Urlaubsanspruch Elternzeit – die wichtigsten Fakten
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Mutterschutz – die wichtigsten Fakten
- Werdende Mütter stehen laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) unter besonderem Schutz.
- Sechs Wochen vor berechnetem Entbindungstermin und mindestens acht Wochen nach der Geburt dürfen diese Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten.
- Ab sechs Wochen vor dem berechnetem Entbindungstermin kann der Arbeitgeber die Mutter nur beschäftigen, wenn sie ausdrücklich einwilligt.
- Durch den Mutterschutz sollen schwangere Arbeitnehmerinnen vor finanziellen Einbußen, einer schwangerschaftsbedingten Kündigung oder einer gesundheitlichen Gefährdung geschützt werden.
Urlaubsanspruch – die wichtigsten Fakten
- Arbeitnehmer/-innen haben laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – wenn sie fünf Tage in der Woche arbeiten – einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Mehr Urlaubstage können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart werden.
- Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten.
- In der Probezeit haben Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
- Bei Teilzeit verringern sich die Urlaubstage entsprechend, z. B. hat man bei einer Arbeitswoche von 4 Tagen Anspruch auf einen Jahresurlaub von 16 Tagen.
Urlaubsanspruch im Mutterschutz – die wichtigsten Fakten
- Werdende Arbeitnehmerinnen müssen für den Mutterschutz keinen Urlaub beantragen.
- Während des Mutterschutzes wird der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht verringert oder verändert.
- Der Urlaub muss nicht vor dem Mutterschutz (vollständig) genommen werden.
- Der Urlaub, der aufgrund der Schwangerschaft bzw. Geburt nicht genommen werden kann, verfällt nicht.
- Der bestehende Urlaubsanspruch kann gemäß § 17 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) entweder noch zum Ende des Mutterschutzes oder auch noch nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Kalenderjahr genommen werden.
Beispiel – Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz und der Elternzeit
- Die Arbeitnehmerin Frau Mustermann hat aktuell noch 14 Tage Urlaub.
- Sie geht am 23.11.2018 in Mutterschutz, das Kind wird am 04.01.2019 geboren.
- Die Mutterschutzfrist endet am 01.03.2019.
- Frau Mustermann nimmt zwei Jahre Elternzeit und nimmt am 04.12.2021 ihr Arbeitsverhältnis wieder auf.
- Es stehen ihr nun neben dem Jahresurlaub (März bis Dezember 2021) noch die 14 Tage Urlaub vor dem Mutterschutz zu. Diese kann sie entweder 2021 oder bis Ende 2022 geltend machen.
Foto(s): ©Pexels/Yan Krukov
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Rechtstipps zu "Urlaubsanspruch Elternzeit" | Seite 4
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31.10.2016 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel„… 1 TVöD 2010, der zufolge sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche entsprechend erhöht oder vermindert, wegen Verstoßes gegen § 4 …“ Weiterlesen
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07.09.2016 Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB„… kann auch anteilig von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Urlaubsansprüche aus der Zeit vor der Elternzeit …“ Weiterlesen
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18.08.2016 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„Kürzungsrecht des Arbeitgebers bei Elternzeit-Urlaub Der Arbeitnehmer wundert sich oft, dass der Arbeitgeber den während der Elternzeit entstandenen Urlaubsanspruch kürzt und fragt an, ob …“ Weiterlesen
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13.08.2016 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Beansprucht ein Arbeitnehmer Elternzeit, entstehen auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche. Diese können dann nach Ende der Elternzeit genommen werden oder sind im Falle einer Beendigung …“ Weiterlesen
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03.08.2016 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… September 2012 bis Mitte September 2014 befand sie sich in Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis sollte mittels Aufhebungsvertrag beendet werden. Da die Parteien sich über die Höhe des Urlaubsanspruchs der Frau …“ Weiterlesen
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11.07.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… von September 2012 bis Anfang Oktober 2014 befand sie sich in Elternzeit. Ende Oktober 2014 schloss sie mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Danach sollte das Arbeitsverhältnis rückwirkend bereits …“ Weiterlesen
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23.04.2016 Rechtsanwältin Susanne Thomas„… vom ... bis zum ... Wir machen von der Möglichkeit des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gebrauch und kürzen Ihren jährlichen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel.“ Gerne berate ich Sie vertiefter, sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite! Rechtsanwältin Susanne Thomas“ Weiterlesen
