4.733 Anwälte für Scheidungsvereinbarung | Seite 198

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Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider
wolfram & schneider RECHTSANWÄLTE, An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden 7079.7147100311 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Scheidungsvereinbarung
(03.05.2024) Über viele Jahre hinweg hat mich Herr Schneider exzellent beraten und vertreten. Ich empfehle ihn jederzeit weiter.
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sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schumacher ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidungsvereinbarung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Ich war mit der Familie jetzt das dritte mal in 12 Jahren in der Kanzlei vertreten und ich muss sagen alle drei Fälle … (10.11.2023)
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Rechtsanwältin Jane Vornberger
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Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Scheidungsvereinbarung
(07.07.2022) Frau Vornberger hat sich viel Zeit genommen mir meine Möglichkeiten zu erläutern. Ich habe mich gut bei ihr aufgehoben …
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Rechtsanwältin Ute Ernst
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Ernst ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Scheidungsvereinbarung
aus 9 Bewertungen Ich bin sehr froh, dass mich Frau Ernst durch eine unschöne Familienrechtssache so kompetent und einfühlsam … (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Drost
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Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Scheidungsvereinbarung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Drost

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Scheidungsvereinbarung

Fragen und Antworten

  • Scheidungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheidungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Scheidungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheidungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheidungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Scheidungsvereinbarung bietet sich immer an, wenn für beide Partner feststeht, dass ihre Ehe bzw. ihre Lebenspartnerschaft nicht mehr zu retten ist. Eine Scheidungsvereinbarung kommt aber nur in Betracht, wenn beide Ehepartner in die Scheidung einwilligen und an einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen der Ehescheidung interessiert sind. Mit der Scheidungsvereinbarung lassen sich Zeit und viele Kosten sparen, seien es die Anwaltsgebühren oder Prozesskosten - schließlich verringert sich der Streitwert, wenn sich der Richter nicht mit sämtlichen Scheidungsfolgen befassen muss, weil ihm eine Scheidungsvereinbarung vorliegt. Darüber hinaus kann sich das Ehepaar vor Gericht von nur einem Scheidungsanwalt vertreten lassen, was nicht möglich wäre, wenn eine Scheidungsvereinbarung fehlt.

In einer Scheidungsvereinbarung kann insbesondere geregelt werden

Darüber hinaus gibt es noch viele andere Scheidungsfolgen, die geklärt werden können. Bewohnte das Ehepaar eine Mietwohnung, muss z. B. geklärt werden, wer aus der Wohnung zieht und wer als einziger Mieter im Mietvertrag stehen soll. Hatte das Paar gemeinsam ein Haustier erworben, muss es sich einigen, bei wem das Tier bleibt.

Doch Vorsicht: Man kann in einer Scheidungsvereinbarung zwar viel regeln, sogar auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, doch es gibt Grenzen. So darf die „schwächere" Person - zumeist die Ehefrau, die wegen der Kindererziehung kein Einkommen hatte und auch keine Berufserfahrung sammeln konnte - nicht benachteiligt werden. Ginge sie daher beispielsweise komplett „leer" aus, wäre eine derartige Scheidungsvereinbarung unter Umständen nach § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sittenwidrig.

Von der Scheidungsvereinbarung zu unterscheiden ist die sog. Trennungsvereinbarung - hier ist eine endgültige Trennung des Ehepaares noch nicht beabsichtigt. Im Gegenteil, eine Trennungsvereinbarung soll vielmehr eine Versöhnung des Ehepaares ermöglichen.

(VOI)

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