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Urlaubsanspruch Elternzeit – die wichtigsten Fakten

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Urlaubsanspruch Elternzeit – die wichtigsten Fakten

Mutterschutz – die wichtigsten Fakten

  • Werdende Mütter stehen laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) unter besonderem Schutz.
  • Sechs Wochen vor berechnetem Entbindungstermin und mindestens acht Wochen nach der Geburt dürfen diese Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten.
  • Ab sechs Wochen vor dem berechnetem Entbindungstermin kann der Arbeitgeber die Mutter nur beschäftigen, wenn sie ausdrücklich einwilligt.
  • Durch den Mutterschutz sollen schwangere Arbeitnehmerinnen vor finanziellen Einbußen, einer schwangerschaftsbedingten Kündigung oder einer gesundheitlichen Gefährdung geschützt werden.

Urlaubsanspruch – die wichtigsten Fakten

  • Arbeitnehmer/-innen haben laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – wenn sie fünf Tage in der Woche arbeiten – einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Mehr Urlaubstage können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten.
  • In der Probezeit haben Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
  • Bei Teilzeit verringern sich die Urlaubstage entsprechend, z. B. hat man bei einer Arbeitswoche von 4 Tagen Anspruch auf einen Jahresurlaub von 16 Tagen.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz – die wichtigsten Fakten

  • Werdende Arbeitnehmerinnen müssen für den Mutterschutz keinen Urlaub beantragen.
  • Während des Mutterschutzes wird der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht verringert oder verändert.
  • Der Urlaub muss nicht vor dem Mutterschutz (vollständig) genommen werden.
  • Der Urlaub, der aufgrund der Schwangerschaft bzw. Geburt nicht genommen werden kann, verfällt nicht.
  • Der bestehende Urlaubsanspruch kann gemäß § 17 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) entweder noch zum Ende des Mutterschutzes oder auch noch nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Kalenderjahr genommen werden.

Beispiel – Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz und der Elternzeit

  • Die Arbeitnehmerin Frau Mustermann hat aktuell noch 14 Tage Urlaub.
  • Sie geht am 23.11.2018 in Mutterschutz, das Kind wird am 04.01.2019 geboren.
  • Die Mutterschutzfrist endet am 01.03.2019.
  • Frau Mustermann nimmt zwei Jahre Elternzeit und nimmt am 04.12.2021 ihr Arbeitsverhältnis wieder auf.
  • Es stehen ihr nun neben dem Jahresurlaub (März bis Dezember 2021) noch die 14 Tage Urlaub vor dem Mutterschutz zu. Diese kann sie entweder 2021 oder bis Ende 2022 geltend machen.
Foto(s): ©Pexels/Yan Krukov

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Rechtstipps zu "Urlaubsanspruch Elternzeit" | Seite 3

