5.768 Anwälte für Arbeitszeugnis | Seite 241

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Neufang
Anwaltskanzlei KLAUS NEUFANG, Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonn 6694.6041168187 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Neufang bietet im Bereich Arbeitszeugnis Rechtsberatung und Vertretung
(27.07.2023) Er gibt sich wirklich Mühe und berät sehr gut wenn wir ein Anliegen haben kommen wir gerne zum Herr Neufang
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Jung
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.955120196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Arbeitszeugnis beantwortet Herr Rechtsanwalt Marco Jung
aus 132 Bewertungen Herr Jung versteht sehr gut sein Fach; Ist sehr kompetent, proffessionell, freundlich und schnell in der Bearbeitung ; … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hautumm
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Hautumm
Kanzlei Hautumm – Fachanwälte für Arbeitsrecht, Münsterstr. 2, 40477 Düsseldorf 6648.5196354132 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Hautumm - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Arbeitszeugnis
aus 315 Bewertungen Die Kanzlei Hautumm und in meinem Fall konkret Herr Hülsmann haben mich hervorragend im Rechtsstreit mit meinem (Ex-) … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Süß
Rechtsanwalt Christian Süß
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7038344354 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Süß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Arbeitszeugnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Arbeitszeugnis
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanna Hertzberg
sehr gut
Rechtsanwältin Susanna Hertzberg
Kanzlei Susanna Hertzberg, Markgrafenstraße 57, 10117 Berlin 6974.9903352085 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanna Hertzberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Arbeitszeugnis
aus 24 Bewertungen - Sehr kurzfristige Terminvereinbarung - Sehr freundliche Kommunikation, Fr. Hertzberg hört zu und interessiert sich … (23.05.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Siebert
sehr gut
Kanzlei André Siebert, Sellhopsweg 1B, 22459 Hamburg 6712.2438277396 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitszeugnis hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt André Siebert
aus 22 Bewertungen Herr Siebert hat mein Anliegen zuverlässig, sehr kompetent und erfolgreich abgewickelt. In meinem Fall ging es um eine … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lohf
sehr gut
Kanzlei Sabine Lohf, Carl-Schurz-Straße 41, 13597 Berlin 6962.2830443129 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Lohf unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Arbeitszeugnis
aus 74 Bewertungen Wie schon in der Überschrift erwähnt bekam ich eine sehr professionelle Rechtsberatung in meinem Fall und mir wurde … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitszeugnis

Fragen und Antworten

  • Arbeitszeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitszeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitszeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Arbeitszeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitszeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung oder auch durch einen unterzeichneten Aufhebungsvertrag hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Zeugnis über Leistung und Verhalten auszustellen.

Das Zeugnis muss stets schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist unzulässig. Liegt der Beschäftigung ein Dienstvertrag zugrunde, richtet sich der Zeugnisanspruch nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ist seine Grundlage ein Arbeitsvertrag, so gilt § 109 Gewerbeordnung (GewO). Im Arbeitsrecht unterscheidet man nach dem Zeugnisinhalt zwei Arten: Das einfache Zeugnis (§ 109 Absatz 1 Satz 2 GewO) muss sich mindestens auf Art und Dauer der Beschäftigung erstrecken, das qualifizierte Zeugnis (§ 109 Absatz 3 Satz 3 GewO) enthält neben den Formalien (Angaben zu Person, Datum etc.) auch noch eine Bewertung, sprich Note zu Verhalten (z.B. Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Verantwortungsbereitschaft) und Arbeitsleistung (Beschreibung der Tätigkeit, Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitsumfang, Beurteilung des Tempos u.a.) des Arbeitnehmers.

Welche inhaltlichen Kriterien muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?

Ebenso sollten die wichtigsten Erfolge des Arbeitnehmers enthalten sein. Hatte er während des Arbeitsverhältnisses eine Führungsposition inne, ist dies ebenso gesondert hervorzuheben. Auch während der Probezeit besteht seitens des Arbeitnehmers ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dasselbe gilt bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Ausübung von Delikten wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz. Dem Arbeitgeber steht wiederum offen, das ausgestellte Zeugnis in die Personalakte des Arbeitnehmers einzuführen.

Der Inhalt muss sich auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehen. Die Bewertung darf für den Arbeitnehmer seinen beruflichen Fortgang nicht unnötig erschweren. Eine klare, unmissverständliche Formulierung ist ebenso Pflicht für den Arbeitgeber und das Zeugnis muss weiter auch wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend abgefasst sein.

Vorsicht vor den verschlüsselten Botschaften der „Zeugnissprache“

Aufgrund der mittlerweile üblichen, sogenannten Zeugnissprache mit ihrer Vielzahl an Codes, deren Bedeutungen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, ist es auf jeden Fall ratsam, das ausgehändigte Arbeitszeugnis durch einen Experten detailliert prüfen und eine Analyse erstellen zu lassen. Zu Rechtsstreitigkeiten wegen eines Arbeitszeugnisses kommt es häufig aufgrund missverständlicher Formulierungen oder Weglassens von Inhalten, die normalerweise in einem Zeugnis erwartet werden dürfen. Auch das Entfernen nach Ermessen des Arbeitnehmers unvorteilhafter Formulierungen kann erwirkt werden. Ein Anfechten des Zeugnisses und ein Anspruch auf Zeugniskorrektur ist vor den Arbeitsgerichten per Klage möglich. In einem Prozess muss der Arbeitgeber die Richtigkeit eines unterdurchschnittlichen Zeugnisses beweisen. Umgekehrt trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für die seiner Meinung nach überdurchschnittliche Bewertung seiner Leistungen.

Wann sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis anfordern?
 
Ob ein Zeugnis schon vor der Entlassung beansprucht werden kann, richtet sich in erster Linie nach der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Zwecks einer Bewerbung auf eine andere Stelle hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
 
Für Zeugnisse über die berufliche Ausbildung gilt zudem § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie müssen vom Ausbildenden unterschrieben werden. Sofern der Ausbildende (zum Beispiel Geschäftsführer) nicht selbst ausgebildet hat, muss auch der Ausbilder bzw. die Ausbilderin (z.B. der Meister) das Zeugnis unterschreiben. Pflichtangaben für ein Berufsausbildungszeugnis sind: Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, erworbene berufliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten des Auszubildenden.
 
Wenn der Arbeitgeber nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses lediglich eine Arbeitsbescheinigung ausstellt, so müssen in ihr alle Tatsachen enthalten sein, die auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld Einfluss haben können, also zum Beispiel Gehalt und Dauer der Beschäftigung.

Auch der Geschäftsführer oder ein Mitglied im Vorstand einer Firma hat das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses erstellt und unterschreibt ein Gesellschafter bzw. der Vorsitzende im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Zudem unterscheiden sich Arbeitszeugnisse für Inhaber solcher Führungspositionen von denen einfacher Angestellter.

Abzugrenzen ist das Arbeitszeugnis vom beamtenrechtlichen Dienstzeugnis und vom Zeugnis im Hochschul- und Prüfungsrecht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Arbeitszeugnis besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.