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14.04.2016 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens„… Elternzeiten nicht nehmen konnte. Nunmehr hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.12.2015 (Az.: 9 AZR 52/125) klargestellt, dass diese Urlaubsansprüche auch noch nach Ablauf der Verbote im laufenden Jahr …“ Weiterlesen
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16.03.2016 Fachanwalt Arbeitsrecht Carsten Fleischer„… (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen …“ Weiterlesen
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22.12.2015 Rechtsanwalt Thomas Böttcher„Während der Elternzeit entstehen auch Urlaubsansprüche. So weit, so gut. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1 …“ Weiterlesen
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01.10.2015 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis fort. Mangels Arbeitsleitung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bezahlung. Aber der Urlaubsanspruch entsteht auch während der Elternzeit …“ Weiterlesen
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04.08.2015 Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB„Auch während der Elternzeit eines Arbeitnehmers entsteht ein Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. § 1 BUrlG macht da keine Unterschiede. Gemäß § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr …“ Weiterlesen
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05.07.2015 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„Arbeitgeber wie Arbeitnehmer meinen häufig, dass während der Elternzeit kein Urlaubsanspruch entsteht. Die Rechtslage ist jedoch anders: Nach § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG …“ Weiterlesen
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16.06.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , Bundesgerichtshof schwächt Mieterrechte bei der Eigenbedarfskündigung, dem Poststreik und einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubskürzung wegen Elternzeit. Vorratsdatenspeicherung III: Über …“ Weiterlesen
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15.06.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Auch während der Elternzeit entstehen laufende Urlaubsansprüche. Der während der Elternzeit entstandene Urlaub kann dann nach Ende der Elternzeit genommen werden. Der vor der Elternzeit entstandene …“ Weiterlesen
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08.06.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nach § 17 I 1 BEEG wegen der Elternzeit zu kürzen. Diese nachträgliche Kürzung des Urlaubsanspruchs hielt die Beschäftigte hingegen für unwirksam. Sie zog daraufhin vor Gericht und verlangte die ungekürzte …“ Weiterlesen
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27.05.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… ist es jedoch mit dem Urlaubsanspruch: Endet das Arbeitsverhältnis nicht zum Ende der Elternzeit, so kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen. In § 17 Absatz 1 des Bundeselterngeld …“ Weiterlesen
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20.05.2015 Denis König„Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub wegen Elternzeit kürzen …“ Weiterlesen
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24.02.2015 anwalt.de-Redaktion„… auch nach der Elternzeit Familie und Beruf oft besser unter einen Hut bekommen. Arbeitsrechtlich ergeben sich dadurch aber eine Menge Fragen – unter anderem ob sich mit den verringerten Arbeitsstunden auch die Urlaubstage …“ Weiterlesen
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01.12.2014 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens„Weitläufig herrscht die Auffassung, dass während der Elternzeit kein Urlaubsanspruch entstehen kann, da die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in dieser Zeit gar nicht arbeitet. Dies ist ein fataler …“ Weiterlesen
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24.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… . Der Urlaubsanspruch entsteht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der/die Arbeitsnehmerin wegen Krankheit (Arbeitsunfähigkeit), Mutterschutz oder Elternzeit nicht arbeitet. Besteht …“ Weiterlesen
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06.08.2014 Rechtsanwalt Arnd Burger„… daher in einer solchen Situation den weiterhin bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers (gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz - BUrlG) nicht kürzen …“ Weiterlesen
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01.08.2014 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Kürzung des Urlaubs eröffnet wird, wie beispielsweise bei der Elternzeit oder dem Wehrdienst ,kann der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gekürzt werden. Andernfalls …“ Weiterlesen