  • 18.04.2019 Rechtsanwalt Jens Höer
    „Grundsätzlich entstehen auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche für die Arbeitnehmer. Gemäß § 17 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub …“ Weiterlesen
  • 17.05.2019 Rechtsanwalt Veit Rößger
    „… ist, den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers während dessen Elternzeit zu kürzen. Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, d. h., Arbeitnehmer in Elternzeit …“ Weiterlesen
  • 29.03.2019 Rechtsanwalt Helge Petersen
    „In einem aktuellen Urteil äußert sich das Bundesarbeitsgericht zur Kürzung von Urlaubsansprüchen für Arbeitnehmer in Elternzeit. Eine solche verstoße nach Auffassung des Gerichts nicht gegen …“ Weiterlesen
  • 27.03.2019 Rechtsanwältin Susanne L. Betz
    „Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Der Urlaubsanspruch kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden Monat um ein Zwölftel gekürzt …“ Weiterlesen
  • 25.03.2019 Rechtsanwalt Dirk Stapel
    „… Urlaubsanspruchs kürzen. Die Kürzungserklärung kann zumindest ab Geltendmachung der Elternzeit durch den Arbeitnehmer erfolgen; sie kann auch noch nach Beendigung der Elternzeit erfolgen, nicht mehr allerdings …“ Weiterlesen
  • 21.03.2019 Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel LL.M.
    „… Urlaubsansprüche kürzen kann. Grundsätzlich besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß den §§ 1, 3 BUrlG. Doch § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG räumt dem Arbeitgeber das Recht …“ Weiterlesen
  • 01.03.2019 Rechtsanwalt Adrian Dinkl
    „… eines Folgejahres übertragen werden. Manche Tarifverträge regeln sogar eine längere Übertragungsfrist. Eine Ausnahme davon stellt der Urlaubsanspruch dar, der wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht genommen …“ Weiterlesen
  • 25.02.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Reinald Berchter
    „Nehmen Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch, stellt sich regelmäßig die Frage, ob für die Zeiten der Elternzeit ein Urlaubsanspruch besteht. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig. Ein Urlaubsanspruch …“ Weiterlesen
  • 09.02.2019 Rechtsanwalt Carsten Paulini
    „… auch für Zeiten der Elternzeit? Wann verfällt Urlaub? Ist Urlaub vererblich? Zu zwei dieser Fragestellungen traf der Europäische Gerichtshof im November 2018 grundlegende Entscheidungen und schob …“ Weiterlesen
  • 13.12.2018 Rechtsanwalt Dr. Michael Küsgens
    „… während der Elternzeit: Was ist aber mit den Urlaubsansprüchen, die während der Elternzeit entstanden sind? Grundsätzlich gilt auch hier, wie im Mutterschutzgesetz, dass der Urlaub, der während …“ Weiterlesen
  • 07.11.2018 Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht Judith Schneider-Hezel
    „… des Folgejahres genommen, so verfällt er endgültig und ersatzlos. Ausnahmen hiervon bestehen nur in speziellen Sonderfällen , die beispielsweise Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit betreffen …“ Weiterlesen
  • 06.11.2018 Rechtsanwältin Dr. Margit Böhme
    „… eines Arbeitnehmers kürzen, wenn dieser in Elternzeit war. Die Kürzung des Urlaubs darf für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in einem Kalenderjahr ein Zwölftel des Gesamturlaubsanspruchs betragen. Ob …“ Weiterlesen
  • 10.09.2018 Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig
    „… im Anschluss an die Mutterschutzfrist ihre Elternzeit. Nach der Geburt eines weiteren Kindes und einer weiteren Mutterschutz- und Elternzeit, fing die Arbeitnehmerin Ende 2014 wieder an zu arbeiten …“ Weiterlesen
  • 19.06.2018 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.
    „… der Vergütung/Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs hinzu. Ich habe daher nachstehend ein paar Basistipps rund um das Thema zusammengestellt: Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit ohne …“ Weiterlesen
  • 19.11.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „Arbeitnehmer erwerben während Elternzeit und Mutterschutz weiter Urlaubsansprüche. Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch bei Elternzeit jedoch kürzen – aber nur, wenn Mitarbeiter voll in Elternzeit …“ Weiterlesen
  • 06.03.2018 Rechtsanwalt Thomas Unrath
    „… Arbeitnehmergruppen (schwanger, Betriebsrat, Elternzeit, Datenschutzbeauftragter, schwerbehindert)? 5. Sofort zur Agentur für Arbeit, wenn Kündigung erhalten Um Nachteile bei der Gewährung des Arbeitslosengelds …“ Weiterlesen
  • 28.12.2017 Rechtsanwaltskanzlei Nadja Semmler
    „… verfällt. Nur für Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit oder der Einberufung zum Wehrdienst gibt es gesetzliche Ausnahmen für diese Verfallsfrist. Was aber, wenn der Arbeitnehmer aufgrund …“ Weiterlesen
  • 02.11.2017 Rechtsanwältin Gabriele Lippert
    „… . In diesem Beitrag befasse ich mich aus Anlass eines beendeten Mandates mit der Frage des Urlaubsanspruchs desjenigen Arbeitnehmers, der während der Elternzeit überhaupt nicht arbeitet …“ Weiterlesen
  • 09.08.2017 Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB
    „… bis nach der Elternzeit „aufgespart“. Allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch ausnahmsweise kürzen (§17 BEEG). Dies erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt …“ Weiterlesen
  • 02.08.2017 Bartholomäus Günthner & Partner
    „… die weitere Zusammenarbeit in der neuen Situation mit einem Kind nicht mehr vereinbar sind. Hier ist zu beachten, dass auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche von der Arbeitnehmerin erworben …“ Weiterlesen
  • 28.06.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel
    „… eine Kürzungsmöglichkeit für Urlaubsansprüche, die während der Elternzeit verdient worden sind, nicht mehr vorsieht. - Die Kürzungserklärung sollte jedenfalls im letzten Jahr der Elternzeit wiederholt …“ Weiterlesen
  • 20.06.2017 Rechtsanwältin Sylvia Weiße
    „… betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe, wie Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit, dies rechtfertigen. Nach dem 31. März des Folgejahres erlischt der Urlaubsanspruch …“ Weiterlesen
  • 29.03.2017 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter
    „… . Dieser Urlaubsanspruch kann weder durch Vertrag noch durch Tarifvertrag abbedungen, gestrichen oder gekürzt werden. Die alleinigen Voraussetzungen für den Erwerb des Urlaubsanspruches ist die Erfüllung …“ Weiterlesen
  • 20.12.2016 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
    „In meinem Rechtstipp vom 14.04.2016 hatte ich bereits ausgeführt, dass nach einer Entscheidung des BAG vom 15.12.2015 (Az.: 9 AZR 52/125) Urlaubsansprüche – die die Arbeitnehmerin nach Ablauf …“ Weiterlesen