Die Schweigepflicht: Alle Rechte und Pflichten auf einen Blick
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Inhaltsverzeichnis
- Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
- Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
- Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
- Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
- Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
- Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Die Schweigepflicht wird auch Verschwiegenheitspflicht genannt. Angehörige bestimmter Berufsgruppen und Personengruppen sind gesetzlich verpflichtet, ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraute Geheimnisse nicht unerlaubt an Dritte weiterzugeben. Dabei kann es sich sowohl um persönliche Geheimnisse als auch um Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse oder Amtsgeheimnisse handeln.
Welche Berufsgruppen und Personengruppen der Schweigepflicht unterliegen, in welchen Fällen man von der Schweigepflicht entbunden werden kann und wie das Strafmaß bei einer Verletzung der Schweigepflicht aussieht, erklären Rechtsanwältin und Maître en droit Dr. Jasmin Haider und Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz in diesem Expertenratgeber.
Experten-Autoren dieses Themas
Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
Unter Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Informationen und Daten für sich zu behalten, d. h., nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Durch die Schweigepflicht soll die Privatsphäre und das verfassungsmäßig geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen geschützt werden, die sich einem Geheimnisträger anvertrauen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit begründet sich in der Regel durch den Beruf oder die Amtsstellung des Verpflichteten.
Gegenüber wem gilt die Schweigepflicht?
Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber jedem. Darunter fallen auch die Familienangehörigen oder der Arbeitgeber, Medien und die Staatsgewalt (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht). Es gibt jedoch einige Ausnahmen (s. u. Kap. 6).
Wer unter Schweigepflicht steht, hat in der Regel vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das sich der Verpflichtete berufen kann.
Was beinhaltet die Schweigepflicht?
Alle Informationen, die dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten in seiner Eigenschaft als Geheimnisträger anvertraut wurden, unterliegen in der Regel der Schweigepflicht. Dies betrifft u. a. alle personenbezogenen Daten und die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungs- oder Geschäftsverhältnis mit derjenigen Person besteht, bestand oder angebahnt wurde. Jegliche Behandlung, Maßnahmen oder Inhalte von Gesprächen fallen ebenso darunter, d. h., auch Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus.
Angehörige dieser Berufsgruppen und Personengruppen unterliegen der Schweigepflicht
- Deutsche Beamte sind gem. § 67 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 37 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet.
- Gem. § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterstehen Rechtsanwälte der Schweigepflicht.
- Ärzte – sowie Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies ist u. a. in § 9 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte geregelt. Heilpraktiker unterfallen der Schweigepflicht nicht.
- Auch Steuerberater, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung.
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle fallen unter die Schweigepflicht.
- Für Arbeitnehmer kann sich eine Verschwiegenheitspflicht als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen ergeben.
- Mitarbeiter eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung.
Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
Die Verletzung der Schweigepflicht ist in Deutschland strafbar. Gem. § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar, wer als Verschwiegenheitsverpflichteter unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart. Darunter fallen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso wie Privatgeheimnisse.
Bei einer Schweigepflichtsverletzung droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den Einkommensverhältnissen des Täters ab.
Wer sich für die Schweigepflichtsverletzung bezahlen lässt oder in Bereicherungsabsicht handelt, wird gem. § 203 Abs. 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Wer seine Schweigepflicht verletzt, muss neben den strafrechtlichen Sanktionen zudem möglicherweise mit berufsrechtlichen Sanktionen, z. B. dem Verlust der Approbation oder der Zulassung, rechnen.
Gem. § 203 Abs. 4 StGB machen sich nicht nur die Berufsgeheimnisträger selbst, sondern auch deren Gehilfen, z. B. Arzthelferinnen oder der Datenschutzbeauftragte eines Berufsgeheimnisträgers, strafbar, wenn sie fremde Geheimnisse offenbaren. Zudem hat der Berufsgeheimnisträger dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft. Beide zielen auf den Schutz der Privatsphäre ab. Das Schutzgut der Schweigepflicht und des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Verfassungsrang besitzt.
