Bauvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Bei Bauverträgen unterscheidet man zwischen BGB-Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und VOB-Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
- 2018 wurde zudem für private Bauherren die Möglichkeit des Verbraucherbauvertrags eingeführt. Dieser schützt die Interessen privater Häuslebauer in besonderer Weise.
- Ein Verbraucherbauvertrag kann insbesondere innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung einfach widerrufen werden.
Was ist ein Bauvertrag?
Bei einem Bauvertrag liegt ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber (Besteller) und Auftragnehmer (Unternehmer) vor. Vereinbart wird in einem solchen Vertrag die vollständige oder teilweise (Wieder-)Herstellung, der Umbau oder Abriss eines Bauwerks bzw. einer Außenanlage.
Es wird eine Unterscheidung zwischen einem reinen BGB-Vertrag und einem VOB-Vertrag vorgenommen. Dabei kommt es darauf an, ob der Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder nach den gesetzlichen Vorschriften des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Werkvertragsrechts gestaltet wird.
In den Fällen, in denen nicht explizit die Anwendung der VOB vereinbart wird, handelt es sich um einen BGB-Vertrag. Umgangssprachlich bezeichnet man Verträge nach beiden Regelungen als Bauvertrag. Eine weitere seit Kurzem existierende Spezialform ist der Verbraucherbauvertrag.
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen BGB-Vertrag und VOB-Vertrag?
- Verjährung: Liegt ein BGB-Vertrag vor, so verjähren die Mängelansprüche für Bauwerke nach 5 Jahren. In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sind im Regelfall 4 Jahre vorgesehen. Die Vereinbarung einer längeren Frist ist jedoch trotz Anwendung der VOB möglich.
- Mängelhaftung: Nach der VOB existiert im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch kein Rücktrittsrecht bei Mängeln. Dafür enthält die VOB weitreichendere Kündigungsmöglichkeiten für den Bauherrn. Anders als im BGB kann er z. B. vor einer Abnahme den Bauvertrag kündigen.
- Änderungen: Normalerweise hat der Bauunternehmer Änderungen nach Vertragsschluss nicht mehr zu berücksichtigen. Bei der VOB sind diese Bitten jedoch verpflichtend und –soweit noch durchführbar – umzusetzen. Der Bauherr verfügt in diesem Fall also über mehr Flexibilität.
- Abnahme der Arbeiten: Wenn man das Bauwerk ohne Vorbehalt abnimmt, kann man später für bei der Abnahme bekannte Mängel womöglich keine Ansprüche mehr geltend machen. In diesem Zusammenhang enthält die VOB verglichen mit dem BGB umfangreichere Abnahmemöglichkeiten zum Vorteil des Bauunternehmers.
- Unterlagen und Bauplatz: Der Bauherr muss nach der VOB seinen Vertragspartnern alle zur Bauausführung nötigen Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei überlassen. Zudem muss er sich darum kümmern, dass für die Handwerker Arbeits- und Lagerplätze auf der Baustelle vorhanden sind. Darüber hinaus muss der Bauherr sicherstellen, dass Zufahrtswege sowie Anschlüsse für Energie und Wasser existieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält hierzu keine Vorschriften.
- Rechnungen: Bei einem Bauvertrag nach dem BGB ist der vereinbarte Werklohn automatisch spätestens mit der Abnahme fällig. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen muss die Rechnungsstellung stets schriftlich vorgenommen werden und nachprüfbar sein.
Was ist ein Verbraucherbauvertrag?
Bei einem Verbraucherbauvertrag handelt es sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch um einen Vertrag, bei dem ein Auftragnehmer von einem Auftraggeber mit dem Bau eines neuen Gebäudes oder dem größeren Umbau eines vorhandenen Gebäudes beauftragt wird (§ 650i BGB). Der Bau bzw. der Umbau dient dabei keinen Zwecken einer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit des Auftraggebers. Dieser Vertrag wurde im Rahmen der Neuordnung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 eingeführt und muss schriftlich vorliegen.
Der Verbraucherbauvertrag hat die Position von privaten Häuslebauern durch mehr Verbraucherschutz stark verbessert. Dies zeigt sich dadurch, dass:
- Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bekommen haben.
- die Höhe der Abschlagszahlungen beschränkt wurde.
- der Bauunternehmer seine Bauleistungen beschreiben muss.
- Angaben zur Bauzeit gemacht werden müssen.
- der Bauunternehmer notwendige Unterlagen anfertigen und herausgeben muss.
Was sollte man beim Abschluss eines Bauvertrags beachten?
