631 Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Damm
Rechtsanwalt Felix Damm
Damm I Rechtsanwälte, Konrad-Adenauer Strasse 17, 60313 Frankfurt am Main 6826.1764507534 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht bietet Herr Rechtsanwalt Felix Damm
aus 9 Bewertungen Herr Damm nahm sich in einem Ersttelefonat alle Zeit, die nötig war, um meinen speziellen Fall, einen Grauzonenbereich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Geiger
Rechtsanwalt Michael Geiger
Geiger Starfinger & Kollegen, Leipziger Str. 85, 06108 Halle (Saale) 6950.4408631075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Geiger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht gerne behilflich
(18.05.2023) Super Anwalt. Sehr kompetent. Bin richtig zufrieden. Auf jeden Fall sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Kaspar & Partner GbR Rechtsanwälte, Hildastr. 55, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4803610043 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
aus 5 Bewertungen Eine sehr gute, hoch professionelle und ehrliche Beratung! Wir konnten immer Alles fragen, er nahm immer viel Zeit für … (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Bass
Rechtsanwalt Patrick Bass
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden 7079.4363803062 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Bass ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Urheberrecht & Medienrecht
aus 7 Bewertungen Ich hatte Haus durchsuchung und verfahren wegen Drogenhandel, obwohl die gar keine Drogen gefunden hatten. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tröger
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht
aus 29 Bewertungen Super Verteidigung, immer erreichbar und sehr freundlich, alles bestens, sehr zu empfehlen! (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.840955415 km
Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
(19.04.2024) Sehr gute Arbeit ..... Macht sachlich Druck absolut zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
Kanzlei Kerstin Züwerink-Roek, Tennstedter Straße 1A, 12249 Berlin 6977.7035008685 km
Als Fachanwältin im gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht verstehe ich mich als Dienstleister. Ich nehme jeden Mandanten und sein Problem ernst. Kommen Sie frühzeitig zu mir, damit ich helfen kann
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
aus 11 Bewertungen Der Rat, einen erneuten Kindergeldantrag zu stellen (11.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Urheberrecht & Medienrecht

Fragen und Antworten

  • Urheberrecht & Medienrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Urheberrecht & Medienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Urheberrecht & Medienrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Urheberrecht & Medienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Urheberrecht & Medienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Das Urheberrecht ist Teil der Privatrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist vor allem Urheberrechtsgesetz (Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz UrhG), dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) und Verlagsgesetz (VerlagsG) kodifiziert. Das VerlagsG als Spezialgesetz bezieht sich speziell auf das vertragliche Verhältnis zwischen Autor und Verlag.

Die Abgrenzung des Urheberrechts zum gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht etc.) besteht darin, dass sich der gewerbliche Rechtsschutz auf geistige Schöpfungen im kommerziellen Bereich bezieht, das Urheberrecht auf geistige Schöpfungen im kulturellen Bereich.

Gegenstand des Urheberrechts ist das Werk. Nur ein Werk im Sinne des Gesetzes unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Es wird in § 2 UrhG als persönliche geistige Schöpfung definiert (z. B. Sprachwerke, Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst, Lichtbildwerke (Fotografien), Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher bzw. technischer Art). § 2 UrhG wird durch die §§ 3-5 ergänzt. Der Schöpfer des Werkes ist sein Urheber (§ 7 UrhG), juristische Personen und Tiere können nicht Urheber sein, mehrere Personen können hingegen Urheber eines Werkes sein (Miturheber). Neben dem Werk werden auch rein darstellende kreative Leistungen vom UrhG geschützt, also z. B. Leistungen eines Schauspielers, Musikers etc. (Leistungsschutzrechte §§ 73 ff. UrhG).

Wesentlicher Teil des Urheberrechts ist auch das Urheberpersönlichkeitsrecht. Es kommt vor allem im Recht des Urhebers zur Erstveröffentlichung des Werkes (§ 12 UrhG) und dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) zum Ausdruck.

Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öffentlich Zugänglichmachen etc.) ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Urheber kann im deutschen Rechtsraum - im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtsraum - das Urheberrecht nur mit Urheberrechtslizenzvertrag vergeben (§ 31 UrhG), er kann aber das Urheberrecht nicht wie einen Gegenstand „verkaufen". Für die Nutzung seiner Werke hat der Urheber einen Anspruch auf angemessenes Entgelt (§ 32 UrhG), das normalerweise vertraglich als Nutzungslizenz vereinbart wird. Das Urhebervertragsrecht, geregelt in den §§ 28- 44UrhG und §§ 69a - 69g UrhG, stellt Grundregeln für vertragliche Gestaltungen auf. Der Anspruch auf angemessenes Entgelt kann z. B. nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden. Wird ein Werk unvorhergesehen sehr erfolgreich, hat der Urheber einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Beteiligung an diesem Erfolg (§ 32a UrhG, „Bestseller-Paragraph").

Das Urheberrecht unterliegt jedoch auch Schranken. Diese Schranken führen dazu, dass nicht jede Nutzung bzw. Verwertung eines Werkes der Zustimmung des Urhebers bedarf. Zu den Schranken des Urheberrechts zählt u.a. die Zitierfreiheit (§ 51 UrhG), die sog. Panoramafreiheit (§ 59 UrhG), das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG), Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50). Das Urheberrecht ist auch insgesamt zeitlich begrenzt, es besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach dem Tod des Urhebers werden die Rechte von den Erben wahrgenommen, nach Ablauf der sogenannten Schutzfrist wird das Werk „gemeinfrei". Das Werk kann dann von jedermann ohne Beschränkung genutzt werden. Amtliche Werke sind immer gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Das UrhG beinhaltet auch Regelungen zu Urheberrechtsverletzungen. Meist wird das Urheberrecht durch ungenehmigte Nutzungen von geschützten Werken verletzt. Das UrhG hält für solche Rechtsverletzungen zivilrechtliche Schadensersatznormen (v. a. § 97 UrhG), aber auch strafrechtliche Vorschriften bereit (§§ 106 ff. UrhG)

Die bekanntesten Fälle im Bereich der Urheberrechtsverletzung sind die sog. „Filesharing -Fälle". Hier wird das unberechtigte Vervielfältigen und Verbreiten z. B. von Musik- oder Filmdateien über das Internet (Tauschbörsen) mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer kostenpflichtigen Abmahnung geahndet.

In Deutschland ist es für Rechtsanwälte möglich, eine Fortbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu erwerben.

(LOE)

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