869 Anwälte für Steuerberater | Seite 37

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Rechtsanwalt Ralf Hofmann
Rechtsanwälte Scherer - Fessler - Hofmann, Basler Straße 15, 79189 Bad Krozingen 6884.3640891197 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hofmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Steuerberater
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Rechtsanwalt Ulrich Lübbing
Rechtsanwalt Ulrich Lübbing Fachanwalt für Steuerrecht, Salzmarkt 14, 87600 Kaufbeuren 7073.7884814483 km
Gründlich, hartnäckig, zielstrebig, konziliant im Umgang, aber auch hart in der Sache, nicht streitlustig , aber streitbar. Verbindlich. Unabhängig. Ich begleite Mandanten auf kurzen und langen Wegen.
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Herr Rechtsanwalt Ulrich Lübbing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Steuerberater
aus 15 Bewertungen Herr Lübbing versteht es anschaulich und präzise die Probleme der Erfolgsaussichten über mehrere Instanzen darzulegen. (02.11.2023)
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Rechtsanwalt Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Neumann
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Bei juristischen Problemen im Bereich Steuerberater hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Neumann
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Juristische Fragen im Bereich Steuerberater beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Natascha Marxen
(13.12.2023) Freundliches Verhalten, sofortiges Feedback, Erfahrung und kompetente Vorgehensweise
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Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.242954928 km
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Herr Rechtsanwalt Burkhardt Jordan - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Steuerberater
aus 68 Bewertungen Herr Jordan hat uns in einer Erbrechtangelegenheit sehr fachkundig und zeitnah beraten. Gute Informationen und Tips … (27.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerberater

Fragen und Antworten

  • Steuerberater: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerberater umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerberater und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Steuerberater: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerberater sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Steuerberater hat einen komplexen Aufgabenbereich. Er fertigt für seinen Mandanten nicht nur die Steuererklärung, sondern berät ihn auch hinsichtlich des Steuergebiets, das für den Kunden relevant ist. So hat die Privatperson im Rahmen der Einkommensteuer eher Fragen dazu, wann beispielsweise Werbungskosten vorliegen, die man von der Steuer absetzen kann, während der Unternehmer z. B. wissen möchte, wie der Kauf und die Nutzung von einem Dienstwagen steuerrechtlich zu behandeln ist. Hinzu kommt, dass der Steuerberater für ein Unternehmen die Buchführung oder die Lohnabrechnung erledigen und im Zusammenhang mit einer Existenzgründung das Unternehmenskonzept erstellen darf. Ferner überprüft er den Steuerbescheid seines Mandanten und vertritt diesen gegenüber dem Finanzamt sowie unter Umständen vor dem Finanzgericht. Auch im Steuerstrafrecht darf der Steuerberater zurate gezogen werden, etwa wenn während einer Betriebsprüfung bzw. einer Steuerprüfung beim Prüfer der Verdacht auf eine Steuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen entsteht.

Zu berücksichtigen ist aber, dass der Steuerberater nur als Ratgeber in steuerrechtlichen Bereichen tätig werden darf. Sofern sich Fragen zu anderen Rechtsgebieten ergeben - z. B. zum Mietrecht oder Kaufrecht -, muss der Mandant diesbezüglich einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Außerdem hat die Überprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse nicht durch einen Steuerberater, sondern durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.

Relevante Gesetze, die jeder Steuerberater zu beachten hat, sind beispielsweise:

Danach muss der Steuerberater seine Tätigkeit nicht nur eigenverantwortlich, gewissenhaft und unabhängig erledigen; er darf auch nicht mit berufswidriger Werbung auf sich aufmerksam machen, um sich im Wettbewerb mit anderen Steuerberatern einen Vorteil zu verschaffen. Verstößt der Steuerberater ferner gegen seine Pflichten aus dem Vertrag, dem sog. Mandantenvertrag, kann sein Kunde wegen der Pflichtverletzung unter Umständen Schadenersatz verlangen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Steuerberater seinen Mandanten nur unzureichend beraten hat.

Steuerberater darf man sich übrigens nur nennen, wenn man erfolgreich die Steuerberaterprüfung absolviert hat, § 37 StBerG. Daran darf man wiederum nur teilnehmen, wenn man zugelassen wurde. Eine Zulassung erhält, wer folgende Voraussetzung erfüllt:

  • ein erfolgreich beendetes (Fach-)Hochschulstudium (Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre) von mind. vier Jahren sowie zwei Jahre Berufspraxis im Steuerrecht oder
  • ein erfolgreich beendetes Studium von weniger als vier Jahren sowie drei Jahre Berufspraxis im Steuerrecht oder
  • eine erfolgreich beendete kaufmännische Berufsausbildung bzw. Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie zehn Jahre Berufspraxis im Steuerrecht (sieben Jahre Berufspraxis bei Bilanzbuchhaltern oder Steuerfachwirten). Auch ein Beamter des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung, der mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter o. Ä. tätig war, wird zur Prüfung zugelassen.

Die §§ 37a, 38 StBerG regeln, wann man die Prüfung gar nicht oder nur verkürzt ablegen muss. So ist etwa ein ehemaliger Beamter des gehobenen Dienstes von der Prüfung befreit, wenn er zuvor 15 Jahre im Bereich des Steuerrechts tätig gewesen ist. Dagegen ist etwa für Wirtschaftsprüfer eine verkürzte Prüfung möglich. Ferner ist zu beachten, dass angehende Steuerberater nicht vorbestraft sein dürfen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben müssen und ihr zuvor ausgeübter Beruf mit dem des Steuerberaters nicht unvereinbar sein darf. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Prüfungswiederholung möglich. Man sollte sich bis zum nächsten Versuch aber etwas Zeit nehmen und etwa einen Lehrgang besuchen; schließlich belaufen sich die Kosten der Prüfungszulassung auf 200 Euro, die Kosten für die Prüfung selbst auf ca. 1000 Euro.

(VOI)

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