Egal ob man einen Bauträger oder Generalunternehmer mit dem Hausbau beauftragt hat, eine vertragliche Fixierung ist unverzichtbar. Nur so bekommt man Rechtssicherheit, wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es soll. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte man auf Folgendes achten:
- VOB-Vertrag und BGB-Vertrag unterscheiden sich in verschiedenen Aspekten (siehe oben). Je nach persönlicher Situation kann somit die eine Vertragsart sinnvoller sein als die andere. Für private Bauherren kommt eventuell sogar auch ein Verbraucherbauvertrag infrage.
- Um Ungenauigkeiten rechtzeitig zu erkennen, sollte man unbedingt den Bauvertrag genau prüfen.
- Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, den Vertrag von einem Rechtsanwalt gegenlesen zu lassen.
- Die Bauvertragsparteien können die gesetzlichen Vorschriften abändern und für einzelne Klauseln abweichende Regelungen zu den Bestimmungen der VOB und des BGB vereinbaren.
- Es ist sinnvoll, auch die Übergabe gewünschter Bauunterlagen in den Bauvertrag einzubinden. Viel zu häufig ist nicht Inhalt des Vertrags, was dem Bauherrn bei Übergabe auszuhändigen ist. Zu diesen Unterlagen zählt z. B. der Energiebedarfsausweis.
Wie kann man einen Bauvertrag kündigen?
Wenn man einen Bauvertrag kündigen will, benötigt man dafür im Regelfall einen wichtigen Grund. Andernfalls entsteht dem Bauherrn durch die Kündigung des Bauvertrags ein hoher finanzieller Schaden. Im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag muss man den Handwerkern nur den Lohn für die bislang erbrachten Leistungen zahlen.
Will man die Option haben, den Bauvertrag zu kündigen, wenn Unstimmigkeiten auftreten, ist es sinnvoll, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen als Basis zu nehmen. Hier verfügt man über die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Vertrag, wenn Mängel vor der Abnahme nicht behoben worden sind oder sich die Bauausführung verzögert.
Einen Verbraucherbauvertrag (siehe oben), der nicht vom Notar beurkundet wurde, kann man sogar binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung widerrufen. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch lediglich für private Bauherren und findet zudem keine Anwendung für Bauträgerverträge.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bauvertrag?
Rechtstipps zu "Bauvertrag" | Seite 10
-
13.11.2018 Rechtsanwältin Maike Bohn„… Kosten verweigern kann, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags hat. Der zugrundeliegende „Fall“ betrifft einen Bauvertrag über die Errichtung …“ Weiterlesen
-
26.10.2018 Rechtsanwalt Finn Streich„… . Die Verjährungsfrist nach VOB beträgt 4 Jahren, insofern im Bauvertrag nichts Anderes vereinbart wurde. Rechtsanwälte Streich & Kollegen Herr Rechtsanwalt Finn Streich“ Weiterlesen
-
25.10.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag und somit ein Widerrufsrecht vor. Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Bauverträge mit Verbrauchern über den Bau von neuen Gebäuden und erheblichen …“ Weiterlesen
-
23.10.2018 polnische Rechtsanwältin Alicja Machała-Pucek„Im Bauvertrag bestimmt man in der Regel Klauseln über Vertragsstrafen sowohl im Falle der Verzögerung der Fertigstellung der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer als auch im Falle des Rücktritts …“ Weiterlesen
-
04.10.2018 Rechtsanwalt Finn Streich„… .) Verschiedene Arten der Bauabnahme Seit dem 01.01.2018 gilt für Bauverträge die Neuregelung der Abnahmefiktion (§ 640 Absatz 2 BGB). Die Bauabnahme gilt dann als erfolgt, wenn der Besteller binnen …“ Weiterlesen
-
04.10.2018 Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke„… , da er die Möglichkeit habe, einer angefragten Bindefrist Verlängerung die Zustimmung zu versagen. In Bezug auf Vorhaltekosten, die zeitlich vor Abschluss des Bauvertrages entstehen, handelt der Bieter mithin auf eigenes Risiko.“ Weiterlesen
-
20.09.2018 Rechtsanwalt Finn Streich„Im Gegensatz zum BGB-Bauvertrag kann der Besteller bei einem VOB-Vertrag (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) schon vor der Bauabnahme die Beseitigung von Mängeln einfordern …“ Weiterlesen
-
06.09.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… zur Verfügung steht. In diesem Falle ist man gezwungen, einzuziehen, was aber nicht heißt, dass man die Arbeit stillschweigend billigt. Hinweis zum neuen Bauvertragsrecht: Bei BGB-Bauverträgen …“ Weiterlesen