Die Regelungen zum Datenschutz haben das Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und den Datenmissbrauch durch Dritte zu verhindern. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Art. 4 DSGVO). Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Regelungen zum Datenschutz beziehen sich insbesondere auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. innerhalb einer Praxis. Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 DSGVO geregelt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur rechtmäßig, zweckgebunden und sachlich richtig erfolgen. Sie muss zudem in ihrem Umfang auf die Daten beschränkt werden, die zur Erfüllung des Erhebungszwecks notwendig sind.
Die Schweigepflicht ist jedoch umfassender als der Datenschutz, da sie nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse umfasst.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte hingegen ist aufgrund der Schweigepflicht grundsätzlich verboten. Zugleich wird dabei immer auch eine rechtswidrige Datenübermittlung vorliegen, die nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Straftat begründen kann.
Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
Grundsätzlich unterliegen Ärzte/Ärztinnen einer strengen beruflich geregelten Schweigepflicht. Gem. § 9 der Berufsordnung haben sie über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch postmortal, also auch über den Tod der Patienten/der Patientinnen hinaus. Dabei bezieht sich das Arztgeheimnis auch auf alle schriftlichen Mitteilungen, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und Untersuchungsbefunde der Patienten/der Patientinnen.
Wenn ein Arzt/eine Ärztin entgegen der Schweigepflicht ein ihm/ihr anvertrautes Geheimnis offenbart, kann er/sie sich gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches strafbar machen. Diese Schweigepflicht spiegelt sich auch in den Rechten auf Zeugnisverweigerung wider. Gemäß § 53 der Strafprozessordnung haben bestimmte Berufsgruppen ein Recht darauf, das Zeugnis aus beruflichen Gründen zu verweigern. Sie sind die sogenannten Berufsgeheimnisträger. Ärzte/Ärztinnen gehören zu diesen Berufsgruppen. Das Recht auf Zeugnisverweigerung müssen sie gegenüber den Vernehmungsbeamten geltend machen.
Unter welchen Umständen gilt die Offenbarungspflicht?
Allerdings sind Ärzte/Ärztinnen unter bestimmten Umständen zur Offenbarung der im Zusammenhang mit der Berufsausübung erlangten Information berechtigt. So können sie ggf. das Jugendamt einschalten, wenn sie bei der körperlichen Untersuchung eines Kindes feststellen, dass eine Kindesmisshandlung vorliegt. In § 4 des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber dieses Recht besonders geregelt.
Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Offenbarungspflichten für Ärzte/Ärztinnen. Besonders hervorzuheben ist aus gegebenem Anlass § 6 des Infektionsschutzgesetzes. Danach sind bestimmte Erkrankungen meldepflichtig. So gehört zum Beispiel die Erkrankung mit dem Coronavirus zu den meldepflichtigen Krankheiten.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, dass die Gefährdung der Allgemeinheit durch die in § 6 Infektionsschutzgesetz benannten Krankheiten schwerer wiegt als ein Eingriff in das Geheimhaltungsinteresse des Patienten/der Patientin. Das Ziel der Meldepflicht ist die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen sowie die frühzeitige Erkennung von Infektionen. Auch soll die Weiterverbreitung verhindert werden.
Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
Ähnlich wie Ärzte/Ärztinnen haben auch Rechtsanwälte/Rechtanwältinnen eine berufliche Schweigepflicht. Dabei bezieht sich die Pflicht auf Verschwiegenheit gem. § 43 a Abs. 2 BRAO auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist. Allerdings bedarf es der beruflichen Schweigepflicht dann nicht, wenn die Tatsachen, um die es geht, offenkundig sind oder ihnen sonst keine Bedeutung zukommen, die eine Geheimhaltung erfordern würden.
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen gehören auch zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 53 der Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ist gemäß § 53 der Strafprozessordnung grundsätzlich auf die bei der Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen begrenzt, kann sich aber unter Umständen auch auf die Person des Dritten und das ob und wie des Kontaktes erstrecken. Das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt nach der Rechtsprechung nicht etwa in Bezug auf bestimmte Personen, die an den Vorgängen nur als Dritte beteiligt waren.
Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 der Strafprozessordnung erfasst also alle in unmittelbarem und innerem Zusammenhang mit der Erfüllung der beruflichen Aufgaben stehenden Umstände.
Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
Eine Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht ist möglich, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Schweigepflicht besteht, diesbezüglich eine Einverständniserklärung abgibt. Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann eine Entbindung von der Schweigepflicht insbesondere bei vorgenommenen ärztlichen Untersuchungen von Bedeutung sein. Insoweit kann die Entbindung eines Arztes/einer Ärztin von seinem Arztgeheimnis zur Strafaufklärung beitragen. Auch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können von der Schweigepflicht entbunden werden.
Eine weitere Ausnahme von der Schweigepflicht kommt unter Umständen in Betracht, wenn dem zur Schweigepflicht Angehaltenen schwere und noch bevorstehenden Straftaten bekannt werden. Gemäß § 138 Absatz 1 des Strafgesetzbuches macht sich derjenige strafbar, der von dem Vorhaben oder der Ausführung einer der dort genannten Straftaten (bspw. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Gemäß § 138 Absatz 3 des Strafgesetzbuches macht sich auch strafbar, wer eine Anzeige leichtfertig unterlässt.
Nach § 139 Absatz 3 des Strafgesetzbuches bleibt jedoch ein Arzt/eine Ärztin oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin straffrei und ist damit nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn er/sie in dieser Eigenschaft von der schweren Straftat erfahren hat und sich ernsthaft bemüht hat, den Täter von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden. Eine Straflosigkeit nach dieser Vorschrift tritt allerdings bei den dort genannten Strafdelikten (bspw. Mord, Totschlag, Geiselnahme) nicht ein. Damit besteht in diesen Fällen die Anzeigepflicht fort.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Welche Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht?
Gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1–7 StGB unterliegen bestimmte Berufsgruppen der Schweigepflicht.
Unter anderem zählen hierzu Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Eheberater sowie Amtsträger.
Wann darf die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden?
Die ärztliche Schweigepflicht reicht bis über den Tod des Patienten hinaus. Ärzte können jedoch von ihrer Schweigepflicht befreit werden und unterliegen unter besonderen Umständen sogar der Offenbarungspflicht.
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Rechtstipps zu "Schweigepflicht" | Seite 5
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10.09.2021 Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M.„… , dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist. Er kann seiner Beweispflicht gerecht werden, indem er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreit und diesen als Zeuge im arbeitsrechtlichen Verfahren …“ Weiterlesen
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10.09.2021 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… von der Schweigepflicht befreien. Hierdurch kann er ggf. nachzuweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung doch der gewünschte Beweiswert zukommt, ferner …“ Weiterlesen
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10.09.2021 Rechtsanwalt Dr. Rudolf Hahn„… , den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und als Zeugen für die Arbeitsunfähigkeit und -dauer zu benennen. Ob diese Grundsätze auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber und einer sofortigen …“ Weiterlesen
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09.09.2021 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht - nicht hinreichend konkret nachkommen. Praxistipp: Für Arbeitgeber lohnt es sich, alle Umstände einer Arbeitsunfähigkeit …“ Weiterlesen
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09.09.2021 Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon„… , dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Denkbar sei hierbei z. B. eine richterliche Anhörung des behandelnden Arztes, der hierzu zunächst von der Schweigepflicht entbunden werden müsse …“ Weiterlesen
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09.09.2021 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… vortragen und beweisen müssen, dass sie arbeitsunfähig erkrankt war. Dies kann in der Regel durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach Befreiung von der Schweigepflicht durch den Arbeitnehmer erfolgen …“ Weiterlesen
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08.07.2021 Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer„… kennt ihn, den Eid des Hippokrates. Aus eben diesem ergibt sich die ärztliche Schweigepflicht. Sie fand also bereits 400 v. Chr. ihren Ursprung und gilt bis heute fort. Sie ist auch grundsätzlich …“ Weiterlesen
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16.06.2023 Rechtsanwalt Florian Kersten„… alles, was in solchen Gesprächen offen gelegt wird, der Schweigepflicht. Wie läuft eine Mediation ab? Wenn Sie sich gemeinsam an mich wenden, kann sofort ein erstes Gespräch stattfinden. Wenn Sie alleine …“ Weiterlesen
