe, wie eine Petition, Gegendarstellung oder Aufsichtsbeschwerde, z. B. in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sind dagegen jederzeit möglich. Sie führen aber seltener zu dem gewünschten Erfolg, insbesondere wenn zuvor vielleicht eine Rechtmittelfrist verpasst wurde.

In bestimmten Fällen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben, so beispielsweise im Verwaltungsrecht für den behördlichen Bescheid oder das Urteil von einem Verwaltungsgericht. Auch im Strafprozess muss der Verurteilte über seine möglichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert werden. Das bestimmt die Strafprozessordnung (StPO). Im Zivilprozess dagegen ist regelmäßig keine Rechtbehelfsbelehrung erforderlich.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erklärt dem Betroffenen, mit welchem förmlichen Rechtsbehelf, beispielsweise Widerspruch, Klage, Berufung oder Revision die Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gibt die Rechtbehelfsbelehrung auch Frist und Behörde bzw. Gericht an, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden muss.

(ADS)

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