###UPDATE### Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023 (mit neuen Kindergeldbeträgen)
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WICHTIGER HINWEIS: die nachfolgende Darstellung der voraussichtlichen Änderungen der Unterhaltsbeträge aus der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2023 erfolgt auf Grundlage der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 sowie des aktuellen Entwurfs des Inflationsausgleichsgesetz vom 10.10.2022 und kann daher keinen Anspruch auf Verlässlichkeit bieten. Es handelt sich um eine Prognose der zu erwartenden Änderungen. Eine Unterhaltsberechnung kann sie nicht ersetzen.
Änderung des Mindesunterhalts
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt im Jahr 2023 wieder an.
Der konkrete Betrag des künftigen Mindestunterhalts wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits am 30.11.2021 festgelegt. Dieser Betrag richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum eines minderjährigen Kindes.
Auf dieser Grundlage beträgt der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab dem 01.01.2023
- in der ersten Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) 404,00 €
- in der zweiten Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) 464,00 €
- in der dritten Altersstufe (von 12 bis 17 Jahren) 543,00 €.
Der Mindestunterhalt bildet die Grundlage für die dynamischen Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle. Die jeweiligen Zahlbeträge des Unterhalts werden dann - auf dieser Grundlage - durch Abzug des hälftigen gezahlten Kindergeldes ermittelt.
Kindergeld ab 01.01.2023
Nach einem aktuellen Entwurf des Inflationsausgleichsgesetz soll das Kindergeld ab dem 01.01.2023 nun auch für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250,00 € pro Monat angehoben werden. Zuletzt war hier eine Erhöhung auf jeweils 237,00 € geplant.
Unterhaltssätze ab 01.01.2023
Unter Berücksichtigung dieser Angleichung des Kindergeldes ergibt sich ab dem 01.01.2023 für alle Kinder voraussichtlich folgender zu zahlender Unterhalt:

Wegen der geplanten Anhebung des Kindergeldes um 31,00 € für das erste und das zweite Kind bzw. um 25,00 € für das dritte Kind bedeutet dies voraussichtlich also sogar eine Reduktion des zu zahlenden Unterhalts im Vergleich zum Jahr 2022.
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