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sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Bissa
MICHALSKY BISSA Proksch RECHTSANWÄLTE, Neue Linner Str. 78-80, 47799 Krefeld 6630.5676191635 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Bissa
aus 43 Bewertungen Seit meinem Arbeitsunfall ist Frau Bissa und ihr Team an meine Seite ,und ich muss sagen sie nimmt sich jedesmal sehr … (07.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergleich

Fragen und Antworten

  • Vergleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vergleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein rechtlicher Vergleich wird geschlossen, um einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis zu beseitigen. Das geschieht durch gegenseitiges Nachgeben der streitenden Parteien. Anderes als bei einem Urteil, Anerkenntnis oder Verzicht soll es bei einem Vergleich keinen eindeutigen Verlierer geben und der Streit einfach und kostengünstig beigelegt werden.

Vergleiche werden oft als Prozessvergleich im Zivilprozess geschlossen, wobei Prozessvertreter oder auch das Gericht Vergleichsvorschläge machen können. Der Vergleichsschluss ist dann einerseits Vertragsschluss, andererseits auch den Prozesshandlungen zuzurechnen. Auch eine Einigung außerhalb der eigentlichen Verhandlung ist möglich, wobei der ausgehandelte Vergleich zur Beendigung eines anhängigen Gerichtsverfahrens vom Gericht beurkundet wird. Der materiell-rechtliche Vergleich ist auch unabhängig von Prozess, Mediation oder Schlichtung möglich.

Ausgangspunkt im Zivilrecht ist oft eine Forderung beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag, die der Gläubiger einklagt. Der Schuldner behauptet einen Mangel mit Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung oder er verlangt Schadenersatz. Bei unklarer Beweislage kann sich ein Vergleichsschluss anbieten, um teure Beweisaufnahmen mit Zeugen, Sachverständigen und Gutachten zu vermeiden. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung kann beispielsweise versucht werden, in einem Vergleich besondere Ruhezeiten festzulegen und so den Streit zu beenden.

Auch im Arbeitsrecht werden Vergleiche vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung oder im späteren Verfahren abgeschlossen. Man kann sich beispielsweise in einem Streit zum Kündigungsschutz darauf vergleichen, dass die Kündigung wirksam ist, aber der Arbeitsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt endet, eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird oder das Arbeitszeugnis einen bestimmten Inhalt hat.

Im Öffentlichen Recht und Sozialrecht kommen ebenfalls Vergleiche vor, die eine Behörde mit dem Bürger schließen kann. Der Vergleich ist dann regelmäßig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Im Strafrecht sind Vergleiche nicht vorgesehen, auch wenn beim Deal ebenfalls eine Art beiderseitiges Nachgeben vorliegt, in Form von Geständnis einerseits und mildere Strafe andererseits.

Da der Vergleich einen rechtswirksamen Vertrag darstellt, ist ein Vergleichswiderruf oder eine Anfechtung des Vergleichs nur unter engen Voraussetzungen möglich. Vor Gericht werden daher manchmal widerrufliche Vergleiche geschlossen, die erst wirksam werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden.

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