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01.06.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen„… verwendet werden. Der behandelnde Arzt kann sich im Falle des verstorbenen Erblassers nicht auf seine gesetzliche Schweigepflicht berufen und muss vor Gericht aussagen. Bestehen bereits zu Lebzeiten …“ Weiterlesen
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12.05.2021 Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A„… der dort genannten Angelegenheiten sind behandelnde Ärzte gegenüber dem vertretenden Ehegatten von ihrer Schweigepflicht entbunden. Dieser darf die entsprechenden Krankenunterlagen einsehen …“ Weiterlesen
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07.05.2021 Rechtsanwältin Patricia Goratsch„… Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie Ihrem Bevollmächtigten ein Akteneinsichtsrecht in Ihre Patientenakte gewähren und Ihre Ärzte von deren Schweigepflicht gegenüber Ihrem Bevollmächtigten entbinden …“ Weiterlesen
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10.03.2021 Rechtsanwältin Nicole von Ahsen„… und Hilfeeinrichtungen der Schweigepflicht. Diese erleben es auch immer wieder, dass Anträge zurück genommen werden, Strafanzeigen zurück genommen werden und Betroffene ihr bisheriges Leben fortsetzen …“ Weiterlesen
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03.03.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… gesetzliche Verpflichtung über den Impfstatus Auskunft zu erteilen. Ob ein Arbeitnehmer sich impfen lässt, ist grundsätzlich reine Privatsache und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Etwas anders …“ Weiterlesen
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24.06.2022 Leah Schmidt, anwalt.de-Redaktion„… Mandantenkontakte ist Ihnen besonders gut in Erinnerung geblieben? Ich kann natürlich aufgrund meiner Schweigepflicht und des Vertrauensverhältnisses zu den Mandanten nicht ins Detail gehen. Mein jüngster …“ Weiterlesen
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28.01.2021 Fachanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Dominic Hauenstein - FachanwaltIn der Jugendarbeit spielt das Vertrauensverhältnis von Kindern & Jugendlichen zu pädagogischen Fachkräften eine besondere Rolle. BetreuerInnen erhalten mitunter Informationen, die aus der Sicht d … Weiterlesen
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14.01.2021 Rechtsanwalt & Mediator Tobias Voß„… oder trifft mich eine Schweigepflicht? (Was muss ich sagen und was darf ich sagen?) Eine Mitteilungspflicht hinsichtlich des Drogenkonsums eines Bekannten besteht zunächst gegenüber der Polizei …“ Weiterlesen
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16.12.2020 Rechtsanwalt Dominik Steidle„… von der Schweigepflicht, die durch die Aufsicht nach dem Urteil des BGH vorzunehmen ist, weigern, so müsste der von der Erbfolge Ausgeschlossene gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte gegen den Notar einleiten …“ Weiterlesen
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07.12.2020 Rechtsanwältin Ulrike Wiesemann„… oder Verwandtschaft keinen Anspruch auf ein ärztliches Auskunftsrecht bedingt. Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Wie wirkt Covid-19 auf bereits bestehende und künftige Patientenverfügungen? Lesen Sie Teil-2-.“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg„… der Arbeitnehmer einen Corona-Test oder Antikörper-Test durchführen, so unterliegt das Ergebnis zunächst der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber wird also nicht „automatisch“ über das Ergebnis informiert …“ Weiterlesen
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26.03.2024 Rechtsanwalt Thomas Feil„… Sie beim Vorgehen im Sinne einer Antwort darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten der Patientin oder des Patienten veröffentlichen, dies wäre ein Verstoß gegen die Schweigepflicht …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… Schweigepflicht der Apotheker bei Straftaten Aufkommen für entstandenen Schaden erwartbares Strafmaß Handeln bei einem Verfahren Hilfe durch einen Anwalt Bei weiteren Fragen zum Thema können …“ Weiterlesen
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23.10.2020 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… , ISA (DE) 240, Rdnr. 10. Der Standard ISA 240 ist im Hinblick auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen anzuwenden (ISA (DE) 240, Anwendungsbereich, 1.1). Geregelt ist wegen der Schweigepflicht des Revisors ebenfalls der Umgang mit Meldepflichten.“ Weiterlesen
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22.09.2020 Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit„… (§ 174c StGB) (fahrlässige) Tötung (§§ 212 ff. StGB) Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz) Verstoß gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz …“ Weiterlesen
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04.09.2020 Rechtsanwalt Arne Podewils LL.M.„… daher immer nur schriftlich. V. Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden Sie sollten Ihre behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbinden. Im Rahmen …“ Weiterlesen