-
03.09.2018 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… zu widerrufen. Gut zu wissen: Seit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts seit dem 01.01.2018 kann der Verbraucher auch einen Bauvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang …“ Weiterlesen
-
29.08.2018 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… werden kann. Selbst wenn das Darlehen schon in Teilen abgerufen wurde (was bei Bauverträgen üblich ist), verlangt der Baufinanzierer für den nicht aberufenen Teil die Bereitsstellungszinsen …“ Weiterlesen
-
24.08.2018 Rechtsanwalt Guido Lenné„Seit dem 01.01.2018 bekommen Verbraucher, die einen Bauvertrag abschließen, deutlich mehr Rechte eingeräumt. Neben der Pflicht zur Angabe eines verbindlichen Fertigstellungstermins …“ Weiterlesen
-
15.08.2018 Rechtsanwalt Werner Hogrefe„… . Was aber erwartet die Anleger wirklich? Die Auflassungsvormerkung sichert nur den Teil, der sich auf den Kaufvertrag bezieht und nicht den Teil des Bauvertrags. Dennoch stellt …“ Weiterlesen
-
07.08.2018 Rechtsanwalt Frederik Neumann„Sie wollen Ihr Eigenheim realisieren und prüfen mehrere Bauverträge? Sichern Sie sich besser ab, indem die Gewährleistungsansprüche des Generalunternehmers gegenüber den Subunternehmern …“ Weiterlesen
-
10.08.2018 Rechtsanwalt Frederik Neumann„Das neue Bauvertragsrecht hat einige Änderungen gebracht, insbesondere gelten für Verbraucher Schutzbestimmungen, die nicht umgangen werden können, wie etwa das Widerrufsrecht beim Bauvertrag. Seit …“ Weiterlesen
-
02.08.2018 Rechtsanwalt Michael Simon„Sachverhalt: Ein AN ist für das Gewerk, für das er den Auftrag erhält und die Arbeiten durchführt, nicht in die Handwerksrolle eingetragen. Ist der Bauvertrag deshalb nichtig? Entscheidungen …“ Weiterlesen
-
15.07.2018 Rechtsanwalt Jörg Diebow„Der Fall An einen Unternehmer wird ein Einheitspreis-Bauvertrag beauftragt. Seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Klausel „ Die dem Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegenden Preise …“ Weiterlesen
-
12.07.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… oder auch bei Geschäften zu Kapitalanlage und Vermögensbildung oder bei Abschluss eines Bauvertrages über ein Wohnhaus, Anmietung einer Wohnung usw. Im Innenverhältnis übt jeder Ehegatte …“ Weiterlesen
-
22.04.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… . automatisch Bestandteil des Bauvertrags wird, muss sie im Bauträgervertrag im notariellen Vertrag beurkundet werden. Daher muss der Bauherr beim Notartermin genau aufpassen, das zum einen alles …“ Weiterlesen
-
29.03.2018 Rechtsanwalt Michael Simon„… oder das Bauvorhaben einvernehmlich abwickeln. Es spielt keine Rolle, wie AG und AN zueinanderstehen und in welcher Phase der Abwicklung des Bauvertrags sie sich befinden. Der BGH schreibt in dem Urteil …“ Weiterlesen
-
19.03.2018 Rechtsanwalt Gernot Wolter„… eines Bauvertrages über ein Wohnhaus (!) nicht darunter fällt. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelung weiterhin ein Nischendasein fristet. Wichtig bleibt aber: es müssen immer Geschäfte für …“ Weiterlesen
-
15.03.2018 Rechtsanwalt Joachim GermerZum fiktiven Schadensersatz hat der BGH mit Urteil vom 22.2.2018 (Az.: VII ZR 46/17 ) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und ein Grundsatzurteil zu der Frage des Schadensersatzes getroffen, wen … Weiterlesen
-
05.03.2018 Donath-Franke Rechtsanwälte„… und die Vergütungsforderung fällig ist. Speziell für den Bauvertrag regelt das Werkvertragsrecht nun, dass dann, wenn der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert hat, er verpflichtet …“ Weiterlesen
-
13.02.2018 BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner„… vor, dass der Besteller trotz des Vorliegens eines Mangels in Höhe der erbrachten Leistungen Abschlag zahlen muss. Bauvertrag Durch ein neues Kapitel werden nunmehr die Regelungen zum Bauvertrag in das BGB eingeführt …“ Weiterlesen
-
18.12.2021 Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt„… -Girona und möchten es jeweils mit einer Immobilie (Villa) bebauen. Sie erhalten einen verbindlichen Kostenvoranschlag des Bauunternehmens über 500.000,00 EUR und schließen einen Bauvertrag ab (contrato …“ Weiterlesen