6.437 Anwälte für Verjährung | Seite 269

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Munk
Dr. jur. Jürgen Horn & Partner GbR, Mühlgartenstr. 6b, 06333 Hettstedt 6913.5173289061 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Munk vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Verjährung
(19.12.2023) Die Beratung hat uns Wege aufgezeigt, die Widrigkeiten in der GmbH durch rechtliche Schritte zu klären.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
Anwaltskanzlei Dr. jur. Tobuschat, Enzianstr. 2, 82319 Starnberg 7113.8707938069 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Im Bereich Verjährung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
aus 21 Bewertungen Danke für ihr Engagement und den tollen Erfolg. Endlich kann ich erleichtert sein, dass das Strafverfahren erfolgreich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Gödde
Rechtsanwalt Ulrich Gödde
Kanzlei Ulrich Gödde, Konrad-Popp-Platz 6, 95336 Mainleus 6992.9529132416 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Gödde vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Verjährung
aus 5 Bewertungen Sehr fachliche kompetente Beratung und Hilfe bei meinem Anliegen. Durch das sehr schnelle reagieren von Herrn … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwälte Raufeisen & Schick, Marktplatz 5, 88471 Laupheim 7006.8381907494 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verjährung bietet Frau Rechtsanwältin Petra Schick
(17.05.2022) .
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schramm
Rechtsanwalt Markus Schramm
Markus Schramm Steuerberater & Rechtsanwalt, Ichenhauser Str. 36, 89312 Günzburg 7019.5861052313 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • StrafrechtZivilrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Verjährung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Schramm
(10.09.2015) super Beratung im Arbeitsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verjährung

Fragen und Antworten

  • Verjährung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verjährung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verjährung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verjährung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verjährung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Verjährung Zivilrecht

Nach Eintritt der Verjährung kann ein zivilrechtlicher Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Der Schuldner muss dafür die Verjährungseinrede erheben. Zwar ist die verjährte Forderung dadurch nicht komplett erloschen, aber eine Klage wird abgewiesen. Nach Eintritt der Verjährung darf die Leistung, zum Beispiel die Zahlung eines Kaufpreises, nämlich verweigert werden.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3 Jahre. Diese Regelverjährung beginnt mit dem Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In manchen Fällen dauert es daher fast 4 Jahre bis zum Eintritt der Verjährung.

Daneben gibt es aber auch 10-jährige und 30-jährige Verjährungsfristen. Diese gelten unter anderem für Ansprüche aus dem Eigentum, Schadenersatz oder für bereits per Urteil rechtskräftig festgestellte Ansprüche.

Verjährung Strafrecht

Eine Straftat verjährt gem. § 78 Strafgesetzbuch (StGB) in 3 bis 30 Jahren, je nachdem wie hoch das gesetzliche Strafmaß ist. Mord verjährt nie. Diese Verfolgungsverjährung schließt eine strafrechtliche Verurteilung aus. Daneben gibt es auch eine Vollstreckungsverjährung für bereits bestehende Urteile. Zivilrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Schadenersatz nach einer Körperverletzung verjähren dagegen nach dem BGB.

Eine Ordnungswidrigkeit verjährt in 3 Monaten bis 3 Jahren. Entscheidend ist, in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt würde. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr kann ein Bußgeldrechner genutzt werden.

Verjährung Öffentliches Recht

Ein bestandskräftiger Verwaltungsakt darf von der Behörde nach 30 Jahren regelmäßig nicht mehr vollzogen werden. Die Verjährung ergibt sich hier aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Für einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag gelten dagegen die Verjährungsregeln des BGB.

Im Sozialrecht ist die Verjährung im ersten Sozialgesetzbuch (SGB I) gesondert geregelt. Das Steuerrecht unterscheidet mit der Abgabenordnung (AO) zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung.

(ADS)

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